Hallo,
ich habe aus gegebenen Anlass folgende Frage:
meine Schwiegereltern haben vor etwa zwei Jahren ein Haus erworben. Hierbei wurden als Besitzer zur Hälfte meine Frau und zur anderen Hälfte ihre Schwester eingetragen (also im Kaufvertrag und Grundbuch).
Meine Schwiegereltern haben sich natürlich vertraglich lebenslanges Nutzungsrecht zusichern lassen.
Nun zu der eigentlichen Frage: Meine Schwiegereltern teilten nun in einem Gespräch meiner Frau mit, dass sie beim Notar waren und dort vertraglich festhalten ließen, dass im Falle des Todes meiner Ehefrau, nicht ich der rechtmäßige Erbe sein soll, sondern sie selber, sprich meine Schwiegereltern, den Anteil des Hauses erben würden.
Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Schwiegereltern über das Eigentum meiner Frau entscheiden können.
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im voraus
Steffen
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Haus-Erbrecht
31. Juli 2009
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Frage vom 31. Juli 2009 | 21:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus-Erbrecht
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#1
Antwort vom 31. Juli 2009 | 21:34
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
#Jetzt stellt sich mir die Frage, ob das möglich ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Schwiegereltern über das Eigentum meiner Frau entscheiden können.#
Das sieht du völlig richtig. Deine Schwiegerelten können nicht bestimmen, dass das Haus im Wege der Erbfolge an sie geht.
Anders sieht es aus, wenn bereits im Übetragungsvertrag vereinbart wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Tod der Tocher oder Scheidung) das Haus an die Eltern zurückfällt.
-- Editiert am 31.07.2009 21:37
#2
Antwort vom 1. August 2009 | 01:22
Von
Status: Schüler (238 Beiträge, 79x hilfreich)
quote:
Anders sieht es aus, wenn bereits im Übetragungsvertrag vereinbart wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Tod der Tocher oder Scheidung) das Haus an die Eltern zurückfällt
Und warum waren die dann beim Notar wieder wenn das so bereits geregelt war?
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#3
Antwort vom 1. August 2009 | 20:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Anders sieht es aus, wenn bereits im Übetragungsvertrag vereinbart wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Tod der Tocher oder Scheidung) das Haus an die Eltern zurückfällt
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Und warum waren die dann beim Notar wieder wenn das so bereits geregelt war?
Vielen Dank erst einmal für die Antworten.
Habe gerade den Kaufvertrag sowie die Notariatsurkunde, die das Nießbrauchsrecht regelt, studiert und hierbei keinen Passus gefunden, der das Erbrecht regelt.
Ich gehe dann einfach mal davon aus, dass die Erbfolge nur mit Zustimmung meiner Ehefrau geändert werden kann.
Dann bin ich mal gespannt, was da demnächst noch so kommt
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