Hallo zusammen,
Meine Oma würde mir gerne das Haus als Schenkung überlassen.
Somit wird für meinen Vater (Einzelkind) ja der Pflichtanteil fällig auf welchen er auch mindest besteht.
Brauche ich schon vor bzw. für die Schenkung ein Wertgutachten ?
Und wird der Pflichtanteil erst bei eintreten des Erbfalles fällig ?
Ich habe jetzt auch irgendwas gelesen wo angeblich der Pflichtanteil einfällt wenn die Immobilie weniger wie 50% des gesamt Vermögens des verstobenen beträgt.
Das verwirrt mich etwas. Sicherlich werde ich mir demnächst auch noch einen Termin zur Rechtsberatung machen aber das brennt mir doch jetzt schon unter den Nägeln.
Evtl. Kann da ja jemand etwas Licht ins dunkele bringen .
Danke vorab
Beste Grüße
Haus Schenkung und Pflichtanteil
7. Dezember 2020
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Frage vom 7. Dezember 2020 | 03:39
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Schenkung und Pflichtanteil
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#1
Antwort vom 7. Dezember 2020 | 08:42
Von
Status: Unbeschreiblich (49305 Beiträge, 17343x hilfreich)
Zitat:Brauche ich schon vor bzw. für die Schenkung ein Wertgutachten ?
Nein, jedoch könnte das helfen, wenn es später irgendwann zum Streit mit Deinem Vater über den Wert des Hauses kommt. Befürchtest Du so einen Streit?
Zitat:Und wird der Pflichtanteil erst bei eintreten des Erbfalles fällig ?
Im Rahmen der Schenkung hat Dein Vater keine Ansprüche. Im Erbfall hat er ggf. Pflichtteilergänzungsansprüche.
Zitat:Ich habe jetzt auch irgendwas gelesen wo angeblich der Pflichtanteil einfällt wenn die Immobilie weniger wie 50% des gesamt Vermögens des verstobenen beträgt.
Richtig, da der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt. Wenn noch mehr als die Hälfte des Vermögens da ist, dann ist damit der Pflichtteilsanspruch erfüllt.
#2
Antwort vom 7. Dezember 2020 | 13:46
Von
Status: Frischling (15 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die Antwort
Hat mir schonmal weiter geholfen
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