Haus - Schenkung von Erbgemeinschaft

29. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
jo0401
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus - Schenkung von Erbgemeinschaft

Hallo zusammen,

ich habe leider nichts komplett passendes auf meine Fragen gefunden und hoffe hier Antworten zu finden.

Folgendes Szenario:

Eine Immobile (Schätzwert ca. 150.000 €) aus der Familie, die einer Erbgemeinschaft aus 5 Personen (Meiner Mutter sowie 4 Tanten) gehört, soll mir überschrieben werden. Welche Vorgehensweise bietet sich hier an ?

Wäre für diesen Fall grundsätzlich eine Kettenschenkung zulässig und praktikabel, wenn 4 Tanten ihre Schenkung jeweils 50% auf mich und 50% auf meine Mutter aufteilen und meine Mutter dann (im Rahmen Ihres höheren steuerlichen Freibetrages), mir die Anteile weiterschenkt ?

Und ist meine Annahme korrekt, dass im Rahmen einer notariellen Beurkundung, jeweils Kosten pro Erbteil anfallen, also jeweils ein Vorgang pro Besitzanteil? Hat hier jemand Erfahrung was die Notarkosten für einen solchen Fall betrifft?

Vielen lieben Dank!



-- Editiert von User am 29. März 2023 11:28

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8468 Beiträge, 4624x hilfreich)

Zitat (von jo0401):
Eine Immobile (Schätzwert ca. 150.000 €) aus der Familie, die einer Erbgemeinschaft aus 5 Personen (Meiner Mutter sowie 4 Tanten) gehört, soll mir überschrieben werden. Welche Vorgehensweise bietet sich hier an ?

Wäre für diesen Fall grundsätzlich eine Kettenschenkung zulässig und praktikabel, wenn 4 Tanten ihre Schenkung jeweils 50% auf mich und 50% auf meine Mutter aufteilen und meine Mutter dann (im Rahmen Ihres höheren steuerlichen Freibetrages), mir die Anteile weiterschenkt ?

Der Fachmann hierfür wäre der Steuerberater.

Die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft ist keine Schenkung.

Man sollte die Erbengemeinschaft dahingehend auseinandersetzen, dass die Mutter die Immobilie übernimmt (grunderwerbsteuerfrei) und dann dem Kind verschenkt (ebenfalls grunderwerbsteuerfrei).
Zitat:
Und ist meine Annahme korrekt, dass im Rahmen einer notariellen Beurkundung, jeweils Kosten pro Erbteil anfallen, also jeweils ein Vorgang pro Besitzanteil?

Nein.
Zitat:
Hat hier jemand Erfahrung was die Notarkosten für einen solchen Fall betrifft?

Die Notarkosten werden anhand dem Verkehrswert der Immobilie berechnet.

1x Hilfreiche Antwort

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