Hallo,wer kann mir helfen?
Vor ca.20 Jahren hat meine noch lebende Mutter meinem älteren
Bruder kurz nach dem Tot meines Vaters das Haus überschrieben.
Das Pflichtteil vom Vater habe ich bekommen.Nun meine Frage :
Wenn jetzt noch meine Mutter sterben sollte,steht mir dann
auch noch ein Pflichtteil von meiner Mutter zu obwohl sie das
Haus meinem Bruder überschrieben hat ?
Für alle Antworten dankbar.
-----------------
"alles für die Treuhand"
Haus Übergangsvertrag - Pflichtteil?
24. September 2007
Thema abonnieren
Frage vom 24. September 2007 | 20:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Übergangsvertrag - Pflichtteil?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. September 2007 | 23:10
Von
Status: Schüler (382 Beiträge, 85x hilfreich)
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie sind auch beim Ableben Ihrer Mutter gem. § 2303 BGB
pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil bezieht sich jedoch nur auf das bei Eintritt des Erbfalls vorhandene Vermögen Ihrer Mutter. Ein Pflichtteilergänzungsanspruch hinsichtlich des überschriebenen Hauses steht Ihnen nicht mehr zu, weil die Frist, innerhalb welcher vor dem Tod Schenkungen einen Ergänzungsanspruch auslösen würden, gem. § 2325 Abs. 3 BGB
10 Jahre
beträgt und somit bereits verjährt ist.
-- Editiert von f!o am 24.09.2007 23:11:03
Und jetzt?
Schon
268.039
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten