Haus Übergangsvertrag - Pflichtteil?

24. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Treuhand110
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Übergangsvertrag - Pflichtteil?

Hallo,wer kann mir helfen?
Vor ca.20 Jahren hat meine noch lebende Mutter meinem älteren
Bruder kurz nach dem Tot meines Vaters das Haus überschrieben.
Das Pflichtteil vom Vater habe ich bekommen.Nun meine Frage :
Wenn jetzt noch meine Mutter sterben sollte,steht mir dann
auch noch ein Pflichtteil von meiner Mutter zu obwohl sie das
Haus meinem Bruder überschrieben hat ?

Für alle Antworten dankbar.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
f!o
Status:
Schüler
(382 Beiträge, 85x hilfreich)

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie sind auch beim Ableben Ihrer Mutter gem. § 2303 BGB pflichtteilsberechtigt. Der Pflichtteil bezieht sich jedoch nur auf das bei Eintritt des Erbfalls vorhandene Vermögen Ihrer Mutter. Ein Pflichtteilergänzungsanspruch hinsichtlich des überschriebenen Hauses steht Ihnen nicht mehr zu, weil die Frist, innerhalb welcher vor dem Tod Schenkungen einen Ergänzungsanspruch auslösen würden, gem. § 2325 Abs. 3 BGB 10 Jahre beträgt und somit bereits verjährt ist.

-- Editiert von f!o am 24.09.2007 23:11:03

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