Haus Verkauf durch Vermögensverwaltung von meiner mutter

27. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Benrisk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus Verkauf durch Vermögensverwaltung von meiner mutter

Hallo ich schildere mal mein Fall.
Ich gesetzlicher Betreuer in allen Bereichen von meiner Mutter und vom amtgericht berechtigt worden alles für meine Mutter regeln zu dürfen auch Vermögensangelegenheoten weil sie geschäftsunfähig ist. Möchte ihr haus an meinen Sohn verkaufen. Mein Sohn wohnt schon seit 7 Jahren mit meiner oma zusammen in dem Haus bis sie vor 1 Jahr einen Schlaganfall hatte und jetzt im heim leben muss! Sie wollte schon immer das er es bekommt nur leider wurde es nie vorher geregelt! Und jetzt dürften wir zwar denk ich das haus an mein Sohn verkaufen aber zu einen angemessenen Preis da das amtgericht zustimmen muss bei einen Verlauf! Jetzt fragen wir uns das haus wurde auf 85.000 Euro geschätzt vom amtgericht und ich besitze schon ein Viertel ! Die Frage wieviel müsste mein Sohn zahlen um das Haus zu kaufen?
Danke für die Hilfe.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Wenn das AG den Wert bereits geschätzt habt, dann ist es doch einfach
85.000 Euro ganzes Haus = 100%
Die Mutter besitzt nur 75% = 63.750 Euro

Evtl. wäre noch ein Abschlag denkbar, weil ein 75%-Anteil an einem Haus am freien Markt i.d.R. nicht so einfach bis gar nicht verkäuflich ist.
Ob das Betreuungsgericht da mitspielt, hängt sicher auch mit davon ab, um welchen Schätzwert es sich da handelt (Sachwert oder Verkehrswert). Denn bei der aktuellen Marktlage ist der Verkehrswert i.d.R. deutlich höher als der Sachwert. Vielleicht handelt es sich auch bereits um den vom Betreuungsgericht festgelegten Mindestverkaufpreis > 85.000 Euro für ein Haus erscheint mir recht wenig.
Aber welcher Art die Schätzung ist, kannst du ja nachlesen ...
Es empfiehlt sich grundsätzlich den geplanten Verkauf frühzeitig mit dem Betreuungsgericht abzustimmen.

Bei der erforderlichen Zustimmung des Betreuungsgerichts geht es darum, dass ein Betreuer das Vermögen der betreuten Person nicht verschenkt/verschleudert und z.B. eine vorhandene Immobilie unter Preis hergibt und so vielleicht eine spätere Notlage der zu betreuenden Person herbeiführt.
Eine Schenkung/unentgeltliche Immobilienübertragung begründet innerhalb der 10-Jahres-Frist sogar Rückforderungsansprüche - falls die Mutter/Oma ihre Pflegeheimkosten nicht mehr aus eigenem Vermögen/Einkommen tragen kann und staatliche Hilfe in Anspruch nehmen müsste.

Falls das drohen könnte, so empfiehlt es sich auch die Nachweise für die Mietzahlungen des Enkels an die Oma immer mind. 10 Jahre zurückliegend aufzubewahren.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Benrisk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.
Also 85.000 ist der Verkehrswert! Und mein Sohn hat damals schon 35.000 Euro aufgenommen und das Haus als Sicherheit genommen mit unser aller Unterschrift natürlich weil er ja kein Eigentümer ist. Kann oder wird das evtl. Auch mit in den Kaufpreis angerechnet? ( ganz oder teils?) Das Haus ist recht klein und steht sehr abseits und es wurde nie bis auf das Geld von meinem Sohn viel investiert! Außerdem steht es neben einem 3000 *******e großen mastbetrieb wo es Geruchs und lärmbelästigung gibt! Ich denke das wurde auch bei dem Gutachten mit berücksichtigt.
Die Heimkosten würde ich übernehmen es sind auch nur in etwa jeden Monat 100 Euro die fehlen und für mich absolut machbar. Uns geht es darum das mein son nochmal Geld aufnehmen kann und er das haus als Sicherheit hat um es komplett Kern zu sanieren um auch langfristig da bleiben kann und er eine Sicherheit hat!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.865 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen