Hallo Liebe Leute,
ich habe folgende Frage. Wenn ich ein Haus von meinem Opa verkauft bekomme, für eine Summe X, können dann die eigentlichen Erben, einen Pflichtteil verlangen oder ist das nicht möglich? Das Haus würde unter dem realen Schätzwert verkauft.
Vielen Dank
Haus Verkauf vor Erbantretung - wie geregelt?
9. August 2015
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Frage vom 9. August 2015 | 15:39
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus Verkauf vor Erbantretung - wie geregelt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 9. August 2015 | 16:12
Von
Status: Praktikant (669 Beiträge, 190x hilfreich)
Ein Pflichtteil kann nur verlangt werden wenn:
1. es ein Erbe gibt (also nach dem Tod von Opa)
2. ein pflichtteilsberechtigter Erbe durch ein Testament enterbt wurde
Das Pflichtteil wird aus dem vorhandenen Erbe berechnet.
Möglich wäre ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Dieser schmilzt jährlich um 10% ab -
d.h. nach 10 Jahren gibt es auch diesen nicht mehr.
Kleine Hexe
#2
Antwort vom 9. August 2015 | 16:29
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für deine Antwort.
Das heißt mein Opa kann mir das Haus verkaufen, wie er möchte!!!
Was wäre wenn, bei 4 Kindern, ein Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellt?
Danke für deine Hilfe
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. August 2015 | 17:07
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4508x hilfreich)
Zitat:Das heißt mein Opa kann mir das Haus verkaufen, wie er möchte!!!
Ja, wenn der "Kaufpreis" allersdings unter dem Verkehrswert liegt, ist die Differenz hierzu eine Schenkung.
#4
Antwort vom 9. August 2015 | 18:19
Von
Status: Unbeschreiblich (47616 Beiträge, 16830x hilfreich)
Zitat:Was wäre wenn, bei 4 Kindern, ein Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellt?
Derartige Ansprüche können erst gestellt werden, wenn der Opa verstorben ist. Ob und in welcher Höhe derartige Ansprüche entstehen hängt auch davon ab, wie hoch das Restvermögen im Vergleich zur Schenkung ist.
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