Haus Verkauf vor Erbantretung - wie geregelt?

9. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb420941-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus Verkauf vor Erbantretung - wie geregelt?

Hallo Liebe Leute,

ich habe folgende Frage. Wenn ich ein Haus von meinem Opa verkauft bekomme, für eine Summe X, können dann die eigentlichen Erben, einen Pflichtteil verlangen oder ist das nicht möglich? Das Haus würde unter dem realen Schätzwert verkauft.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Ein Pflichtteil kann nur verlangt werden wenn:
1. es ein Erbe gibt (also nach dem Tod von Opa)
2. ein pflichtteilsberechtigter Erbe durch ein Testament enterbt wurde

Das Pflichtteil wird aus dem vorhandenen Erbe berechnet.
Möglich wäre ein Pflichtteilergänzungsanspruch. Dieser schmilzt jährlich um 10% ab -
d.h. nach 10 Jahren gibt es auch diesen nicht mehr.

Kleine Hexe

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb420941-81
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort.
Das heißt mein Opa kann mir das Haus verkaufen, wie er möchte!!!

Was wäre wenn, bei 4 Kindern, ein Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellt?

Danke für deine Hilfe

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8037 Beiträge, 4508x hilfreich)

Zitat:
Das heißt mein Opa kann mir das Haus verkaufen, wie er möchte!!!

Ja, wenn der "Kaufpreis" allersdings unter dem Verkehrswert liegt, ist die Differenz hierzu eine Schenkung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47616 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat:
Was wäre wenn, bei 4 Kindern, ein Kind einen Pflichtteilergänzungsanspruch stellt?


Derartige Ansprüche können erst gestellt werden, wenn der Opa verstorben ist. Ob und in welcher Höhe derartige Ansprüche entstehen hängt auch davon ab, wie hoch das Restvermögen im Vergleich zur Schenkung ist.

0x Hilfreiche Antwort

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