Haus

7. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus

Hallo.
Meine Verlobte und ich wollen ein Haus kaufen.
Das Problem ist dieses:
Das Haus hat eine bekannte vor ca. 2 Jahren von Ihren verstorbenen Vater geerbt.Der Bruder hat immer für umsonst oben gewohnt.
Seit 2 Jahren will er keine Miete und nix bezsahlen.Nun läuft alles über den Rechtsanwalt.Nun wollt ich wissen wie lange es ca. dauert bis er raus geklagt worden ist??
Geht es schneller wenn sie einen Käufer haben??Sie ist Alleinerbin und muss ihm ja nur den Pflichtteil auszahlen!!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1340x hilfreich)

Kommt auf die Arbeitsbelastung des Gerichts an.
Legt der Bruder gegen das zu erwartende Räumungsurteil
Berufung ein, kann es noch einmal bis zu einem Jahr dauern.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ich würde im Moment keine Wette darauf eingehen, dass der Bruder überhaupt dazu verurteilt wird, auszuziehen. Die Sachlage ist keineswegs eindeutig.

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#3
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber er hat doch überhaupt kein anspruch da zu Wohnen oder.
Das kann es doch net sein das so etwas geht.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Weshalb sollte er kein Recht dort zu wohnen haben? Es gibt auch mündlich geschlossene Mietverträge.

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#5
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja ne.Der Vater wollte ihn auch raus haben und ist dann gestorben.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Der Vater wollte ihn auch raus haben


Das mag sein, sagt aber wenig darüber aus, ob der Sohn auch raus muss.

Solange nicht bekannt ist, auf welcher Rechtgrundlage der Sohn zu Lebzeiten des Vaters in der Wohnung gewohnt hat, kann man auch nicht beurteilen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass er ausziehen muss.

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#7
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Also der Vater hat auch schon Räumungsklage eingeleget.ISt aber dann gestorben.Beweise sind vorhanden.

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#8
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

was ist mit der Räumungsklage des Vaters geworden?

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"Rechtsanwalt
Heiko Tautorus

Bönischplatz 11
01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

service@ra-tautorus.de
www.ra-tautorus.de"

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#9
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

Gute frage.War ja dann hinfällig.Sollte ihm wohl den Pflichtteil ausbezahlen von ca. 20000 Euro.Wurde auch ein Gutachten gemacht usw.Naja und die Schwester fängt quasi wieder von vorne an

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Warum war die Klage hinfällig? Eine Klage wird durch den Tod des Klägers typischerweise nicht hinfällig. Vielmehr treten die Erben an die Stelle des Klägers und können die Klage fortführen.

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#11
 Von 
dj35066
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 1x hilfreich)

So die Klage ist am laufen.Der Rechtsanwalt von der Hausbesitzerin meinte nun wir sollten das Haus kaufen und dann ginge es schneller.Da wir ein Sonderkündigungsrecht hätten wegen Eigennutzung.Ist das so??Und wie lange kann so etwas dann noch dauern???


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