Haus aber kein Geld

21. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hoppel55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus aber kein Geld

Vater 15 Jahre im eigenen Haus gepflegt, er ist gestorben, habe Haus geerbt, 2 Brüder wollen Pflichtteil, ich bin allein im Haus zurückgeblieben, habe lebenslanges Wohnrecht, aber kein Geld! , Bank gibt aufs Haus nix, da ich keinen Job habe, bin schwerbehindert und kann nicht arbeiten! Was soll ich machen? Rechnungen türmen sich!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



31 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10552 Beiträge, 4179x hilfreich)

Zum best möglichen Preis verkaufen?

Ansonsten kann es schlimmstenfalls zur Zwangsversteigerung kommen, mit erheblichen Einbußen beim Preis.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4220 Beiträge, 2409x hilfreich)

Zitat (von Hoppel55):
... habe Haus geerbt habe lebenslanges Wohnrecht
Kannst du diesen Widerspruch mal beseitigen? Entweder, du bist Eigentümer (dann kannst du verkaufen) oder du hast Wohnrecht.
Kann es sein, dass du vor dem Tod deines Vaters Wohnrecht hattest? Das würde den Pflichtteilsanspruch der Geschwister schon mal mächtig reduzieren: dann könntest du ggf. darauf bestehen, das Haus nur mit für dich eingetragenem Wohnrecht zu verkaufen und dafür findet sich sowieso kein Käufer. Genauso wäre bei einer Zwangsversteigerung wohl das Wohnrecht eventuell zu berücksichtigen - da kenne ich mich aber nicht genügend aus, es könnte durch die Erbannahme auch erloschen sein.
Nützt natürlich erst mal nichts, da du gar kein Geld hast und die Geschwister etwas wollen. Aber vielleicht kann man mit ihnen verhandeln, dass sie statt Pflichtteil Eigentümer werden, dir aber lebenslanges Nießbrauchsrecht lasser oder dergleichen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 505x hilfreich)

Käme eine (Teil-)Vermietung des Hauses ggf. in Betracht?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5993 Beiträge, 1448x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Zitat (von Hoppel55):
... habe Haus geerbt habe lebenslanges Wohnrecht
Kannst du diesen Widerspruch mal beseitigen? Entweder, du bist Eigentümer (dann kannst du verkaufen) oder du hast Wohnrecht.

Das ist kein Widerspruch, weil das eine mit dem anderen nichts zu tun hat.
Ein lebenslanges Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen, es erlischt nicht durch einen Eigentümerwechsel. Es erlischt m.W. nicht mal, wenn der Inhaber des Wohnrechts die Immobilie erbt. Es steht dann immer noch im Grundbuch.
Die Frage ist eben nur, ob jemand ein Haus kauft, für das ein anderer (egal ob der Verkäufer oder nicht) ein lebenslanges Wohnrecht hat...
Je nach den Konditionen (angemessene Miete) wird ein Käufer für das Haus dann entsprechend weniger zahlen - weil das Haus ja auch weniger wert ist.
Zitat:

Kann es sein, dass du vor dem Tod deines Vaters Wohnrecht hattest? Das würde den Pflichtteilsanspruch der Geschwister schon mal mächtig reduzieren

Es würde nicht den Pflichtteilsanspruch reduzieren, sondern den Wert des Hauses, und damit den Wert der Pflichtteile. Am Anspruch auf das Pflichtteil ändert sich dadurch gar nichts.
Zitat:

: dann könntest du ggf. darauf bestehen, das Haus nur mit für dich eingetragenem Wohnrecht zu verkaufen und dafür findet sich sowieso kein Käufer. Genauso wäre bei einer Zwangsversteigerung wohl das Wohnrecht eventuell zu berücksichtigen - da kenne ich mich aber nicht genügend aus, es könnte durch die Erbannahme auch erloschen sein.

Das sollte man alles mit einem Anwalt klären, auf Null geht der Wert des Hauses auch mit einem darauf lastenden Wohnrecht nicht.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Hoppel55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

So, das Testament ist eröffnet! Ich habe lebenslanges Wohnrecht, bekomme bei der Bank kein Geld, dabei bräuchte ich nur einen kurzfristigen Kredit von 10 Tausend €, damit ich die ganzen Rechnungen und die Vorbereitungen für eine Vermietung von eventuell 2 Studenten oder 2 hartz4 Empfängern zu tätigen!
Da ich kein Geld habe, bin ich zum Amt gegangen! Die sagten ich solle zur Bank gehen dann bekäme ich Geld wenn nicht, soll ich belegen dass die Bank mir nix gibt!
Die sagten es käme auf die Grösse des Hauses an!
Fakt ist, dass ich noch nicht mal Geld für Medikamente habe! Die müssen mir erstmal Geld geben von mir aus auch auf Dahrlensbasis, dann ist es auszurechnen wieviel ich zurückzahlen muss gegenüber Wenn ich bei der Bank ein dahrlen aufnehme!
Jetzt zahle ich 220€ jeden Monat nur für die Krankenkasse!
Was kann ich tun? Und liege ich mit meinem Vorhaben richtig?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hoppel55
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin aus meiner Verzweiflung zum Jobcenter gegangen weil ich kein Geld habe!
Die wollen Kontoauszüge der letzten 3 Monate von meinem verstorbenen Vater und von mir haben, Nachweis von den Banken, dass ich kein Geld bekomme, dann Testament, Streit mit Rechtsanwalt mit meinen Brüdern usw.!
Da mein Vater Beamter war, bekommt er Sterbegeld zwei oder drei Monatsmieten! Jetzt haben meine Brüder Anspruch auf Sterbegeld wenn die das Geld behalten, muss ich die ganze Beerdigung bezahlen!?
Wo mein Vater noch lebte vor einem Jahr im Heim musste ich Hartz 4 anmelden da sagte man mir, dass ich alles ummelden müsste Vaters Wagen mit dem ich ihn immer besuchte und rumkutschierte, Strom Wasser Gas usw.
Auto sollte ich verkaufen (wert ca. 2000€) da sagte ich das das nicht geht, da mein Vater wollte das ich ihn besuchte und versorgte! Ich zahlte 5000€ im Monat für meinen Vater fürs Heim! Ich musste kontoauszüge von meinem vater vorzeigen! Da hat das Amt ausgerechnet das noch 200€ über wären sie könnten kein Geld zahlen! Dabei haben die Sachen wie Privatversicherungsbeitrag 500€ und Geld fürs Heim für Vater um mal Anziehsachen zu kaufen auch nach bedarf 500€ garnicht mitgerechnet! So habe ich nix bekommen!
So musste ich mich mit habselichkeits Verkäufen über Wasser halten!
Nun, 5 Monate später ist mein Vater gestorben!
Jetzt habe ich soviel offene Rechnungen die ich nicht bezahlen konnte wie Gas Strom usw. da ich ja alles auf meinem namen umgemeldet hatte! Inkasso ohne Ende! Ich habe den alle gesagt dass ich kein Geld habe, aber niemand glaubt mir! Ich brauche einen Kredit von ca 5-10 tausend Euro für ein halbes Jahr, damit ich erstmal alles von Vater und mir bezahlen kann um Luft zu bekommen! Wenn das Amt nicht zahlt, wie geht es weiter? Ich habe schon von meinen freunden Geld geliehen damit ich überhaupt über die Runden komme, aber das geht nicht mehr!
So tief bin ich gesunken als dank dafür das ich meinen Vater gepflegt habe!
Ich weiss nicht was ich machen soll?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Die Brüder haben sich zumindest an den Beerdigungskosten zu beteiligen. Das Haus könnte verkauft werden und vom Erlös würden die Brüder dann irgendwann ihren Pflichtteil erhalten.
Du brauchst keinen Kredit. Du kriegst auch keinen Kredit.

Jetzt aktuell: Hast du die geforderten Unterlagen dem Jobcenter vorgelegt? Was vor einem Jahr beim JC war, ist doch heute egal.

Du schreibst, du kannst nicht arbeiten wegen Schwerbehinderung? Warum gehst du dann zum Jobcenter?

Welche Schwerbehinderung hast du? GdB?

Weiterhin solltest du zu einer Schuldenberatung gehen und dich dort für einen dringenden Termin anmelden.

-- Editiert von Anami am 06.04.2019 11:09

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat:
er ist gestorben, habe Haus geerbt,

Zitat:
So, das Testament ist eröffnet! Ich habe lebenslanges Wohnrecht,

Mir ist immer noch nicht klar, wer Erbe des Vaters geworden ist.
Zitat:
Die Brüder haben sich zumindest an den Beerdigungskosten zu beteiligen.

Nur wenn diese Erben geworden sind.

https://dejure.org/gesetze/BGB/1968.html
Zitat:
Weiterhin solltest du zu einer Schuldenberatung gehen und dich dort für einen dringenden Termin anmelden.

Das würde ich auch empfehlen, ansonsten kann man es auch bei der Caritas, EVA, Sozialpsychiatrischer Dienst etc. versuchen - ohne Hilfe von außen geht es m.E. nicht.



1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Alles etwas wirr. Der Fragesteller kann den Vater mit 5000 € im Monat subventionieren, arbeitet offensichtlich seit vielen Jahren nicht. Wie hat das bisher funktioniert? Dass bei der Lage das JC pingelig auf die finanzielle Situation schaut, das ist doch wohl nachvollziehbar. Außerdem fehlt mir jedwedes Konzept. Wovon will man einen Kredit zurückzahlen? Wovon das Haus unterhalten? Wovon leben? Wie wärs damit, mal mit einer konkreten Lebensplanung anzufangen, und dazu gehört auch der Verkauf des Hauses, vielleicht mal eine Berufstätigkeit anpeilen?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Der Fragesteller kann den Vater mit 5000 € im Monat subventionieren
Da könnte eine Beamtenpension, Pflegegeld für PG 2 und Vaters Vermögen draufgegangen sein. Warum nicht?
Vorher zu Hause gab es evtl. auch die Pension, Pflegeld für zu Hause und Vermögen.

Einen Kredit kann man zurückzahlen, wenn man das Haus verkauft. Vorher kriegt man aber keinen Kredit für 5-10000,-
Wer schwerbehindert ist und nicht arbeiten kann, kann evtl. keine Berufsplanung anpeilen?
Wer Hoppel 55 heißt, ist evtl. 55 Jahre alt oder in 55 geboren.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Ansonsten kann es schlimmstenfalls zur Zwangsversteigerung kommen, mit erheblichen Einbußen beim Preis.


... wieso man hat doch lebenslanges Wohnrecht, da ist es doch wurscht, sollen die Geschwister sich doch kümmern.

Zitat (von Hoppel55):
Was soll ich machen? Rechnungen türmen sich!


Was für Rechnungen?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat:
.. wieso man hat doch lebenslanges Wohnrecht, da ist es doch wurscht,

Nein, das ist nicht wurscht. Das Wohnrecht ist i.d.R. im Rang nach den Grundschulden eingetragen und erlischt somit bei einer Zwangsversteigerung.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

@ Anami, wenn der Fragesteller der Empfänger von einer Beamtenpension von 5000 € monatlich wäre, könnte er auch jetzt Rechnungen bezahlen. Er schrieb ja ausdrücklich, ER habe das Geld zugeschustert. Alles wahnsinnig wirr. Da muss der Fragesteller uns erst einmal aufklären.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

@Wirdwerden.
Du solltest bitte erstmal lesen, was der Fragesteller schreibt.
Dann entwirrt sich vieles. Auch bei dir.
:neck:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Ich kann durchaus lesen, auch wenn Du das bezweifest. Er schrieb, dass ER 5000 € monatlich fürs Heim zahlte. Und da wird man natürlich nachdenklich. Soll er mal erklären.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Nein, das ist nicht wurscht. Das Wohnrecht ist i.d.R. im Rang nach den Grundschulden eingetragen und erlischt somit bei einer Zwangsversteigerung.


Was denn für Grundschulden? Die Bank beleiht die Immobilie doch nicht? .. und von irgendwelchen Grundschulden steht doch nix.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Ist doch wurscht. Fakt ist, dass im Rahmen einer Versteigerung dieses Recht des Fragestellers keine Rolle mehr spielt. Wie wärs mit verkaufen der Immobilie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Soll er mal erklären.
ER hat für seinen Vater alles geregelt. ER hat vorher den Vater zu Hause gepflegt. Der Vater war Beamter mit Pension usw.
Ich weiß nicht, was daran noch zu erklären ist.
Die verfügbare Knete ist längst aus, alles mögliche ist noch zu zahlen. Das kann nur der TE machen.
Oder eben mit den anderen Brüdern etwas vereinbaren. Die sind schließlich auch Söhne . Aber mit denen gabs Streit, sogar über RA.
Die halten nur die Hand für den Pflichtteil auf.
Zitat (von Hoppel55):
Da mein Vater Beamter war, bekommt er Sterbegeld zwei oder drei Monatsmieten!
Zitat (von Hoppel55):
Ich zahlte 5000€ im Monat für meinen Vater fürs Heim! Ich musste kontoauszüge von meinem vater vorzeigen!

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Eben: ICH zahle ...... nicht mein Vater zahlt. Das sollte erst einmal geklärt werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
ICH zahle
Da komm ich dir entgegen.

Selbst, wenn der TE selbst jeden Monat 5k€ gezahlt hat und nun der Vater tot, alles Geld alle, unbezahlte Rechnungen zu hauf...
Warum erzählt ihm das JC solchen Sch***...er hätte keinen Anspruch? Er solle zur Bank? :cool:

Zitat (von Hoppel55):
Da ich kein Geld habe, bin ich zum Amt gegangen! Die sagten ich solle zur Bank gehen
Zitat (von Hoppel55):
Die sagten es käme auf die Grösse des Hauses an!
Zitat (von Hoppel55):
Nachweis von den Banken, dass ich kein Geld bekomme,
Zitat (von Hoppel55):
Auto sollte ich verkaufen (wert ca. 2000€
Zitat (von Hoppel55):
Da hat das Amt ausgerechnet das noch 200€ über wären sie könnten kein Geld zahlen!


Wer kein Geld, oder noch 200,- über Vermögensfreibetrag hat, sollte doch zunächst Alg2 bekommen. Auch mit Haus > 90 qm.
Oder wegen Schwerbehinderung zum MD verwiesen werden.

Was soll da noch erklärt werden?- Wie das JC verwirrte Leute vergackeiert? Oder was? :???:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ist doch wurscht. Fakt ist, dass im Rahmen einer Versteigerung dieses Recht des Fragestellers keine Rolle mehr spielt. Wie wärs mit verkaufen der Immobilie?


Seit wann verfällt bei einer Versteigerung eingetragenes Wohnrecht?

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3304 Beiträge, 518x hilfreich)

Wer erbte das Haus, wenn der TE nur Wohnrecht hat?

Und warum muss man bei Wohnrecht, den anderen Erben den Pflichtteil auszahlen, selbiges müsste doch der Erbe des Hauses bezahlen?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30433 Beiträge, 5440x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wie wärs mit verkaufen der Immobilie?
Ja, kann auch gemacht werden.
Aber bis dahin sollten Sozialleistungen vom JC gezahlt werden. Nämlich darlehensweise.
Hat der TE völlig richtig erkannt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

@ AltesHaus: seit es die gesetztlichen Regelungen gibt. Wenn die ZV aufgrund eines höherwertigen Rechts erfolgt, dann erlischt das Wohnrecht, im umgekehrten Fall nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Und wo steht, dass es in den hier diskutierten Fall ein höherrangiges Recht gibt?

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37535 Beiträge, 13797x hilfreich)

Das wissen wir nicht, es war nur ein allgemeiner Hinweis, dass das Wohnrecht nicht unbedingt ewig gelten muss.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11824 Beiträge, 3193x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
@ AltesHaus: seit es die gesetztlichen Regelungen gibt. Wenn die ZV aufgrund eines höherwertigen Rechts erfolgt, dann erlischt das Wohnrecht, im umgekehrten Fall nicht.

wirdwerden


Könnten Sie mir das höherrangige Recht mal definieren?

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Paragrafenreiter
Status:
Praktikant
(771 Beiträge, 475x hilfreich)

Es muss im Grundbuch halt vor dem Wohnrecht eingetragen sein.
Wenn jetzt die weiteren Erben sich zb einen Titel gegen den TE erwirken und diesen im Grundbuch eintragen lassen, dann wäre dieser im Rang nach dem dem Wohnrecht. In der ZV würde das Wohnrecht dann bestehen bleiben. Dieses Recht ist dann entsprechend zu kapitalisieren und kann je nach Alter des Berechtigen und dem Zustand der Immobilie, den Restwert erheblich nach unten beeinflussen.

Mir ist aber auch noch nicht so ganz klar, wie der TE seinen Lebensunterhalt finanziert. Und ich habe es auch so verstanden als hätte er 5K im Monat bezahlt, aber dem ist bestimmt nicht so. Dann würde man auch 10K Kredit bekommen bzw. bräuchte den gar nicht. Und wenn man kein Geld hat, wie möchte man dann ein Haus unterhalten?

Es sind also noch viele Fragen offen.
Wer ist Eigentümer der Immo geworden? An welcher Rangstelle steht das Wohnrecht? Wieviel ist die Immobilie wert? Wieviele Schulden sind da? Wovon lebt der TE, usw

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3304 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat:
Es sind also noch viele Fragen offen.
Wer ist Eigentümer der Immo geworden?


Selbige Frage stellte ich auch schon, aber der TE will das anscheinend nicht beantworten.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
FrauStressfrei
Status:
Praktikant
(614 Beiträge, 184x hilfreich)

Wenn du nur Wohnrecht hast, dann kannst du weder verkaufen noch vermieten.
Ein Wohnrecht ist nicht zu verwechseln mit Nießbrauch, wo du auch vermieten könntest.
Normal müsste die Hartz4 zustehen, sobald das Testament aussagt, dass du nichts geerbt hast.
Du musst mit deinen Wohnrecht aber keine Pflichtteil zahlen.
Das muss der Erbe, also der Haupterbe, der Eigentümer des Hauses geworden ist

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 259.618 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
105.182 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
12