Haus an Enkel übergeben

27. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Linus84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus an Enkel übergeben

Hallo zusammen!

Ich habe eine Frage zum Thema "Erbrecht" bzw denke ich das es dort hinein gehört.
Meine Großeltern besitzen zwei Häuser. In dem einen wohnen Sie und meine Eltern(ich auch noch wo ich klein war).Das andere stand, weil es nicht sehr groß ist, sehr lange Zeit leer.
Jetzt wohne ich mittlerweile mit meiner Verlobten in diesem Haus. Ich habe mit meinen Großeltern auch schon längere Gespräche geführt, doch wir sind uns rechtlich nicht ganz einig.

Problem:
Mein Opa würde das Haus an mich abtreten - Frage: "nur wie?"
Er hat eine Tochter (meine Mutter) , welche normalerweise Alleinerbe bei dem Tot der Eltern wäre.
Ich stehe in der Rangfolge ja nun noch weiter unten.
Wie kann er mir das Haus überschreiben???
Geht das einfach in einem Verkauf? Wenn ja, muss man den Wert schätzen lassen oder kann er FREI den Betrag wählen?

Oder wenn das nicht geht, bekomme ich dann Probleme mit meiner Mutter, weil sie ja doch der Erbe wäre und ich es ihr vorweggreife?

Man merkt ich bin in dem Thema nicht ganz sattelfest :)

Ich hoffe dennoch reichlich Antworten zu bekommen, die mir genau sagen, wie die Rechtslage ist.

Grüße Linus84

Testament oder Erbe?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8276 Beiträge, 4564x hilfreich)

...Problem:
Mein Opa würde das Haus an mich abtreten - Frage: "nur wie?"
Er hat eine Tochter (meine Mutter) , welche normalerweise Alleinerbe bei dem Tot der Eltern wäre.
Ich stehe in der Rangfolge ja nun noch weiter unten....
Die Großeltern können zu Lebzeiten mit ihrem Besitz machen was sie wollen, also dir auch das Haus verkaufen oder verschenken.
...Wie kann er mir das Haus überschreiben???...
Indem man zum Notar geht und einen Vertrag unterschreibt.
...Geht das einfach in einem Verkauf? Wenn ja, muss man den Wert schätzen lassen oder kann er FREI den Betrag wählen?...
Das Haus kann dir auch geschenkt werden, ob Verkauf oder Schenkung ist eher ein steuerliches Problem (in Bezug auf evtl. Schenkungssteuer und Freibeträge)
...Oder wenn das nicht geht, bekomme ich dann Probleme mit meiner Mutter, weil sie ja doch der Erbe wäre und ich es ihr vorweggreife?...
s.o., jeder kann mit seinem Vermögen machen was er will.
Der Mutter steht im Erbfall ggf. ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu.

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17086x hilfreich)

Wenn das Haus weniger als 50% des Gesamtvermögens der Großeltern ausmacht, dann fällt auch kein Pflichteilergänzungsanspruch an, d.h. Deine Mutter könnte keine Ansprüche geltend machen.

Es könnte jedoch Schenkungssteuer anfallen. Der Freibetrag für Enkel beträgt ab dem 01.01.2009 dann 200.000€.

Wenn Deine Großeltern also kein Geld oder eine andere Gegenleistung von Dir haben wollen, dann spricht nichts dagegen, dass sie es Dir schenken. Die Details sind mit einem Notar zu klären.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Linus84
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

prima!
Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!
Werde im neuen Jahr mal umgehend zum Notar gehen und das mit meinem Opa klären..

Danke!!!! :banana:
linus

1x Hilfreiche Antwort

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