Haus an Kind unter Wert verkaufen

2. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Teutobert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 53x hilfreich)
Haus an Kind unter Wert verkaufen

Hallo,

Wir möchten gerne das Haus meiner Stiefeltern kaufen. Wir werden es selbst bewohnen. Meine Frau ist ein Einzelkind. Der Verkehrswert liegt bei 800.000 Euro. Wir würden aber deutlich weniger Geld "fließen" lassen.

Was müssen wir hierbei beachten?
Welcher Wert muss im Kaufvertrag zwischen Vater und Tochter stehen?
Handelt es sich hier um eine gemischte Schenkung?
Nach meinem Verständnis fällt keine Grunderwerbssteuer an, egal wie hoch der Wert des Hauses ist. Die Wohnfläche ist unter 200 qm. Muss meine Frau das Haus kaufen, also alleine im Grundbuch eingetragen werden?
Welche weiteren Kosten entstehen in Abhängigkeit vom realen Verkehrswert?
Hat das Finanzamt was dagegen, wenn deutlich weniger Geld fließt, als das Haus wert ist?

Vielen Dank!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
Teutobert hat einen Anwalt dazugeholt. Die Antwort finden Sie unten in diesem Thread.

#2
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von Stiefsohn):
Welcher Wert muss im Kaufvertrag zwischen Vater und Tochter stehen?


Sinnvollerweise der Kaufpreis, auf den ihr Euch geeinigt habt.

Zitat (von Stiefsohn):

Handelt es sich hier um eine gemischte Schenkung?
Nach meinem Verständnis fällt keine Grunderwerbssteuer an, egal wie hoch der Wert des Hauses ist. Die Wohnfläche ist unter 200 qm. Muss meine Frau das Haus kaufen, also alleine im Grundbuch eingetragen werden?



Wie kommst Du darauf? Die Differenz zwischen Wert des Hauses und Kaufpreis ist eine Schenkung; sofern die entsprechenden Freigrenzen überschritten werden, ist darauf Schenkungssteuer zu errichten. Und auf den Kaufpreis natürlich Grunderwerbsteuer, wenn das Haus verkauft (und nicht etwa vererbt) wird.


Desweiteren wird nicht klar: Meinst Du Deine STIEF-Eltern (also DEINE nicht-leiblichen Eltern) oder Deine Schwiegereltern (also die leiblichen Eltern Deiner Frau?). Diese Frage dürfte insbesondere bei der Frage nach dem Freibetrag nicht ganz unwichtig sein.

Achja: Mit Erben hat das nichts zu tun. Nur sterben macht Erben.

-- Editiert von little-beagle am 02.07.2017 14:26

11x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Teutobert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 53x hilfreich)

Sorry, ich meine natürlich "Schwiegereltern" statt Stiefeltern! (sowas peinliches)

Daher auch meine Annahme, dass keine Grunderwerbssteuer anfällt. Ich habe gelesen, dass nach § 3 Nr. 6 Grunderwerbsteuergesetz der Erwerb von Grundstücken zwischen Verwandten in gerader Linie grunderwerbsteuerfrei ist. Bei uns kauft die Tochter das Haus des Vaters zur Eigennutzung.

Der Schenkungsfreibetrag kann leider, auf Grund einer früheren Schenkung, erst in 5 Jahren wieder in Anspruch genommen werden.

Zitat (von little-beagle):
Die Differenz zwischen Wert des Hauses und Kaufpreis ist eine Schenkung; sofern die entsprechenden Freigrenzen überschritten werden, ist darauf Schenkungssteuer zu errichten


Das ist mir klar, aber wie bekommt der Fiskus mit, dass es überhaupt eine Differenz zwischen diesen Beträgen gibt?

45x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator9 am 02.07.2017 17:10

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16828x hilfreich)

Der Notar ist verpflichtet, den Fiskus über den Inhalt des Kaufvertrages zu informieren.

Da der Fiskus dadurch gleichzeitig einen guten Überblick über die tatsächlichen erzielbaren Kaufpreise hat, bekommt er das schon mit.

Woher wisst Ihr denn, dass die Immobilie einen Wert von 800.000€ hat?

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Teutobert
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 53x hilfreich)

Im Kaufvertrag kann ja ruhig der tatsächliche Wert des Hauses stehen. Wieviel Geld dann tatsächlich "das Konto wechselt" ist doch erstmal recht unabhängig davon. Ich will aber auch keine Steuerhinterziehung betreiben.
Die 800.000 € sind bisher nur geschätzt im Vergleich zu sonstigen Angeboten auf dem Markt in der Lage.

8x Hilfreiche Antwort

Einschätzung von
Rechtsanwältin Denise Gutzeit
dazugeholt von Teutobert
#7

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:

Wird eine Immobilie an ein Kind verkauft, so geschieht dies zu Lebzeiten der Eltern. Der Wert des Hauses muss vor dem Verkauf geschätzt werden. Wichtig ist, dass hier ein realistischer Preis angesetzt wird, da ansonsten klar ist, dass zumindest ein Teil der Immobilie doch im Rahmen einer (Teil-) Schenkung übertragen wurde. Diese wäre für etwaige Erbberechtigte in einer Frist von zehn Jahren anfechtbar.

Allerdings kann der Kaufpreis gemindert werden, wenn sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht in dem Haus einräumen lassen oder wenn das Kind, welches die Immobilie erwirbt, sich zur Pflegschaft der Eltern bereit erklärt. Solche Zugeständnisse können den Wert einer Immobilie sogar ganz erheblich mindern. Hier kann dann auch keine Rede von einer teilweisen Schenkung sein.

Wer sein Kind vor zu hohen Belastungen schützen möchte, lässt sich das bereits erwähnte lebenslange Wohnrecht eintragen. Das hat den Vorteil, dass die Eltern das Haus nach wie vor nutzen können. Außerdem haben sie die Chance, sich die zugesicherte Pflege eintragen zu lassen. Das Kind, welches in dem Fall der Immobilienerwerber ist, muss dann die Pflege der Eltern bis zu ihrem Tod übernehmen. Solche Regelungen werden in den Kaufvertrag mit aufgenommen und müssen notariell beurkundet werden. Sie mindern den Wert der Immobilie um einen bestimmten Betrag pro Jahr. So kann es sein, dass ein Haus, welches 80.000 bis 100.000 Euro wert ist, am Ende für einen Betrag von unter 20.000 Euro verkauft werden kann. Die Unterstellung, dass es sich hierbei um eine Begünstigung handelt, die unrechtmäßig gegenüber den anderen Erben ausfällt, ist hinfällig, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Beträge zur Wertminderung aufgrund der genannten Punkte berücksichtigt werden.

Vermögen kann geplant zu Lebzeiten übertragen werden. Das ist auch bei Immobilien möglich, wobei hier sogar sehr hohe Freibeträge vorhanden sind. Diese betragen pro Kind 400.000 Euro. Die Freibeträge stehen alle zehn Jahre wieder zur Verfügung. Das heißt, dass jemand, der im Rahmen einer Schenkung eine Immobilie steuerfrei erhalten hat, nach der Frist von zehn Jahren wieder eine Schenkung erhalten kann. Hierbei gilt anzumerken, dass sich Belastungen der Immobilie steuermindernd oder sogar steuerbefreiend auswirken können. Das heißt, wenn die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, senkt diese den Wert.

Die Übertragung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass der Gesetzgeber hier nicht verlangt, dass die Immobilie innerhalb der nächsten zehn Jahre nach der Übertragung selbst genutzt wird. Der Beschenkte kann sein Eigentum veräußern. Allerdings gilt, dass die übrigen anspruchsberechtigten Erben ihre Ansprüche geltend machen können. Sie können gegebenenfalls die Auszahlung ihres Anteils verlangen.

Im Einzelnen zu Ihren Fragen:

Ist ein Verkauf unter Wert möglich?
Ein Hausverkauf unter Wert ist grundsätzlich möglich.

Wenn unter Wert verkauft wird, wie sieht die steuerliche Bewertung aus? D.h. ist das dann eine teilweise Schenkung? Und wie wird damit steuerlich verfahren?"
Das ist dann in der Tat eine sog. gemischte Schenkung. Diesen Anteil müsste(n) der/die Käufer dann versteuern.

Spielt es eine Rolle WER kauft, d.h. muss explizit meine Frau kaufen?
Es kauft grundsätzlich, der der auch als Eigentümer im Grundbuch erscheinen soll. Zu bedenken ist wegen der teilweisen Schenkung auch, dass Schenkungssteuer anfallen wird und dafür aufgrund der unterschiedlichen Freibeträge nicht jeder Käufer gleich geeignet ist.

Fällt eine Grunderwerbssteuer an?
Bei der Grunderwerbssteuer gilt: Ein Immobilienverkauf oder eine Immobilienübertragung bleibt steuerfrei, wenn sie zwischen Verwandten in gerader Linie erfolgt. Das regelt § 3 Abs. 6 Grunderwerbssteuergesez.

Welche weiteren Kosten?
So muss ein Käufer beim Notar und beim Grundbuchamt etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises für Gebühren kalkulieren. Immobilienkäufe können in Deutschland nur mittels Notar getätigt werden, da für eine rechtswirksame Kaufvertragsabwicklung eine beglaubigte Urkunde von einem Notar erforderlich ist.


Bedenken Sie bitte, dass jede Ergänzung des Sachverhalts zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen kann.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit telefonisch unter 0511 12356737 zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.

Mit freundlichen Grüßen


Gutzeit
Rechtsanwältin

30x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.845 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen