Haus an Schwester vererbt

13. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
MitchJones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus an Schwester vererbt

Hallo ich habe leider keinen genauen Sachverhalt gefunden wie es mir bevorsteht.. hoffentlich kann mir jemand eine Auskunft geben....

Folgender Sachverhalt meine Eltern sind verheiratet und leben sowie 2 von 3 Kinder über 20 noch zusammen in einem Haushalt meine Mutter und meine Geschwister haben sich mit dem Vater verkracht dieser liegt nun im sterben und hat alle sein erbe an seine Schwester vererbt was notarisch abgesegnet ist. unteranderem auch 50% von unserem haus.. wie sieht das nun aus wenn seine Schwester beim Todesfall das haus verkaufen will wir aber nicht? und was bekommen wir an Pflichtteil sagen wir wenn seine teil 150.000 beträgt wie wird das geteilt? welchen Pflichtteil haben wir? und kann seine Schwester das haus dann auf zwang wenn wir sie nicht auszahlen verkaufen?...

nun hat mein Vater aber ein Sinneswandel bekommen und möchte das erbe nicht mehr auf seine Schwester übertragen und weigert sich das notarische Testament zu zerstören aber mein Vater kann sich nicht mehr bewegen und kann nicht zum Notar


hoffentlich können sie mir folge und haben eine Antwort für mich


danke und liebe grüße

Mitch

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Hwie sieht das nun aus wenn seine Schwester beim Todesfall das haus verkaufen will wir aber nicht?

Verkauft werden kann nur, wenn sich alle Eigentümer einig sind. Allerdings kann jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beantragen, dann wird die gesamte Immobilie versteigert.
Zitat:
und was bekommen wir an Pflichtteil sagen wir wenn seine teil 150.000 beträgt wie wird das geteilt?

Die Schwester ist Alleinerbin.
Zitat:
welchen Pflichtteil haben wir?

Je 1/8 in bar.
Zitat:
nun hat mein Vater aber ein Sinneswandel bekommen und möchte das erbe nicht mehr auf seine Schwester übertragen und weigert sich das notarische Testament zu zerstören

Ein notarielles Testament kann nicht "zerstört" werden. Das Original des Testaments ist beim Amtsgericht hinterlegt.
Zitat:
aber mein Vater kann sich nicht mehr bewegen und kann nicht zum Notar

Ein Notar kommt auch ins Haus, wenn der Vater aber nicht mehr geschäftsfähig seinn sollte, kann er das Testament nicht mehr widerrufen oder ein neuen Testament errichten.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
weigert sich das notarische Testament zu zerstören aber mein Vater kann sich nicht mehr bewegen und kann nicht zum Notar


Er kann auch einfach ein neues handschriftliches Testament schreiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MitchJones
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke schonmal für die schnellen antworten :)

Zitat (von cruncc1):
und was bekommen wir an Pflichtteil sagen wir wenn seine teil 150.000 beträgt wie wird das geteilt?

Die Schwester ist Alleinerbin.


bedeutet das seine Ehefrau (meine Mutter ) und wir als Kinder haben kein Anrecht?

Zitat (von cruncc1):
Je 1/8 in bar.


die 150.000 befinden sich aber in Gütern wie würde das dann aussehen würde die Schwester dann 4/8 bekommen und meine Mutter sowie wir 3 Kinder jeweils 1/8?

Zitat (von hh):
Er kann auch einfach ein neues handschriftliches Testament schreiben.


ist das handschriftliche dann das gültige obwohl ein anderes notarisch beim Amtsgericht hinterlegt ist?


danke <3

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du solltest dich zunächst mal schlau machen, was der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil ist. ;)

Zitat:
ist das handschriftliche dann das gültige obwohl ein anderes notarisch beim Amtsgericht hinterlegt ist?

Das notarielle Testament kann auch durch ein handschriftliches Testament widerrufen werden. Ob dieses Testament "gültig" ist, hängt auch davon ab, ob die Mutter zum Zeitpunkt der Errichtung des handschriftlichen testaments geschäftsfähig war.

Ich empfehle dringend die Beratung bei einem Notar.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Der Pflichtteil ist lediglich ein Geldanspruch. Die Schwester würde also den 50%-Anteil am Haus erben und müsste dann Deiner Mutter und den 3 Kindern jeweils 18.750€ auszahlen. Das kann natürlich auch eine böse Überraschung für die Schwester sein, wenn sie die 75.000€ locker machen muss.

Zitat:
Das notarielle Testament kann auch durch ein handschriftliches Testament widerrufen werden.


Genau und es sehr simpel ein neues handschriftliches Testament mit dem einfachen Inhalt "Hiermit widerrufe ich das notarielle Testament vom xx.xx.xxxx" zu schreiben.

Zitat:
Ob dieses Testament "gültig" ist, hängt auch davon ab, ob die Mutter zum Zeitpunkt der Errichtung des handschriftlichen testaments geschäftsfähig war.


Gemeint ist wohl der Vater. Wenn der Vater nicht mehr geschäftsfähig ist, dann kann natürlich auch kein notarielles Testament mehr errichtet werden.

Zitat:
Ich empfehle dringend die Beratung bei einem Notar.


Natürlich ist das (fast) immer zu empfehlen. Bevor es aber daran scheitert, sollte man aber ein handschriftliches Testament schreiben. Es ist vielen Menschen nicht bekannt, dass ein notarielles Testament auch durch ein handschriftliches Testament geändert oder widerrufen werden kann.

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