Hallo, mein EX Mann und ich sind 1998 in unser selbstgebautes Haus gezogen. 2004 habe ich mich Scheiden lassen. Im Grundbuch bin ich noch eingetragen, zahle aber keinerlei Kredite ( habe aber auch keinen Ausgleich bekommen) . Nun hat mein EX eine neue, was mich ja eigentlich auch für Ihn freut. Heute ruft er mich an und erzählt mir, das er mich aus dem Grundbuch austragen lassen möchte. Eigentlich ja kein Problem. Nur ist die Angst, das die neue Partnerin, welche eindeutig die Hosen anhat , nach einer Hochzeit das Haus bekommt. Ich möchte das unsere beiden gemeinsamen Kinder 13 und 18 ins Grundbuch eingetragen werden, damit die beiden im Falle X alles bekommen. Gibt es da eine Möglichkeit? Ich bin für jeden Hinweis dankbar.
MFG
-----------------
""
Haus auf Kinder umschreiben lassen ???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



quote:
Im Grundbuch bin ich noch eingetragen, zahle aber keinerlei Kredite ( habe aber auch keinen Ausgleich bekommen) .
Was denn für einen Ausgleich?
Du bis Miteigentümer an einem Haus und hast mehr oder weniger nix dafür gezahlt.
quote:
Ich möchte das unsere beiden gemeinsamen Kinder 13 und 18 ins Grundbuch eingetragen werden, damit die beiden im Falle X alles bekommen.
Was ist mit Fall X gemeint?
-----------------
" "
Nichts gezahlt kann man ja auch nicht sagen. Die Jahre der Ehe habe ich auch gearbeitet und meinen Teil zur Kredittilgung beigetragen. Fall x wäre der , das er ex verstirbt und die neue Frau das Haus bekommt.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Gibt es da eine Möglichkeit?
Du kannst mit Deinem Eigentumsanteil machen, was Du möchtest. Du kannst ihn also auch an Deine Kinder übertragen.
Nur was versprichst Du Dir davon? Deine Kinder haben davon genauso viel oder so wenig, wie Du jetzt. Und wenn Dein Mann, bzw. seine Neue bezüglich des Hauses Ärger machen, dann sind Deine Kinder mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Situation völlig überfordert.
Und wenn Dein Ex-Mann Dich aus dem Grundbuch austragen lassen möchte, dann heißt das ja nicht, dass das ohne Gegenleistung erfolgt. Dein Mann, bzw. seine Neue muss Dir Deinen Anteil abkaufen, wenn sie im Grundbuch stehen will. Auch wenn Dir Dein Herz etwas anderes sagt, würde ich das für die sinnvollere Variante halten.
-----------------
" "
Hallo,
ohne deine Zustimmung erfolgt keine Austragung aus dem Grundbuch. Möchte dein Ex dies erzwingen, so muss er den Weg der Teilungsversteigerung wählen.
Dies bietet die Möglichkeit für ihn, das Haus selbst zu ersteigern.
Wie sieht es mit deiner Entlassung aus dem Hypothekendarlehen bei der Bank aus? Bist du weiterhin im Vertrag und kommt bei der möglichen Versteigerung ein Minus heraus, müsstest du mit Forderungen rechnen.
Ich würde eine Übertragung gegen eine Entschädigung in Erwägung ziehen, bei gleichzeitiger Schuldhaftentlassung (wenn noch nicht geschehen) durch den Kreditgeber.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
In den Verträgen stehe ich auch noch komplett mit drin. Ein Minus dürfete defenitiv nicht herauskommen, da laut Bank nur noch ca 18000 offen sind. Nein bis jetzt ist so etwas noch nicht geschehen. Ich wollte und will ja eigentlich auch kein Geld von ihm . Es geht wie schon beschrieben nur darum , das unsere Kinder das Haus Erben und nicht Sie mit ihrer dazugebrachten Familie.
-----------------
""
quote:
Ich wollte und will ja eigentlich auch kein Geld von ihm . Es geht wie schon beschrieben nur darum , das unsere Kinder das Haus Erben und nicht Sie mit ihrer dazugebrachten Familie.
Dieses Vorgehen kann ich emotional verstehen, dennoch solltest Du das noch einmal genau überdenken.
Tatsächlich bringt das für Deine Kinder nur Probleme. Nach dem Tod Deines Ex-Mannes steht die neue Frau in jedem Fall irgendwie mit im Grundbuch und dann? Ärger ist dann doch vorprogrammiert. Deine Kinder wären dann wahrscheinlich froh, wenn sie ausgezahlt werden.
Denk nochmal genau darüber nach, was Du erreichen willst, was Du erreichen kannst und welche Folgen das für Deine Kinder hat. Ich bleibe dabei, dass der Verkauf Deines Anteils an Deinen Mann oder seine Neue der beste Weg und zwar besonders für deine Kinder ist.
-----------------
" "
Einfach Hausteile auf Kinder überschreiben, das geht nicht. Da bedarf es der Genehmigung des Familiengerichts. Denn die Kids müssen ja auch für de Belastungen, den laufenden Unterhalt aufkommen.
Was ginge, das wäre eine Grundschuld zu Lasten der Kinder einzutragen, das müsste aber vorab mit einem Anwalt geklärt werden, m.E.
Außerdem braucht die Mutter kein schlechtes Gewissen zu haben, wie es hier wohl einige einreden wollen, weil sie sich am Abtrag nicht beteiligt hat. Umgekehrt hätte sie nämlich für ihren Hausanteil einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gehabt. Meist rechnet sich das gegenseitig auf.
Unklar ist mir, wie die Neue vom Mann "irgendwie" mit ins Grundbuch kommen kannn.
Also, entweder Grundschuld, oder aber Auszahlung des hälftigen Hauses bzw. des Wertes zum Ist-Zeitpunkt.
wirdwerden
-----------------
""
quote:
Einfach Hausteile auf Kinder überschreiben, das geht nicht.
Doch, das geht.
quote:
Was ginge, das wäre eine Grundschuld zu Lasten der Kinder einzutragen
Und wozu soll das gut sein? Ohne dass der Grundschuld eine Forderung der Kinder gegenübersteht, nützt das doch nichts.
quote:
Außerdem braucht die Mutter kein schlechtes Gewissen zu haben, wie es hier wohl einige einreden wollen, weil sie sich am Abtrag nicht beteiligt hat.
Das hat doch niemand auch nur im Ansatz gesagt.
quote:
Umgekehrt hätte sie nämlich für ihren Hausanteil einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung gehabt. Meist rechnet sich das gegenseitig auf.
Richtig
quote:
Unklar ist mir, wie die Neue vom Mann "irgendwie" mit ins Grundbuch kommen kannn.
Wenn der Ex-Mann verstirbt, kann sie dessen Anteil erben oder der Ex-Mann überschreibt einfach seinen Anteil ganz oder teilweise.
quote:
Ich möchte das unsere beiden gemeinsamen Kinder 13 und 18 ins Grundbuch eingetragen werden, damit die beiden im Falle X alles bekommen.
Genauso, wie Du alleine entscheiden kannst, was mit Deinem Anteil passiert, kann Dein Ex-Mann alleine entscheiden, was mit seinem Anteil passiert. Das funktioniert also nicht ohne weiteres.
-----------------
" "
Hallo,
für den Fall X, ich nehme an hiermit wird das Ableben des Ex bezeichnet, werden die Kinder zumindest ihren Pflichtteil erhalten, Das bedeute entweder eine Geldentschädigung durch den Erben (hier evtl. die LG) oder einen Grundbucheintrag. Mit deinem Anteil am Haus dürften die Kinder dann das größere Stück vom Kuchen bekommen. Wenn du das so möchtest, warte die Volljährigkeit aller Kinder ab und übertrage ihnen dann deinen Anteil.
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
15 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
5 Antworten