Haus aus Erbausschlagung kaufen

21. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
FrankDuxNew88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus aus Erbausschlagung kaufen

Hallo zusammen,
wir sind seit längerer Zeit auf der Suche nach einem Haus. Ein Bekannter von mir teilte mir vor 2 Wochen mit, dass im August sein Vater verstorben ist und das Haus demnächst verkauft wird.

Folgende Situation:
-Auf dem Haus gibt es eine Grundschuld i.H.v. Ca 120.000€
-Die beiden Söhne des verstorbenen haben das Erbe ausgeschlagen. Der Bruder meines Bekannten aus finanziellen Gründen und mein Bekannter da er vor ein paar Jahren selbst ein Haus gekauft hat und dazu noch Soloselbstständig ist ohne riesiges Einkommen.

Über das Nachlassgericht wurde ein Nachlassverwalter beauftragt, mit dem ich diese Woche mal telefonieren konnte. Der Nachlassverwalter sagte mir, dass die Erbenermittlung Anfang Dezember abgeschlossen sein sollte und dann ein Wertgutachten erstellt werden muss als Vorbereitung, sofern es zu einer Zwangsversteigerung kommen sollte. Bis das Wertgutachten erstellt ist und alles vorliegt, vergehen aber noch bestimmt 3 Monate.
Dem Nachlass Gericht wäre es aber generell immer lieber, wenn eine Immobilie vor der Zwangsversteigerung verkauft wird, da sich diese über mehrere Jahren hinziehen kann und auch richtig Kosten verursacht.
Die Bank müsste dann auch noch dem Verkauf zustimmen, wobei es da keine Probleme geben sollte, da bei der Bank ja nur noch ca 120.000€ offen sind und wir wesentlich mehr zahlen würden.

Nun meine Fragen:
-Wenn wir das Haus vor Versteigerung kaufen, wer legt den Kaufpreis fest bzw. mit wem muss verhandelt werden? Ist der Preis im Verkehrswertgutachten dann fest?
-Muss überhaupt ein Wertgutachten erstellt werden wenn wir mit dem Kauf die Schulden bei der Bank ausgleichen?
-Kommt man da überhaupt vorher ran?
-Mein Bekannter möchte schon gerne dass ich das Haus kaufen kann, da er möchte dass es jemand übernimmt den seine Familie kennt. Aber so wie ich gelesen habe hat er ja durch die Erbausschlagung keinen Einfluss mehr darauf oder?

Danke im Voraus.
Grüße

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von FrankDuxNew88):
Wenn wir das Haus vor Versteigerung kaufen, wer legt den Kaufpreis fest bzw. mit wem muss verhandelt werden?


Der Nachlassverwalter.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Ist der Preis im Verkehrswertgutachten dann fest?


Der Nachlassverwalter kann das Haus natürlich auch zu einem höheren Preis verkaufen, wenn er jemanden findet, der mehr bezahlt.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Muss überhaupt ein Wertgutachten erstellt werden wenn wir mit dem Kauf die Schulden bei der Bank ausgleichen?


Das Problem ist ja wohl, dass die Schulden höher sind als der Wert des Hauses, oder?
Wenn nicht, dann hat Dein Bekannter wohl zuviel Geld, wenn er es sich leisten kann ein Erbe auszuschlagen, das werthaltig ist nur um keine Arbeit mit dem Verkauf des Hauses zu haben.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Mein Bekannter möchte schon gerne dass ich das Haus kaufen kann, da er möchte dass es jemand übernimmt den seine Familie kennt. Aber so wie ich gelesen habe hat er ja durch die Erbausschlagung keinen Einfluss mehr darauf oder?


Richtig, was Dein Bekannter möchte ist irrelevant.

Er hätte schließlich das Erbe auch annehmen können und das Haus dann direkt an Dich verkaufen können.

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#2
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

*grbml*

Da schreibt man sich n Wolf, ist dann eine Sekunde zu ungeschickt und alles ist weg..

Aber im Prinzip wollte ich aufs Gleiche hinaus wie hh.

Die Geschichte klingt einfach zu schön um wahr zu sein. Entweder Du hast hier vielleicht die Gelegenheit Deines Lebens vorm Rüssel und einen wirklich (aus wirtschaftlicher Sicht) extrem ungeschickten Bekannten der aus Faulheit oder Unwissenheit ein Vermögen verschenkt - oder aber Dir ist bislang der Blick auf irgendein wesentliches Detail versperrt und die Hütte hat einen ganz erheblichen Hasenfuß.

Ach und - weil ichs mir nicht verkneifen kann: Kannst Du mir bitte einmal den Dim Mak zeigen?

-- Editiert von Caffery am 21.11.2021 12:16

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#3
 Von 
FrankDuxNew88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort!
Es gibt noch eine Grundschuld über 120T €, wir würden aber 180T € für das Haus bezahlen.
Laut dem Nachlassverwalter ist in dem Fall dann der Freistaat Bayern Erbe. Also könnten wir mit dem Nachlassverwalter ohne weiteres einen Kaufpreis vereinbaren? In dem Fall, da ja mit unserem Kaufpreis alle offenen Forderungen und Kosten gedeckt wären, auch ohne Wertgutachten?
Die beiden Erben haben definitiv nicht zu viel Geld, im Gegenteil, sie konnten das Erbe nicht antreten da sie beide nicht das Geld aufbringen konnten.

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#4
 Von 
FrankDuxNew88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Die Geschichte klingt einfach zu schön um wahr zu sein. Entweder Du hast hier vielleicht die Gelegenheit Deines Lebens vorm Rüssel und einen wirklich (aus wirtschaftlicher Sicht) extrem ungeschickten Bekannten der aus Faulheit oder Unwissenheit ein Vermögen verschenkt - oder aber Dir ist bislang der Blick auf irgendein wesentliches Detail versperrt und die Hütte hat einen ganz erheblichen Hasenfuß.


Naja, was heißt ein Vermögen verschenken.. Er hat einfach mal grob gerechnet wenn er das Erbe annimmt und das Haus für 180T € verkauft muss er Erbschaftssteuer zahlen, sich um alles kümmern, hat evtl noch andere Kosten damit und müsste dann vom Rest die 120T € an die Bank zahlen. Da wäre ihm kaum noch was übrig geblieben hat er gesagt. Und wie schon erwähnt hätte er das Geld nur sehr schwer von seiner Bank bekommen um das Haus erstmal abzulösen da er schon den Kredit für sein Haus schwer bekommen hat und da ja schon abbezahlt.

P. S. : Was meinst du mit "Dim Mak"?

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#5
 Von 
guest-12328.11.2021 01:36:21
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 25x hilfreich)

Zitat (von FrankDuxNew88):
Was meinst du mit "Dim Mak"?

Ach das war nur eine Blödelei wegen Deines Namens - Frank Dux. Der Film war wesentlicher Teil meiner Jugend. Die Nummer mit dem Stein "Einen von unten!";)

Aber wie gesagt nur ein Off Topic, dass ich mir manchmal nicht verkneifen kann. Man vergebe mir!

Aber ich wünsche Dir, dass die Nummer mit dem Haus so läuft wie hier dargestellt. Das liest sich wirklich wie eine ausgesprochen günstige Gelegenheit für Dich.

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#6
 Von 
FrankDuxNew88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Caffery):
Ach das war nur eine Blödelei wegen Deines Namens - Frank Dux. Der Film war wesentlicher Teil meiner Jugend. Die Nummer mit dem Stein "Einen von unten!"


Ach so, ok, hab mich schon gewundert!

Zitat (von Caffery):
Aber ich wünsche Dir, dass die Nummer mit dem Haus so läuft wie hier dargestellt. Das liest sich wirklich wie eine ausgesprochen günstige Gelegenheit für Dich.


Danke dir! Wobei was ist heutzutage schon "günstig"? Es wäre meiner Meinung nach einfach ein angemessener Preis und nicht total überteuert.. muss ja schließlich noch genug Geld reingesteckt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von FrankDuxNew88):
Erbe ausgeschlagen. Der Bruder meines Bekannten aus finanziellen Gründen


Zitat (von FrankDuxNew88):
und mein Bekannter da er vor ein paar Jahren selbst ein Haus gekauft hat und dazu noch Soloselbstständig ist ohne riesiges Einkommen.


Ich komm aus dem Kopfschütteln nicht mehr raus! :grins:

2 Typen ohne Kohle schlagen ein Erbe über mehrer 10.000€ aus!!??


Zitat (von FrankDuxNew88):
Er hat einfach mal grob gerechnet


Jetzt wissen wir schon mal was dein Bekannter nicht kann.

Zitat (von FrankDuxNew88):
muss er Erbschaftssteuer zahlen,


Unsinn! Warum sollte er Erbschaftssteuer zahlen?

Zitat (von FrankDuxNew88):
wir würden aber 180T € für das Haus bezahlen.


Und? Wie kommst du auf diesen Preis? Vielleicht gibt es jemand der 220.000€ zahlt.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Es wäre meiner Meinung nach einfach ein angemessener Preis und nicht total überteuert.. muss ja schließlich noch genug Geld reingesteckt werden.


Für den Marktpreis eines Hauses ist aber leider die Meinung eines `Interessenten` nicht von Bedeutung.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Die beiden Erben haben definitiv nicht zu viel Geld,


Doch!

Zitat (von FrankDuxNew88):
Da wäre ihm kaum noch was übrig geblieben hat er gesagt.


Ach, 50.000 - 70.000€ ist für deinen Bekannten kaum was?

-- Editiert von charlyt4 am 21.11.2021 14:00

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
FrankDuxNew88
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Unsinn! Warum sollte er Erbschaftssteuer zahlen?


Ich hab noch nie was geerbt, er anscheinend auch nicht, wenn er keine Steuer hätte zahlen müssen, hat er sich anscheinend geirrt.. ‍♂ Ob und wieviel Geld er und sein Bruder verschenkt haben, ist mir erstmal egal, jetzt ist eh schon zu spät. Von wem Sie die Informationen hatten weiß ich nicht, ich weiß nur dass sie sehr überfordert waren und es schnell loswerden wollten

Wer legt denn dann den Preis fest, wenn der Nachlassverwalter nichtmal zwingend ein Wertgutachten braucht? Entscheidet der das nach Bauchgefühl oder was?
Das vorrangige Ziel wird eh erstmal sein das die Bank ihr Geld wieder bekommt und alle seitdem angefallenen Kosten gedeckt sind oder? Laut dem NV wird ein freihändiger Verkauf vor der Versteigerung immer gerne angekommen. Sollen wir dem NV unser Angebot mitteilen und der entscheidet dann ob ja oder nein?

Einer der Erben hat eine 10-jährige Tochter, könnte die theoretisch das Erbe annehmen? (Vielleicht ist ja das Kind trotzdem noch nicht in den Brunnen gefallen und es gibt noch einen anderen Weg)

-- Editiert von FrankDuxNew88 am 21.11.2021 14:27

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das vorrangige Ziel wird eh erstmal sein das die Bank ihr Geld wieder bekommt und alle seitdem angefallenen Kosten gedeckt sind oder?
Nee. Der NV handelt für den/die Erben, und muss für die das Beste herausholen (ähnlich wie ein Insolvenzverwalter für die Gläubiger).
Das nicht einmal die noch offene Grundschuld erwirtschaftet wird sollte eigentlich eher selten sein, schließlich wäre das ja eine "Über-100%-Finanzierung" (kommt aber natürlich vor, insbesondere bei Versteigerungen - da ist dann oft nicht die Finanzierung zu hoch, sondern der Erlös zu niedrig).

Zitat:
Laut dem NV wird ein freihändiger Verkauf vor der Versteigerung immer gerne angekommen.
Durchaus, und zwar weil ein freihändiger Verkauf mehr einbringt und weniger Kosten verursacht als eine Versteigerung (beides ist gut für die Erben).

Zitat:
Sollen wir dem NV unser Angebot mitteilen und der entscheidet dann ob ja oder nein?
Das könnt ihr natürlich tun. Ihr solltet aber davon ausgehen, dass der NV den realen Wert ermitteln kann (bzw. er kennt jemanden der das kann).

Zitat:
Einer der Erben hat eine 10-jährige Tochter, könnte die theoretisch das Erbe annehmen?
Ja. Wenn ich mich nicht irre muss da aber das Vormundschaftsgericht zustimmen (weil Schulden übernommen werden müssen).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von FrankDuxNew88):
Es gibt noch eine Grundschuld über 120T €, wir würden aber 180T € für das Haus bezahlen.


Wie bescheuert muss man denn sein um so ein Erbe auszuschlagen. Das ist ja an Dummheit kaum zu überbieten.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Laut dem Nachlassverwalter ist in dem Fall dann der Freistaat Bayern Erbe.


Es ist aber eine sehr gewagte Prognose, dass der gesamte Rest der Familie, als die Erben 2., 3., 4. oder höherer Ordnung genauso blöd sind wie die beiden Brüder. Denn erst, wenn die auch alle ausschlagen wird der Freistaat Bayern Erbe.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Da wäre ihm kaum noch was übrig geblieben hat er gesagt.


So ganz grob über den Daumen würde ich sagen, dass da mindestens 30-40T€ übrig bleiben. Aber gut, wenn man das für wenig Geld hält, dann ist das ja OK.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Und wie schon erwähnt hätte er das Geld nur sehr schwer von seiner Bank bekommen um das Haus erstmal abzulösen da er schon den Kredit für sein Haus schwer bekommen hat und da ja schon abbezahlt.


Na dann!? Wenn man aus lauter Angst und weil man sich nicht beraten lässt mal eben locker auf 40T€ verzichten kann, dann verstehe ich nicht, warum er bei der Bank kein Darlehen bekommt.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Die beiden Erben haben definitiv nicht zu viel Geld, im Gegenteil, sie konnten das Erbe nicht antreten da sie beide nicht das Geld aufbringen konnten.


Welches Geld hätten sie denn aufbringen müssen? Mir fällt da bei der Sachlage gerade nichts ein. Oder geht es um die Kosten für den Erbschein?

Zitat (von FrankDuxNew88):
Einer der Erben hat eine 10-jährige Tochter, könnte die theoretisch das Erbe annehmen?


Das sollte sie unbedingt tun, auch wenn die Minderjährigkeit hier zu unnötigen Schwierigkeiten führt. Die Eltern sollten daher umgehend im Namen der Tochter einen Erbschein beantragen.

Zitat (von FrankDuxNew88):
Wer legt denn dann den Preis fest, wenn der Nachlassverwalter nichtmal zwingend ein Wertgutachten braucht?


Der Nachlassverwalter wird schon zur eigenen Sicherheit ein Wertgutachten beauftragen, da er sich bei einem Verkauf unter Wert schadenersatzpflichtig macht.

Zitat (von reckoner):
Ja. Wenn ich mich nicht irre muss da aber das Vormundschaftsgericht zustimmen (weil Schulden übernommen werden müssen).


Der Erbannahme muss das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen. Allerdings ist dessen Zustimmung für den Verkauf erforderlich. Die Zustimmung erhält man auch nur, wenn man für einen angemessenen Preis verkauft. Zum Nachweis ist spätestens dann ein Wertgutachten erforderlich.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Der Erbannahme muss das Vormundschaftsgericht nicht zustimmen.
Auch nicht wenn die Immobilie wirklich überschuldet ist?
Ich erinnere mich aber dunkel an einen Fall in dem es genau anders herum war: Es lag Überschuldung vor und die Mutter wollte das Erbe auch für das Kind ausschlagen, und das ging dann nicht.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Auch nicht wenn die Immobilie wirklich überschuldet ist?


Nein.

Einer Erbausschlagung müsste das Nachlassgericht zustimmen, aber nicht der Annahme des Erbes. Einem minderjährigen Kind kann letztlich auch nichts passieren, denn spätestens mit der Volljährigkeit wäre es die Schulden los (§ 1629a BGB) und vorher ist ohnehin nicht zu holen. Der Spruch "Eltern haften für ihre Kinder" gilt auch nicht.

Zitat (von reckoner):
Es lag Überschuldung vor und die Mutter wollte das Erbe auch für das Kind ausschlagen, und das ging dann nicht.


Richtig, eine Erbausschlagung muss in manchen Fällen vom Familiengericht genehmigt werden, eine Erbannahme aber nicht. In dem hier diskutierten Fall wäre jedoch keine Genehmigung erforderlich, da ein Fall des § 1643 Abs. 2 Satz 2 BGB vorliegt.

Dennoch sein der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass eine Ausschlagung des Erbes durch die Eltern ein Verstoß gegen die Pflicht zur Vermögenssorge (§§ 1626 und 1627 BGB) wäre, der zu Schadenersatzansprüchen des Kindes gegen seine Eltern führt, welche das Kind noch bis zum Ende des Jahres in dem es 24 Jahre alt wird geltend machen kann.

Außerdem seien die Eltern darauf hingewiesen, dass sie den § 1640 BGB zu beachten haben.

Wenn schon ein Nachlassverwalter eingesetzt ist, dann sollte das weitere Vorgehen mit diesem besprochen werden. Es ist durchaus möglich, dass auch bei Erbannahme durch das minderjährige Kind die gesamte Abwicklung über den Nachlassverwalter läuft. Das wäre nach meiner Einschätzung in diesem Fall gut investiertes Geld, da die Eltern möglicherweise mit der Abwicklung des Erbes überfordert sind.

0x Hilfreiche Antwort

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