Hallo,
meine Frau und ich sind jeweils in 2. Ehe verheiratet. Meine Frau hat aus ihrer ersten Ehe 2 Kinder ich 1 Kind aus meiner ersten Ehe. Die Tochter meiner Frau ist schon als Schlusserbe unseres Hauses im Werte von ca. 50000€ per Notarvertrag eingetragen. Der Sohn meiner Frau hat in diesem Vertrag auf alle Rechte an unserem Haus verzichtet, weil er ein Haus vom leiblichen Vater geerbt hat. Um keinerlei Streitigkeiten zu beginnen hat seine Schwester auf ihr Erbteil am Haus des leiblichen Vaters verzichtet. Ich habe aus meiner ersten Ehe einen Sohn, der selbst finanziell gut versorgt ist und keinen Kontakt mit mir wünscht. Deshalb möchten wir das Haus aus unserer Erbmasse herausnehmen. Wir wollen unser Haus deshalb der Tochter meiner Frau überschreiben und uns ein lebenslanges Niesbrauchrecht auf sämtliche Räume, als auch dem gesamten Grundstück eintragen lassen. Sämtliche Unterhaltungskosten für das Haus würden wir weiterhin tragen. Gilt in diesem Falle auch die 10 Jahresregel? Ist in diesem Fall nach 10 Jahren das Haus komplett aus der Erbmasse für meinen Sohn herausgerechnet? Da ja auch Stiefkinder die Steuerklasse 1 haben, würden ja auch keine Schenkungssteuern anfallen.
Ist das so korrekt?
Brathahn
Haus aus Erbmasse herausnehmen
13. November 2015
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Frage vom 13. November 2015 | 20:53
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus aus Erbmasse herausnehmen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 13. November 2015 | 21:03
Von
Status: Richter (8371 Beiträge, 4596x hilfreich)
QUOTE] Gilt in diesem Falle auch die 10 Jahresregel? Ist in diesem Fall nach 10 Jahren das Haus komplett aus der Erbmasse für meinen Sohn herausgerechnet?
Nein, das gilt nicht, wenn sich der Schenker den Nießbrauch vorbehält.
Zitat:Da ja auch Stiefkinder die Steuerklasse 1 haben, würden ja auch keine Schenkungssteuern anfallen.
Stiefkinder haben denselben Schenkungsteuerfreibetrag wie leibliche Kinder.
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