Haus bekommen

30. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
Simply
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus bekommen

Guten Tag liebe Community,

bin erstmal Froh veilleicht Hilfe gefunden zu haben.

Folgende Dinge beschäftigen mich ziemlich.

Mein Vater hat sich in seinem Leben ziemlich verschuldet, sollte er irgendwann mal Sterben so werden alle beteiligten wohl das Erbe ausschlagen, ich mit eingeschlossen.

Momentan ist es so, das mein Vater 2009 ein Haus auf Raten gekauft hat ( Er ist Besitzer ) ,der Eigentümer ist ein Makler ( keine Bank ). Ich wohne zur Zeit noch in diesem Haus und unterstütze meinen Vater finanziell. Theoretisch muss er noch 31 Monate zahlen und dann gehört das Haus wirklich ihm. Meine Geschwister kümmern sich nicht um mein Vater, selbst bei Geburtstagen melden sie sich nicht.

Mein Vater hätte gerne, das ich das Haus bekommen, selbst wenn ich sein Erbe ausschlage. Nun zu meinen Fragen:

Ist das in den nächsten 31 Monaten möglich? Zum beispiel durch Übernahme des Hause?

Was muss man tun, wenn das Haus abbezahlt ist, damit meine Geschwister nicht viel sehen?

Ich mag meine Geschwister aber sie haben unserer Vater in den letzten Jahren ziemlich alleine gelassen und interessieren sich Null für ihn.

Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Na ja, Erbe nicht annehmen und trotzdem das Haus bekommen, das geht nicht. Eine Schenkung wäre möglich, wenn "sicher gestellt ist", dass der Vater noch 10 Jahre lebt, denn dann fällt die Schenkung nicht mehr in die Ausgleichsmasse.
Auf jeden Fall sollte dein Vater ein Testament machen, in dem du das Haus erbst und deine Geschwister enterbt werden. Denn dann steht ihnen nur noch der Pflichtteil zu und das ist weniger als wenn sie "normal" erben würden.
Ach - da sind noch weitere Schulden oder was? Wenn das Haus in 31 Monaten bezahlt ist und keine weiteren Schulden vorhanden, dann ist doch gut.
Wenn noch weitere Schulden vorhanden sind, dann kauf doch deinem Vater das Haus ab so z.B. gegen Pflege. Dann ist es während seines Lebens verkauft worden und fällt nicht mehr in die Erbmasse.

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"Scientia potentia est.
Ich freue mich immer über Bewertungen."

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#2
 Von 
Simply
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für diese schnelle Antwort :)

Also Schulden sind viele vorhanden, stehen nur nicht auf dem Haus, da mein Vater sich seit der Abzahlung zurück hält. Meine Geschwister und ich werden das Erbe ja Ausschlagen, heißt ja wir verzichten auf alles, nur das Haus ( mein Vaters stolz ) soll irgendwie in mein Besitz gehen.

Am besten ich kaufe ihn also das Haus ab?

Sollte mein Vater ein Testament schreiben in dem ich das Haus erbe ( Nur das Haus ) , was passiert mit seinen Schulden? Das normale Erbe schlage ich ja aus?

-- Editiert Simply am 30.04.2012 11:35

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#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ganz oder garnicht.
Wenn Sie das Haus erben, erben Sie auch die Schulden.
Wenn die letzte Rate des Hauses getilgt ist, wird
der Eigentumsübergang sicher in das Grundbuch eingetragen.
Jetzt kann Ihr Vater vor dem Notar erklären, dass Sie statt
er selbst eingetragen werden soll.
Ihr Vater kann sich das lebenslange Wohnrecht sichern.
Alternativ kann Ihr Vater mit dem Verkäufer und Ihnen vereinbaren, dass ab sofort alle Rechte und Pflichten
aus dem Vertrag auf Sie übergehen.


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#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Pfui!

Da werden von Ihrem Vater die Schulden nicht bezahlt, um das Haus abzahlen zu können. Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, ist das völlig ok. Sich aber vorher die Vermögenswerte übertragen zu lassen, verdient ein klares: Pfui. Sie bereichern sich auf Kosten anderer.

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#5
 Von 
Simply
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok also gibt es einige Möglickeiten und einige Antworten haben mir sehr geholfen, vielen Dank :)

@xxsirodxx

Wenn sie es so sehen, ok aber ich sehe das nen Stück anders. Mein Vater hat in seinem Leben viele Probleme gehabt und musste schon immer kämpfen, vor ca. 10 Jahren haben ihn Betrüger auf Korn genommen und haben einen immensen Schuldenberg verursacht, er ist schon ziemlich alt und ist da blind reingelaufen. Jetzt möchte er mir was hinterlassen und sie sagen dazu Pfui, ist ihr gutes Recht, ich teile das aber nur Halb.

Schönen ersten Mai ihnen allen!

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-- Editiert Simply am 01.05.2012 16:25

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#6
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Pfui!

Da werden von Ihrem Vater die Schulden nicht bezahlt, um das Haus abzahlen zu können. Wenn die Kinder das Erbe ausschlagen, ist das völlig ok. Sich aber vorher die Vermögenswerte übertragen zu lassen, verdient ein klares: Pfui. Sie bereichern sich auf Kosten anderer.


Naja, wundern Sie sich da noch?
Heutzutage läuft doch alles nur noch über Besitz und Vermögen.
Aber die gute Nachricht: irgendwann sterben wir alle und dann ist es völlig Wurst wieviel Geld/Besitz man hat: mit ins Grab kann man den ganzen weltlichen Blödsinn jedenfalls nicht nehmen. ;-)

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Das ist aber ein seltsamer Kaufvertrag.
2009 das Haus gekauft, vermutlich ohne EK, und nach 71 Monaten bereits schuldenfrei ?

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Simply
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@Empathie

Naja es ist ein kleines Haus und ziemlich Schlauchförmig, effektiv 5 Zimmer. Es war Teil eines großen Gründstücks und wurde dann geteilt. Es ist komplett Renoviert aber durch die Lage und den seltsamen Bau des Hauses ca. 20000 Euro Wert. Für eine Person, maximal 2 Personen ohne Kind aber wirklich gut und ausreichend.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
" Sich aber vorher die Vermögenswerte übertragen zu lassen, verdient ein klares: Pfui. Sie bereichern sich auf Kosten anderer"
Der erste RA den ich erlebe, der sich nicht am geschriebenen oder gesprochenen Recht sondern an moralischen Vorstellungen orientiert. Wenn es mehr von ihnen im Berufsstand gäbe, müssten wir uns nicht Gedanken über den Unterschied von Recht und Gerechtigkeit machen.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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