Haus der Großeltern übernehmen.

3. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tom8700
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Haus der Großeltern übernehmen.

Hallo Forum!
Nach dem Tod des Großvaters lebt meine Großmutter allein in ihrem Haus.
Nun soll ich (Enkel) mit einer Familie das Haus übernehmen.Die Oma bekommt in dem Fall Wohnrecht bis Lebensende. Die 3Töchter sind sich einig und wollen auf das Haus verzichten, wenn so ein Verkauf des Elternhauses vermieden wird und es in Familienbesitz bleibt.
Nun meine Fragen: Müssen auch die anderen Enkel (4) vom Erbe des Hauses zurücktreten,oder sind diese dann außen vor wenn das Haus überschrieben wird zu Lebzeiten?
Und welche Variante ist steuerrechtlich/finanziell für mich am besten?(Schenkung/Vererben/Verkauf an mich/einfach überschreiben und als neuen Besitzer eintragen lassen)?
Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Danke im Voraus für hilfreiche Tipps.


-- Editier von Tom8700 am 03.05.2015 18:46

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

Da stellt sich doch erst mal die Frage: Wer ist überhaupt aktuell Eigentümer? Oma alleine? Oder Erbengemeinschaft Oma+Töchter?

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom8700
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Oma allein ist Besitzer / Eigentümer

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Dann kann die Oma mit ihrem Haus machen, was sie will. Und da muss zu Lebzeiten niemand zustimmen. Eine ganz andere Frage ist, was passiert, wenn die Oma stirbt. Vielleicht mal vom Fachmann/Anwalt beraten lassen?

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4241 Beiträge, 2420x hilfreich)

Die Überschreibung, gleich in welcher Form, muss sowieso notariell erfolgen.
Wenn alle Kinder der Oma noch leben und zum Notartermin mitkommen, kann man eine Formulierung wählen, mit der sie auch für ihren eigenen Nachwuchs auf alle Ansprüche auf das Haus verzichten. Das gilt dann entsprechend formuliert auch noch, wenn eines der Kinder vor der Oma sterben sollte - da sind dann keine Ansprüche mehr möglich. Der Notar berät dazu, das sit eine Spezialität dieser Fachrichtung.
Natürlich kann man das auch bedingt machen: wenn das Haus innerhalb der nächsten 30 Jahre doch nicht mehr in der Familie bleibt, kann man z.B. Ausgleichzahlungen verlangen - oder man macht gleich ein Veräußerungsverbot (das nur noch Erbschaft innerhalb der Familie möglich macht, nicht mal Schenkung? - der Notar berät)

Steuerrechtlich kommt es natürlich auch auf den Hauswert an. Sicherlich soll das Wohnrecht ins Grundbuch eingetragen werden? Das schmälert dann wieder den Hauswert, je nach Alter der Oma mehr oder weniger.
Ein Verkaufsverbot für die nächsten 30 Jahre kann den Hauswert auch schmälern, da braucht man dann Gutachten, die das Finanzamt entweder anerkennt oder die auf einen Rechtsstreit rauslaufen.
Ich würde hier einen Steuerberater zuziehen. Wenn die entsprechende Schenkungssteuererklärung vom Fachmann kommt, ist das Finanzamt im Allgemeinen der Erklärung gegenüber aufgeschlossener als wenn man alleine versucht, den Wert der Schenkung herunterzurechnen.

2x Hilfreiche Antwort

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