Haus der Schwiegereltern kaufen???

19. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
mimimaus123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus der Schwiegereltern kaufen???

Schönen Guten Abend Ihr Lieben,

ich hätte gern einen Erfahrungsbericht oder Meinung von jemandem der sich vielleicht ein wenig auskennt oder zumindest sagen kann ob folgendes ungefähr funktioniert:

Also, mein Freund und ich sind seit fast 5 Jahren zusammen und wollen nächstes Jahr wahrscheinlich heiraten.
Er hat 2 Geschwister und seine Eltern ein Haus mit Einliegerwohnung, in der wir seit September letzten Jahres wohnen. Bis auf das Bad haben wir schon alles in der Wohnung renoviert, das kommt dann auch nächstes Jahr. Seit 2 Jahren kümmere ich mich schon um den Garten, weil die Eltern nicht mehr ganz so fit sind, helfen aber noch wenn sie können.
Das Haus ist mittlerweile 36 Jahre alt, und nichts wurde bisher renoviert, außer in der Wohnung unten, da hat vor über 15 Jahren der ältere Bruder für damals ca. 15000 DM mit Küche und allem renoviert.
Das Haus kam wohl insgesamt damals wie mans gebaut hat um die 300.000 DM.

Der Vater hätte gern das wir das Haus nehmen. Er hat schon überlegt meinem Freund das Haus zu überschreiben bzw. zu schenken. Vorallem aus dem Grund das mein Schwager schon 7 Kinder hat, zu 5 wegen deren Mutter keinen Kontakt hat, und mein Schwiegervater nicht will das die auch nur 1 Cent erben.

Mein Freund hat aber Angst das er seine Geschwister auszahlen muss wenn er das Haus bekommt. Was wir uns nicht leisten könnten. Zumal beiden Geschwistern das Geld wahrscheinlich eh genommen werden würde, der Bruder ist in der Privatinsolvenz aufgrund der Scheidung von der Ex und dem Haus was sie hatten, aber wenn er da raus ist, besteht er aufjedenfall auf seinen Pflichtanteil, die Schwester ist Sozialhilfeempfängerin aufgrund einer Krankheit, ihr wäre es lieber wenn sie vielleicht mal in die Einliegerwohnung ziehen kann, sollte irgendwas sein.

Wäre es sinnvoll wenn mein Freund oder ich das Haus abkaufen würden? Oder doch lieber schenken lassen?
Wir haben überlegt ob wir das Haus vielleicht für 10000Euro oder so abkaufen würden? Und in ein paar Jahren wenn vielleicht Nachwuchs da ist, mit den Eltern die Wohnungen tauschen würden, und oben dann auch renovieren.
Oder das der Vater das Haus auf mich überschreibt, bzw. schenkt?

Hätten die Geschwister dann noch anrecht auf das Haus bzw einen Erbteil davon? Und wie ist das mit dem Finanzamt? Da kommt doch dann einer der das Haus schätzt und danach wird die Steuer berechnet? Und wenn der Kaufpreis total abweicht von dem Schätzwert?

Wäre super wenn mir dazu jemand einen Rat geben könnte.

Liebe Grüße

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49314 Beiträge, 17346x hilfreich)

Zitat:
Wäre es sinnvoll wenn mein Freund oder ich das Haus abkaufen würden?


Wie wollt Ihr denn das Haus kaufen, wenn Ihr nicht einmal die Geschwister auszahlen könntet? Für einen Kauf müsst Ihr doch wesentlich mehr Geld aufwenden.

Zitat:
Wir haben überlegt ob wir das Haus vielleicht für 10000Euro oder so abkaufen würden?


Dann ist die Differenz zum Verkehrswert trotzdem eine Schenkung. Ein Kauf zu so einem Preis macht daher keinen Sinn.

Zitat:
Oder das der Vater das Haus auf mich überschreibt, bzw. schenkt?


An wen der Vater das Haus überschreibt spielt für die Ansprüche der Geschwister keine Rolle.

Zitat:
Und wie ist das mit dem Finanzamt? Da kommt doch dann einer der das Haus schätzt und danach wird die Steuer berechnet?


Bei einer Schenkung fällt keine Steuer an.

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18170 Beiträge, 9878x hilfreich)

Bei einer Schenkung fällt keine Steuer an.

Das ist so nicht ganz richtig.
Wenn die Eltern das Haus dem eigenen Kind schenken, dann fällt keine Steuer an, da der Freibetrag 400000€ beträgt, un den wird das Haus ja wohl nicht überschreiten.
Wenn die Eltern das Haus dem Schwiegerkind schenken, dann fällt wohl Schenkungssteuer an, da der Freibetrag für das Schwiegerkind nur 20000€ beträgt.
Wenn die Eltern das Haus hälftig dem eigenen Kind und dem Schwiegerkind schenken, dann fällt für die Hälfte des Schwiegerkindes Schenkungssteuer an.
Für die Höhe der Steuer würde es einen Unterschied machen, ob Kind und Schwiegerkind tatsächlich schon verheiratet sind, oder ob es noch ein "Schwiegerkind in spe" ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8428 Beiträge, 3790x hilfreich)

Lasst euch bei einem Notar beraten: Hier sind viele Konstellationen möglich und will der Vater evtl. doch noch die kranke Tochter berücksichtigen (über die hier nicht negativ berichtet wird)?. Auch kann der andere Sohn wenig dafür, dass ihm die Mutter seiner Kinder den Kontakt zu diesen fünf erschwert. Will der Vater tatsächlich, dass beide Geschwister deines Mannes quasi enterbt werden (falls nicht noch andere Vermögenswerte da sind)?

Wenn eure Wohnung im Hause getrennt erreichbar ist, kann man auch eine Regelung versuchen, die euch dort besondere Rechte oder Berücksichtigung eurer Investitionen bietet.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.923 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.414 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen