Haus der Schwiegermutter soll auf Ihren Enkel übertragen werden

13. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
Haus der Schwiegermutter soll auf Ihren Enkel übertragen werden

Mein Schwiegermutter hat vor Ihr Haus an unseren Sohn (ihren Enkel) zu übertragen.
Sie selbst wird dort wohnen bleiben und hat vor sich eine Nießbrauch einzutragen.
Meine Schwiegermutter hat 2 Kinder und einen Enkel (Sohn von Kind A). Weitere Enkel gibt es nicht.
Was ist hier zu beachten?

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7 Antworten
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#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Ist der Enkel volljährig, bzw. wie alt ist er?

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#2
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Ist der Enkel volljährig, bzw. wie alt ist er?


Der Enkel ist 17 und wird Ende des Jahres 18

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zu beachten ist u.a. Folgendes:

1) Wenn die Schwiegermutter verstirbt, muss der Enkel ggf. Pflichtteile auszahlen. Dein Ehegatte verzichtet ja vielleicht auf den Pflichtteil, ob das auch für das andere Kind der Schwiegermutter gilt, mag ich nicht beurteilen.

2) Das Haus gilt als Vermögen, das vom Enkel nicht selbst genutzt wird. Ansprüche auf Sozialleistungen wie z.B. BAföG, aber auch ALG II usw. bestehen für den Enkel daher aufgrund seines Vermögens nicht mehr.

3) Außergewöhnliche Reparaturen sind vom Eigentümer und nicht vom Nießbraucher zu zahlen. Gibt es also z.B. Probleme mit dem Dach oder die Heizung muss erneuert werden, so müssen die anfallenden Kosten vom Enkel getragen werden. Auch wenn die Schwiegermutter sagt, dass sie das selbst trägt, so gebe ich zu bedenken, dass sie in eine Situation geraten kann (Pflegefall) in der sie eine derartige Entscheidung nicht mehr treffen kann.

4) Je nach Wert des Hauses kann der Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 200.000€ überschritten werden, so dass Schenkungssteuer anfällt.

Welches Ziel soll denn eigentlich mit der Übertragung des Hauses an den Enkel erreicht werden?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zu beachten ist u.a. Folgendes:

1) Wenn die Schwiegermutter verstirbt, muss der Enkel ggf. Pflichtteile auszahlen. Dein Ehegatte verzichtet ja vielleicht auf den Pflichtteil, ob das auch für das andere Kind der Schwiegermutter gilt, mag ich nicht beurteilen.

Mein Ehemann wird Stand heute natürlich verzichten. Die Schwester eher nicht. Kann man umgehen Pflichtteile auszuzahlen, wenn die Schwiegermutter im Vorfeld der Schwester einen Betrag X anbietet und man dann beim Notar eine Verzichtserklärung unterschreibt?

2) Das Haus gilt als Vermögen, das vom Enkel nicht selbst genutzt wird. Ansprüche auf Sozialleistungen wie z.B. BAföG, aber auch ALG II usw. bestehen für den Enkel daher aufgrund seines Vermögens nicht mehr.

BAföG und ALG II habe ich nicht bedacht. Ist aber eher unwahrscheinlich da er ab 2019 ein bezahltes Studium beginnt und danach auch wenn es gut läuft im Beamtenstatus ist. Aber natülich weiß man nie was noch kommt!

3) Außergewöhnliche Reparaturen sind vom Eigentümer und nicht vom Nießbraucher zu zahlen. Gibt es also z.B. Probleme mit dem Dach oder die Heizung muss erneuert werden, so müssen die anfallenden Kosten vom Enkel getragen werden. Auch wenn die Schwiegermutter sagt, dass sie das selbst trägt, so gebe ich zu bedenken, dass sie in eine Situation geraten kann (Pflegefall) in der sie eine derartige Entscheidung nicht mehr treffen kann.

Kann man hier vertraglich festhalten das alle anfallenden Reparaturen über den Nießbraucher zu zahlen sind? Mein Sohn wird die Immobilie erst nach Ableben der Schwiegermutter renovieren oder verkaufen. Pflegefall habe ich auch schon dran gedacht - sie bekommt eine sehr sehr gute Rente und mit der Pflegestufe wird es sicher +/- Null gehen aber auch das habe ich auf dem Schirm.

4) Je nach Wert des Hauses kann der Schenkungssteuerfreibetrag in Höhe von 200.000€ überschritten werden, so dass Schenkungssteuer anfällt.

Ich gehe mal davon aus, das das Haus sicher 200.000 Euro Wert ist - hat mein Sohn hier wirklich 200.000 Schenkungssteuerfreibetrag?

Welches Ziel soll denn eigentlich mit der Übertragung des Hauses an den Enkel erreicht werden?


Das Ziel meiner Schwiegermutter kann ich mir auch nicht erklären. Sie ist eine sehr schwierige Frau und sehr berechnend, daher sind meine Bedenke hier sehr groß. Ich finde wir kommen hier in so eine Art "Abhänigkeit" rein.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann man umgehen Pflichtteile auszuzahlen, wenn die Schwiegermutter im Vorfeld der Schwester einen Betrag X anbietet und man dann beim Notar eine Verzichtserklärung unterschreibt?


Ja, das kann man.

Zitat:
Kann man hier vertraglich festhalten das alle anfallenden Reparaturen über den Nießbraucher zu zahlen sind?


Ja, allerdings muss man das vertraglich präzise festhalten. Hier ist eine hohe Sorgfalt bezüglich der vertraglichen Vereinbarungen zum Nießbrauchrecht erforderlich.

Zitat:
hat mein Sohn hier wirklich 200.000 Schenkungssteuerfreibetrag?


Ja, das hat er. Beim Wert des Hauses wird noch der Wert des Nießbrauchrechtes abgezogen.

Zitat:
Das Ziel meiner Schwiegermutter kann ich mir auch nicht erklären.


Nach meiner Auffassung sollten sich die Beteiligten über die Ziele so einer Überschreibung im Klaren sein.

Zitat:
Ich finde wir kommen hier in so eine Art "Abhänigkeit" rein.


Bei so einer Schenkung an einen Minderjährigen oder einen sehr jungen Erwachsenen, der noch nicht wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, gehen bei mir Alarmglocken an. Das kann unberechtigt sein, dennoch sollte man sich genau überlegen, was man tut. Der Enkel überblickt wahrscheinlich die möglichen rechtlichen Folgen so einer Übertragung noch nicht.

Nicht selten sind mit so einer Schenkung unausgesprochene Erwartungshaltungen verbunden, die der Beschenkte gar nicht erfüllen kann oder vielleicht auch nicht erfüllen will.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke hh für deine Antworten! Du hast mir viele Informationen gegeben und meine Bedenken bestehen nach wie vor.

Ich gehe hier auch von einer Erwartungshaltung aus, mein/unser Sohn beginnt im Herbst 19 mit dem Studium hier wird er wenn nur am WE zu Hause sein aber er wird auch Einsätze am WE haben. Folglich wenig Zeit um hier die Erwartungen zu erfüllen.
Da wir in unmittelbarer Nähe zur SchwieM wohnen wird dann sicher mein Mann (ihr Sohn) mit Ihren Anliegen behelligt werden.

Warten wir mal ab, ich denke die Schwester meines Mannes ist mit dem Vorhaben nicht einverstanden!

Kann mein Sohn schon mit 17 das Haus überschrieben bekommen? Müssen wir hier als Eltern zustimmen?
Was hältst du davon wenn wir die SchwieM bittten einen Vorvertrag beim Notar zum machen damit wir diesen von einem Anwalt prüfen lassen können?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat:
Kann mein Sohn schon mit 17 das Haus überschrieben bekommen? Müssen wir hier als Eltern zustimmen?


Schenkungen an Minderjährige erfordern die Zustimmung der Eltern.

Zitat:
Was hältst du davon wenn wir die SchwieM bittten einen Vorvertrag beim Notar zum machen damit wir diesen von einem Anwalt prüfen lassen können?


Erst einmal solltet Ihr Euch darüber im Klaren werden, ob die Schenkung überhaupt gewollt ist. Die Bitte, einen Vertragsentwurf erstellen zu lassen dürfte die Schwiegermutter als grundsätzliche Zustimmung zum Vorgehen auffassen.

Im Hinblick auf meine Anmerkung 3) in Antwort#3 berät auch der Notar im Hinblick auf Formulierungsvorschläge. Meine Anmerkung bezog sich übrigens auf den § 1041 BGB . Zu beachten ist, dass der Geschäftswert bei einer Immobilie regelmäßig hoch ist, so dass schon für den Vertragsentwurf aber auch für die Überprüfung durch einen Anwalt erhebliche Kosten anfallen.

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