Haus eigenbedarf

26. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Franzi0901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus eigenbedarf

Hallo ihr Lieben,

Ich hab folgende Frage Oma ist gestorben ( nicht meine) es sind nun 3 kinder ihr Bruder und ihre Mutter die Hinterbliebenen, die Mutter hat allein in einen Haus gelebt was aber der ihrer Mutter und ihren Bruder noch mit gehörten. Nun möchte der Onkel mit seiner Mutter in dieses Haus ziehen und schreibt den Kindern per Rechtsanwalt das sie eine Frist von 4 Wochen haben das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf weil ihr Haus zu klein ist man bemerke das der Onkel schon seid Jahren mit seiner Mutter in den zu kleinen Haus lebt. Wäre es den rechtens wenn die Mutter schon ihr Anteil vom Haus ihren Sohn überschrieben hat ( der Onkel hat 70% und die Kinder 30% ca.)
Und er jetzt aber diese Vormerkung stellt das seine Mutter dort wieder einziehen kann eigentlich hat sie doch alle Rechte an diesen Haus abgeben oder?

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14 Antworten
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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Wenn man mal von der völlig unverständlichen Sachverhaltsschilderung absieht, kann man angesichts dessen

Zitat (von Franzi0901):
schreibt den Kindern per Rechtsanwalt

nur dazu raten, das man sich selber einen versierten Rechtanwalt sucht.




-- Editiert von User am 26. August 2024 17:30

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Franzi0901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift.
Ich versuch es mal unkompliziert zu schreiben in der ich Form.

Mein Onkel fordert per Rechtsanwalt eine Räumung des Hauses weil Oma dort wieder einziehen möchte aus Platzmangel bei ihren Sohn. (Oma ist über 90 und redet nicht mehr ist bettlägerig)
Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?

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#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

es bleibt ziemlich unverständlich. Vielleicht solltest du mal nicht aus deiner Sicht schreiben, damit wir die Verwandtschaftsverhältnisse nachvollziehen können. [ich werde aber erstmal bei den Begrifflichkeiten bleiben]

Zitat:
Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?
Du meinst, wenn die Oma dem Onkel (=ihrem Sohn?) die Anteile überschrieben hat darf sie selber keinen Eigenbedarf beanspruchen?
Ja, das ist richtig, aber der Onkel kann es womöglich, um seine Mutter dort einziehen zu lassen.

Aber wohnen denn die 3 Kinder überhaupt als Mieter in dem Haus? Eigenbedarf ist nämlich ein Begriff aus dem Mietrecht, ich weiß nicht ob das auch auf Miteigentümer anwendbar ist (imho eher nicht, da gibt es andere Wege, etwa die Teilungsversteigerung).

Stefan


-- Editiert von User am 26. August 2024 18:04

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#6
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7988 Beiträge, 1640x hilfreich)

Zitat (von Franzi0901):
Das ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift.


Zur Not muss man eben warten

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#7
 Von 
Franzi0901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein in diesen haus wohnt zurzeit garkein weil das Erbe noch nicht geklärt ist. Deswegen scheint es mir ansich nicht rechtens eine Frist zusetzen das Haus zu räumen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124524 Beiträge, 40374x hilfreich)

Zitat (von Franzi0901):
Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?

Genau ... oder ...


Der "Eigenbedarf" ist im Mietrecht geregelt, hat hier also mangels Mietern keine Relevanz. Aber da dürfte er dann auch durchaus für Verwandte geltend gemacht werden.

Dem Onkel gehören auch nur 70%, insofern kann er nicht einfach "Eigenbedarf" durchsetzen, dass geht nur wenn die restlichen 30% dem Einzug seiner Mutter auch zustimmen würden.



Zitat (von Franzi0901):
Nein in diesen haus wohnt zurzeit garkein

Was soll dann geräumt werden? Möbel, Hausrat etc.?



Zitat (von Franzi0901):
Das ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift.

Dann muss man eben warten oder den Anwalt selber zahlen will man sich von Onkel und seinem Anwalt nicht unterbuttern lassen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nein in diesen haus wohnt zurzeit garkein weil das Erbe noch nicht geklärt ist.
Achso, ok, es geht also um die Gegenstände der Verstorbenen.
Das ist Aufgabe der Erben (erstmal einvernehmlich). Und falls das nicht gelingt dann bleibt es eben wie es ist.

Ein Anrecht dort zu wohnen hat aber niemand, außer man einigt sich.
Der Weg über den Eigenbedarf ist jedoch völlig falsch. Wie der Rechtsanwalt wohl darauf kommt? Aber vielleicht hat der Onkel es auch völlig falsch dargestellt, wer weiß ...

Das die Kinder 30% der Immobilie geerbt haben ist aber sicher, ja?
Nicht das der Onkel bereits 100% hatte (etwa gegen Verzicht auf seinen Erbteil), und nun die Kinder als alleinige Erben auffordert, die Immobilie zu räumen. Das könnte dann durchaus rechtmäßig sein.

Um die Wogen etwas zu glätten würde ich dem Anwalt vielleicht erstmal mitteilen, dass sein Mandant gar kein alleiniger Eigentümer ist, und daher kein Recht auf Eigenbedarf hat. Und dann abwarten was kommt.

Stefan

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48430 Beiträge, 17084x hilfreich)

Zitat (von Franzi0901):
es sind nun 3 kinder ihr Bruder und ihre Mutter die Hinterbliebenen,

Also der Bruder der Oma und die Mutter der Oma (=Uroma?)

Zitat (von Franzi0901):
Nun möchte der Onkel mit seiner Mutter in dieses Haus ziehen

Schön für ihn

Zitat (von Franzi0901):
und schreibt den Kindern per Rechtsanwalt das sie eine Frist von 4 Wochen haben das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf

Gibt es denn einen Mietvertrag mit dem Onkel? Und wenn nein, mit welchem Recht stellt er diese Forderung?

Zitat (von Franzi0901):
Wäre es den rechtens wenn die Mutter schon ihr Anteil vom Haus ihren Sohn überschrieben hat ( der Onkel hat 70% und die Kinder 30% ca.)

Nein.

Zitat (von reckoner):
Um die Wogen etwas zu glätten würde ich dem Anwalt vielleicht erstmal mitteilen, dass sein Mandant gar kein alleiniger Eigentümer ist, und daher kein Recht auf Eigenbedarf hat. Und dann abwarten was kommt.

Richtig

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#11
 Von 
Franzi0901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist kompliziert.
Opa hat ein Testament gemacht. Alle erben 1/3 seines Anteils. Also oma, unsere Mutter und o. Achim. Heißt es bleibt uns 1/6 das wir uns zu dritt teilen müssen.

Da die Mutter verstorben ist haben jetzt 3 Kinder 1/3 wobei ein Kind davon schon sein Anteil an den Onkel abgetreten hat.

Einen Mietvertrag gibt es nicht.
Die Räumung bezieht sich auf die persönlichen Sachen der Mutter.

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#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6481 Beiträge, 1527x hilfreich)

Zitat (von Franzi0901):
Mein Onkel fordert per Rechtsanwalt eine Räumung des Hauses weil Oma dort wieder einziehen möchte aus Platzmangel bei ihren Sohn.

Laut EP ist Oma doch gestorben, und also tot:

Zitat:
Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Oma ihr Haus einem anderen überschreibt, wird dieser andere Eigentümer. Nicht mehr und nicht weniger.
Was hinsichtlich eines Wohnrechts oder eines Mietvertrages zwischen Oma und dem neuen Eigentümer vereinbart wurde, ergibt sich daraus nicht, das muss man schon konkret prüfen. Aber da Oma laut EP ja tot ist...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#13
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11187 Beiträge, 4294x hilfreich)

Zitat (von Franzi0901):
Das ist kompliziert.
Opa hat ein Testament gemacht. Alle erben 1/3 seines Anteils. Also oma, unsere Mutter und o. Achim. Heißt es bleibt uns 1/6 das wir uns zu dritt teilen müssen.

Da die Mutter verstorben ist haben jetzt 3 Kinder 1/3 wobei ein Kind davon schon sein Anteil an den Onkel abgetreten hat.


Da ist nichts kompliziert, und die Anteile für das Problem irrelevant.
Sofern das Haus Teil der Erbmasse ist, ist der Onkel schlicht nicht alleiniger Eigentümer und er hat dann weder ein Recht auf Räumung noch auf "Eigenbedarf".
Zu klären gilt nun also als erstes, ob das Haus Teil der Erbmasse ist.

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#14
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14330 Beiträge, 4457x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Laut EP ist Oma doch gestorben, und also tot:
Soweit ich es verstanden habe ist das eine andere Oma.

Interessant ist übrigens, dass jetzt plötzlich noch ein Achim aufgetaucht ist (vermutlich der Onkel).

Wie schon gesagt sollte die TS die Personen mal klarer darstellen. Für sie selber ist natürlich klar wer Achim ist, und auch welche/wessen Oma sie meint. Ein außenstehender muss das aber nicht verstehen.

Stefan

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