Hallo ihr Lieben,
Ich hab folgende Frage Oma ist gestorben ( nicht meine) es sind nun 3 kinder ihr Bruder und ihre Mutter die Hinterbliebenen, die Mutter hat allein in einen Haus gelebt was aber der ihrer Mutter und ihren Bruder noch mit gehörten. Nun möchte der Onkel mit seiner Mutter in dieses Haus ziehen und schreibt den Kindern per Rechtsanwalt das sie eine Frist von 4 Wochen haben das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf weil ihr Haus zu klein ist man bemerke das der Onkel schon seid Jahren mit seiner Mutter in den zu kleinen Haus lebt. Wäre es den rechtens wenn die Mutter schon ihr Anteil vom Haus ihren Sohn überschrieben hat ( der Onkel hat 70% und die Kinder 30% ca.)
Und er jetzt aber diese Vormerkung stellt das seine Mutter dort wieder einziehen kann eigentlich hat sie doch alle Rechte an diesen Haus abgeben oder?
Haus eigenbedarf
Testament oder Erbe?
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Wenn man mal von der völlig unverständlichen Sachverhaltsschilderung absieht, kann man angesichts dessen
Zitatschreibt den Kindern per Rechtsanwalt :
nur dazu raten, das man sich selber einen versierten Rechtanwalt sucht.
-- Editiert von User am 26. August 2024 17:30
Das ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift.
Ich versuch es mal unkompliziert zu schreiben in der ich Form.
Mein Onkel fordert per Rechtsanwalt eine Räumung des Hauses weil Oma dort wieder einziehen möchte aus Platzmangel bei ihren Sohn. (Oma ist über 90 und redet nicht mehr ist bettlägerig)
Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?
Hallo,
es bleibt ziemlich unverständlich. Vielleicht solltest du mal nicht aus deiner Sicht schreiben, damit wir die Verwandtschaftsverhältnisse nachvollziehen können. [ich werde aber erstmal bei den Begrifflichkeiten bleiben]
Du meinst, wenn die Oma dem Onkel (=ihrem Sohn?) die Anteile überschrieben hat darf sie selber keinen Eigenbedarf beanspruchen?Zitat:Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?
Ja, das ist richtig, aber der Onkel kann es womöglich, um seine Mutter dort einziehen zu lassen.
Aber wohnen denn die 3 Kinder überhaupt als Mieter in dem Haus? Eigenbedarf ist nämlich ein Begriff aus dem Mietrecht, ich weiß nicht ob das auch auf Miteigentümer anwendbar ist (imho eher nicht, da gibt es andere Wege, etwa die Teilungsversteigerung).
Stefan
-- Editiert von User am 26. August 2024 18:04
ZitatDas ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift. :
Zur Not muss man eben warten
Nein in diesen haus wohnt zurzeit garkein weil das Erbe noch nicht geklärt ist. Deswegen scheint es mir ansich nicht rechtens eine Frist zusetzen das Haus zu räumen.
ZitatWenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder? :
Genau ... oder ...
Der "Eigenbedarf" ist im Mietrecht geregelt, hat hier also mangels Mietern keine Relevanz. Aber da dürfte er dann auch durchaus für Verwandte geltend gemacht werden.
Dem Onkel gehören auch nur 70%, insofern kann er nicht einfach "Eigenbedarf" durchsetzen, dass geht nur wenn die restlichen 30% dem Einzug seiner Mutter auch zustimmen würden.
ZitatNein in diesen haus wohnt zurzeit garkein :
Was soll dann geräumt werden? Möbel, Hausrat etc.?
ZitatDas ist das Problem das Ihnen die Hände gebunden sind weil die rechtsschutz erst ab 01.09 greift. :
Dann muss man eben warten oder den Anwalt selber zahlen will man sich von Onkel und seinem Anwalt nicht unterbuttern lassen.
Hallo,
Achso, ok, es geht also um die Gegenstände der Verstorbenen.Zitat:Nein in diesen haus wohnt zurzeit garkein weil das Erbe noch nicht geklärt ist.
Das ist Aufgabe der Erben (erstmal einvernehmlich). Und falls das nicht gelingt dann bleibt es eben wie es ist.
Ein Anrecht dort zu wohnen hat aber niemand, außer man einigt sich.
Der Weg über den Eigenbedarf ist jedoch völlig falsch. Wie der Rechtsanwalt wohl darauf kommt? Aber vielleicht hat der Onkel es auch völlig falsch dargestellt, wer weiß ...
Das die Kinder 30% der Immobilie geerbt haben ist aber sicher, ja?
Nicht das der Onkel bereits 100% hatte (etwa gegen Verzicht auf seinen Erbteil), und nun die Kinder als alleinige Erben auffordert, die Immobilie zu räumen. Das könnte dann durchaus rechtmäßig sein.
Um die Wogen etwas zu glätten würde ich dem Anwalt vielleicht erstmal mitteilen, dass sein Mandant gar kein alleiniger Eigentümer ist, und daher kein Recht auf Eigenbedarf hat. Und dann abwarten was kommt.
Stefan
Zitates sind nun 3 kinder ihr Bruder und ihre Mutter die Hinterbliebenen, :
Also der Bruder der Oma und die Mutter der Oma (=Uroma?)
ZitatNun möchte der Onkel mit seiner Mutter in dieses Haus ziehen :
Schön für ihn
Zitatund schreibt den Kindern per Rechtsanwalt das sie eine Frist von 4 Wochen haben das Haus zu räumen wegen Eigenbedarf :
Gibt es denn einen Mietvertrag mit dem Onkel? Und wenn nein, mit welchem Recht stellt er diese Forderung?
ZitatWäre es den rechtens wenn die Mutter schon ihr Anteil vom Haus ihren Sohn überschrieben hat ( der Onkel hat 70% und die Kinder 30% ca.) :
Nein.
ZitatUm die Wogen etwas zu glätten würde ich dem Anwalt vielleicht erstmal mitteilen, dass sein Mandant gar kein alleiniger Eigentümer ist, und daher kein Recht auf Eigenbedarf hat. Und dann abwarten was kommt. :
Richtig
Das ist kompliziert.
Opa hat ein Testament gemacht. Alle erben 1/3 seines Anteils. Also oma, unsere Mutter und o. Achim. Heißt es bleibt uns 1/6 das wir uns zu dritt teilen müssen.
Da die Mutter verstorben ist haben jetzt 3 Kinder 1/3 wobei ein Kind davon schon sein Anteil an den Onkel abgetreten hat.
Einen Mietvertrag gibt es nicht.
Die Räumung bezieht sich auf die persönlichen Sachen der Mutter.
ZitatMein Onkel fordert per Rechtsanwalt eine Räumung des Hauses weil Oma dort wieder einziehen möchte aus Platzmangel bei ihren Sohn. :
Laut EP ist Oma doch gestorben, und also tot:
Zitat:Wenn Oma ihm ihre Anteile vom Haus überschrieben hätte, hat Oma doch eigentlich garkein recht mehr im Haus zu leben oder?
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wenn Oma ihr Haus einem anderen überschreibt, wird dieser andere Eigentümer. Nicht mehr und nicht weniger.
Was hinsichtlich eines Wohnrechts oder eines Mietvertrages zwischen Oma und dem neuen Eigentümer vereinbart wurde, ergibt sich daraus nicht, das muss man schon konkret prüfen. Aber da Oma laut EP ja tot ist...
ZitatDas ist kompliziert. :
Opa hat ein Testament gemacht. Alle erben 1/3 seines Anteils. Also oma, unsere Mutter und o. Achim. Heißt es bleibt uns 1/6 das wir uns zu dritt teilen müssen.
Da die Mutter verstorben ist haben jetzt 3 Kinder 1/3 wobei ein Kind davon schon sein Anteil an den Onkel abgetreten hat.
Da ist nichts kompliziert, und die Anteile für das Problem irrelevant.
Sofern das Haus Teil der Erbmasse ist, ist der Onkel schlicht nicht alleiniger Eigentümer und er hat dann weder ein Recht auf Räumung noch auf "Eigenbedarf".
Zu klären gilt nun also als erstes, ob das Haus Teil der Erbmasse ist.
Hallo,
Soweit ich es verstanden habe ist das eine andere Oma.Zitat:Laut EP ist Oma doch gestorben, und also tot:
Interessant ist übrigens, dass jetzt plötzlich noch ein Achim aufgetaucht ist (vermutlich der Onkel).
Wie schon gesagt sollte die TS die Personen mal klarer darstellen. Für sie selber ist natürlich klar wer Achim ist, und auch welche/wessen Oma sie meint. Ein außenstehender muss das aber nicht verstehen.
Stefan
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