Ich habe folgende Frage, ich habe vor 2 Jahren das Haus meiner Eltern umgebaut. Meine Eltern bewohnen den Rechten und ich den Linken Teil.
Das Eigentum ist auch so aufgeteilt, dass mir meine Wohnung gehört und den Eltern Ihre.
Meine Eltern sind nicht davon überzeugt, mir das Haus vor dem Tod zu übertragen.
Ich habe 2 Geschwister. Beide haben 10000 € bekommen!
Den Haus-Teil meiner Eltern soll ich einmal erben, das übringe Vermögen wird durch 3 geteilt.
Wir kann man das rechtlich sicher festlegen, dass ich das Haus nach dem Tod meiner Eltern sicher bekomme, und nicht, falls mein Vater stirbt, meine Mutter das Testament noch ändert, da Sie ja nach dem Tod meines Vaters Alleinerbin ist?
Haus erben Eltern
22. Oktober 2018
Thema abonnieren
Frage vom 22. Oktober 2018 | 13:33
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus erben Eltern
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#2
Antwort vom 22. Oktober 2018 | 14:45
Von
Status: Richter (8035 Beiträge, 4505x hilfreich)
Zitat:Ich habe folgende Frage, ich habe vor 2 Jahren das Haus meiner Eltern umgebaut. Meine Eltern bewohnen den Rechten und ich den Linken Teil.
Das Eigentum ist auch so aufgeteilt, dass mir meine Wohnung gehört und den Eltern Ihre.
Das Haus wurde notariell aufgeteilt und du steht als Eigentümer "deiner" Hälfte im Grundbuch?
Zitat:Wir kann man das rechtlich sicher festlegen, dass ich das Haus nach dem Tod meiner Eltern sicher bekomme, und nicht, falls mein Vater stirbt, meine Mutter das Testament noch ändert, da Sie ja nach dem Tod meines Vaters Alleinerbin ist?
Die Eltern müssen eine Erbvetrag beim Notar beurkunden lassen. Dieser kann nicht mehr einseitig geändert werden.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 08:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Aber das meine Mutter es nach dem Tod von meinem Vater an meine Schwester verkauft oder verschenkt, kann nicht irgendwie verhindert werden, oder?
Wie sieht es dann mit dem Pflichtteil für meine Geschwister aus? Beide sollen einen Geldbetrag von 10.000 € bekommen, das sie auf das Haus verzichten. Wie wird das schriftlich festgehalten!
Jedoch soll das Vermögen (Geld auf dem Konto) nachher komplett durch 3 geteilt werden.
#4
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 08:58
Von
Status: Weiser (16966 Beiträge, 5888x hilfreich)
Das ist so nicht richtig. Gibt es ein Berliner Testament zu Gunsten des überlebenden Elternteils? Gibt es überhaupt ein Testament?Zitatfalls mein Vater stirbt, meine Mutter das Testament noch ändert, da Sie ja nach dem Tod meines Vaters Alleinerbin ist? :
-- Editiert von -Laie- am 23.10.2018 08:59
#5
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 09:00
Von
Status: Unbeschreiblich (47593 Beiträge, 16825x hilfreich)
Zitat:Wie sieht es dann mit dem Pflichtteil für meine Geschwister aus? Beide sollen einen Geldbetrag von 10.000 € bekommen, das sie auf das Haus verzichten. Wie wird das schriftlich festgehalten!
Wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, dann solltet Ihr zu einem Notar gehen und dort gemeinsam einen Erbvertrag abschließen. Die Details werden Euch dann vom Notar erklärt.
#6
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 10:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Das ist so nicht richtig. Gibt es ein Berliner Testament zu Gunsten des überlebenden Elternteils? Gibt es überhaupt ein Testament?Zitatfalls mein Vater stirbt, meine Mutter das Testament noch ändert, da Sie ja nach dem Tod meines Vaters Alleinerbin ist? :
Ja, es gibt schon ein Testament, in dem meine Mutter, falls mein Vater stirbt erstmal alles erbt!
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#8
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 15:46
Von
Status: Senior-Partner (6266 Beiträge, 1500x hilfreich)
Zitat:
Das Eigentum ist auch so aufgeteilt, dass mir meine Wohnung gehört und den Eltern Ihre.
Meine Eltern sind nicht davon überzeugt, mir das Haus vor dem Tod zu übertragen.
Wieso sollten sie das auch machen?
Zitat:
Ich habe 2 Geschwister. Beide haben 10000 € bekommen!
Das interessiert unter Umständen hinsichtlich von Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Sonst nicht.
Zitat:
Den Haus-Teil meiner Eltern soll ich einmal erben, das übringe Vermögen wird durch 3 geteilt.
Dann regelt man das in einem Testament eben so.
Wobei man beachten muss: alle drei Kinder haben jeweils Anspruch auf das gesetzliche Pflichtteil. Das ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Der Anspruch ist ein Anspruch auf Geld.
Außerdem muss man beachten: wenn ein Elternteil stirbt, erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte, wenn kein Testament existiert, das etwas anderes bestimmt. Auch der überlebende Ehegatte hat Anspruch auf einen Pflichtteil.
Zitat:Wir kann man das rechtlich sicher festlegen, dass ich das Haus nach dem Tod meiner Eltern sicher bekomme, und nicht, falls mein Vater stirbt, meine Mutter das Testament noch ändert, da Sie ja nach dem Tod meines Vaters Alleinerbin ist?
Sie ist nicht Alleinerbin, sie erbt eine Hälfte, die andere Hälfte erben die Kinder.
So wie das beschrieben wird, scheitert es an den Pflichtteilsansprüchen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge:
- überlebender Ehegatte erbt 1/2 des Hausteils und des sonstigen Vermögens
- die Kinder erben jeweils ein Sechstel des Hausteils und des sonstigen Vermögens (1/2 durch 3 = 1/6)
Das Hausteil gehört dann dem überlebenden Ehegatten und den Kindern gemeinsam, mit den entsprechenden Anteilen.
Stirbt der zweite Elternteil, erben die Kinder gemeinsam zu gleichen Teilen. Sie erben das, was zum Todeszeitpunkt noch vorhanden ist. Nehmen wir an, die Mutter überlebt den Vater, dann kann sie das Geld, das sie erbt, bis zu ihrem Tod natürlich ausgeben. Sie kann auch ihren Anteil an der Haushälfte verkaufen, auch gegen den Willen der Miteigentümer (Kinder), mittels Teilungsversteigerung.
Mit Testament kann alles bestimmt werden, ABER:
Sowohl die Ehefrau als auch die Kinder haben einen Pflichtteilsanspruch. Der ist wie gesagt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel: der Vater setzt die 3 Kinder zu gleichen Teilen als Alleinerben ein. Dann erben die 3 Kinder jeweils 1/3 seiner Hälfte der Haushälfte und jeweils 1/3 des Vermögens (seines Vermögens! Nicht das der Mutter!).
Die Mutter kann dann die Hälfte von dem, was sie als gesetzliches Erbteil bekommen hätte, von den Kindern als Geldzahlung verlangen. Also: 1/4 der Haushälfte, die dem Vater gehört, und 1/4 des sonstigen Vermögens des Vaters. Das müssen ihr die 3 Kinder in Geld auszahlen.
Dasselbe gilt für die Kinder, wenn die durch Testament vom Erbe ausgeschlossen werden. Auch die können die Hälfte des gesetzlichen Erbteils von den anderen Erben in Geld verlangen.
Das Spiel wiederholt sich, wenn erst der Vater und dann die Mutter stirbt. Egal was im Testament steht: nach dem Tod der Mutter haben die 3 Kinder Anspruch auf ihr Pflichtteil. Das wäre dann pro Kind ggf. 1/6 des Vermögens der Mutter. Und auch ein 1/6 dessen, was der Eigentumsanteil der Mutter am Haus zu ihrem Todeszeitpunkt ist.
AUSSERDEM zu beachten:
Schenkungen können "Pflichtteilsergänzungsansprüche" auslösen. Wenn also z.B. der Vater einem Kind vor seinem Tod sein Vermögen schenkt, dann können die anderen pflichtteilsberechtigten Erben dafür einen Ausgleich verlangen, um der Schmälerung ihres Pflichtteils entgegenzuwirken. Der Pflichtteilsergänzeungsanspruch schmilzt 10 Jahre nach Schenkung pro Jahr um jeweils ein Zehntel ab, bis er auf Null ist.
Man sieht schon: die Beteiligten sollten das mit Hilfe eines Notars und eines Testamentes/Erbvertrages regeln. Sonst kommt mit ziemlicher Sicherheit etwas dabei heraus, was so nicht beabsichtigt war.
-- Editiert von eh1960 am 23.10.2018 15:48
#9
Antwort vom 23. Oktober 2018 | 20:17
Von
Status: Beginner (67 Beiträge, 35x hilfreich)
Zitat:Das Eigentum ist auch so aufgeteilt, dass mir meine Wohnung gehört und den Eltern Ihre.
Was nur wirksam ist, wenn Wohnungseigentum gebildet wurde.
Wurde hier eine Eigentümergemeinschaft gebildet mit Bruchteilen, sollten bestenfalls die jeweiligen Wohnrechte im notariellen Vertrag geregelt sein. Was die Probleme im Erbfall nicht mindert, sofern der Bruchteil der Eltern nicht zu deinem Vermächtnis erklärt wird.
Zitat:ich habe vor 2 Jahren das Haus meiner Eltern umgebaut. Meine Eltern bewohnen den Rechten und ich den Linken Teil.
Will man das Testament nicht ändern, wäre evtl. noch eine Absicherung der erbrachten Renovierungskosten in Form einer Grundschuld auf dem Anteil der Eltern denkbar.
Ansonsten, können sich, je nach noch zu erreichendem Lebensalter der Eltern, die erbrachten Kosten durch steigende Immobilienpreise relativieren. Warum sollten die Eltern die Geschwister hiervon nicht profitieren lassen.?
Und jetzt?
Schon
267.723
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
20 Antworten
-
3 Antworten