Hallo zusammen,
Folgender Sachverhalt: Bruder und Schwester wohnen im selben Haus. Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen. Bruder ist jetzt verstorben. Bruder war alleinstehend. Muss Schwester Erbschaftssteuer zahlen?
Haus erben
3. Dezember 2024
Thema abonnieren
Frage vom 3. Dezember 2024 | 12:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus erben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Dezember 2024 | 12:55
Von
Status: Richter (8475 Beiträge, 4628x hilfreich)
ZitatFolgender Sachverhalt: Bruder und Schwester wohnen im selben Haus. Das Haus gehört beiden zu gleichen Teilen. Bruder ist jetzt verstorben. Bruder war alleinstehend. Muss Schwester Erbschaftssteuer zahlen? :
Sofern die Schwester Erbin des Bruders ist, hat diese lediglich einen Freibetrag von EUR 20.000. Darüber hinaus fällt Erbschaftsteuer an.
#2
Antwort vom 4. Dezember 2024 | 22:46
Von
Status: Frischling (23 Beiträge, 5x hilfreich)
Und die Erbfallkosten kann die Schwester auch noch absetzen, sofern sie Alleinerbin ist (ansonsten nur anteilig). Die Erbfallkostenpauschale beträgt 10300 Euro. Bei Nachweis höherer Kosten auch dieser Betrag.
Somit sind zum Beispiel 20000 Freibetrag plus 10300 Euro Erbfallkostenpauschale gleich 30300 Euro steuerfrei.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
289.766
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
6 Antworten
-
1 Antworten
-
10 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten