Haus geerbt , pflichteil

29. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
go518244-13
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus geerbt , pflichteil

Hallo ,

Ich habe eine frage .

Vor einigen Wochen ist meine Oma gestorben, die mit bei uns im Haus gewohnt hat .

Meine Mutter hat nochh 3 weitere Geschwister aber wurde als alleinerbin in das Testament geschrieben weil meine Mutter meine Oma Jahrelang gepflegt hat ( Pflegestufe 5 ).

Natürlich haben alle Kinder meiner Oma ein recht auf ihren Pflichteil, das ist uns bewusst .

Aber der eine Bruder der sich jetzt plötzlich gemeldet hat hatte vor Jahren schon unter Zeugen gesagt das er auf seinen pflichteil verzichten wird .Das war aber nicht der Fall denn wir haben heute ein schreiben bekommen indem er ein Nachlass Verzeichnis einfordert , welches notariell beglaubigt ist .

Hat man irgendwie die Möglichkeit was zu machen weil er damals sagte das er auf seinen pflichteil verzichten wird ?

Und eine weitere Frage wäre noch .
Das Oma und Opa zum gleichen Teil das Haus gehörte . Als mein Opa am 7 August 2015 gestorben ist wurde meine Oma laut Testament als alleinerbin bestimmt.

Damals wurde aber von keinem der Kinder ein pflichteil eingefordert ...warum auch immer .

Wird der pflichteil der durch den tot meiner Oma nun verfügbar ist trotzdem das ganze komplette Erbe treffen oder nur die Hälfte, weil ja quasi der pflichteil meines Opas nicht eingefordert wurde von den Kinder und meines Wissens nach ist der Anspruch mittlerweile verjährt.

Ich hoffe mir kann dort einer helfen

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Ein Pflichtteilsverzicht ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde.

Der Pflichtteil trifft das komplette Erbe.

Gegenüber dem Opa sind Pflichtteilsansprüche jedoch verjährt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Die Antworten oben sind richtig.

Man beachte aber den § 2057a BGB . Daraus hat die Mutter sozusagen eine "Forderung auf Ausgleich" gegen die Erbmasse. Beispiel: Das Haus ist 500.000€ wert, der Wert der restlichen Erbmasse geht für Beerdigung etc. drauf. Die Pflegeleistungen, die die Mutter allein erbracht hat, werden auf 60.000€ gesetzt (da muss man halt etwas schätzen ...) Dann bleibt ein Erbmassenwert von 440.000€. Damit wäre der gesetzliche Erbteil des Onkels 110.000€, er hat somit einen Pflichtteilsanspruch von 55.000€. Dass er mal verkündet hat, dass er den nicht will ... geschenkt, solange er das nicht notariell festgehalten hat.

Was lernen wir daraus?
1. Wenn die Mutter früher beide Eltern gepflegt hatte, wäre es besser gewesen wenn der Opa nicht seine Frau als Alleinerbin bestimmt hätte sondern die Tochter und der Frau stattdessen ein lebenslanges Nießbrauchrecht oder dergleichen vermacht hätte. Jetzt gibt es kein Erbe des Opas mehr, nur noch Erbe der Oma, woher auch immer das kam.
2. Wenn jemand großspurig schriftlich oder vor Zeugen auf seinen Pflichtteil oder sogar seinen Erbteil verzichtet, dann gibt das vielleicht Bonuspunkte bei der Oma, ist aber weiter nicht bindend. Wenn er aber verkündet, das wirklich zu wollen, sollte man ihn zum Notar schleppen und dort das Ganze dokumentieren. Sein Pflichtteilsanspruch wächst bei eintsprechender Formulierung nicht den anderen Berechtigten zu.

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