Haus geerbt - Kann man Haus verkaufen, wenn man nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist?

8. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
sollypolly
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 40x hilfreich)
Haus geerbt - Kann man Haus verkaufen, wenn man nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist?

Mein Vater ist vor einigen Wochen verstorben und hat mir und meinen Geschwistern das Haus vererbt. Wir überlegen nun das Haus zu verkaufen und dann eigentlich möglichst schnell, da es ja jeden Monat Geld kostet.

Jetzt haben wir den Erbschein beantragt, dieser wird wohl im Herbst ausgestellt werden. Aber um das Haus zu verkaufen müssen wir als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen sein. Das wird wohl weitere 7 Monate in Anspruch nehmen.

Daher jetzt meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit das Haus zu verkaufen, wenn man nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist? Wie können wir das ganze Verfahren beschleunigen?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sollypolly
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 40x hilfreich)

Danke für die Antwort. Das hilft mir schon weiter.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
gabimaus
Status:
Praktikant
(903 Beiträge, 705x hilfreich)

Nenn mir bitte einen, der ein Haus von irgend jemanden kauft der gar nicht im Grundbuch steht!
Zu erst sollten die Eigentumsverhältnisse geklärt sein

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2367
Status:
Schüler
(190 Beiträge, 53x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

#Jetzt haben wir den Erbschein beantragt, dieser wird wohl im Herbst ausgestellt werden.#
Weshalb erst im Herbst? Fehlen noch Unterlagen oder ist die Erbfolge unklar?

#Aber um das Haus zu verkaufen müssen wir als Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen sein#
Der Kaufvertrag kann auch geschlossen werden, ohne dass die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen ist. Allerdings sollte der Erbschein vorliegen.

#Das wird wohl weitere 7 Monate in Anspruch nehmen.#
Wie kommst du denn darauf? In den meisten Bundesländern wurde bereits das elektronische Grundbuch eingeführt. Damit werden die meisten Anträge zügig bearbeitet und vollzogen (oft innerhalb 2 - 3 Wochen je nach Geschäftsanfall).



-- Editiert am 08.07.2009 17:22

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sollypolly
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 40x hilfreich)

#Jetzt haben wir den Erbschein beantragt, dieser wird wohl im Herbst ausgestellt werden.#
Weshalb erst im Herbst? Fehlen noch Unterlagen oder ist die Erbfolge unklar?

Das scheint hier in Berlin so üblich zu sein, dass das solange dauert. Jedenfalls war das die Information der Dame auf dem Amt.

#Das wird wohl weitere 7 Monate in Anspruch nehmen.#
Wie kommst du denn darauf? In den meisten Bundesländern wurde bereits das elektronische Grundbuch eingeführt. Damit werden die meisten Anträge zügig bearbeitet und vollzogen (oft innerhalb 2 - 3 Wochen je nach Geschäftsanfall).

Ebenfalls eine Information der Dame vom Amt. Scheinbar sind die Behörden hier in Berlin so überlastet, dass keine vernünftige ARbeit möglich ist.

1x Hilfreiche Antwort

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