Haus geerbt-Schwester auszahlen

2. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
sava82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus geerbt-Schwester auszahlen

Guten Tag,

folgender Sachverhalt:
ich habe mit meiner Schwester das Haus unserer Mutter geerbt. Es gibt kein Testament. Meine Schwester hat also 50 % bekommen und ich 50 %.
Es ist ein Mietshaus mit 6 Mietwohnungen. Die Wohnungen wurden nicht zwischen uns beiden aufgeteilt.
Meine Schwester will am liebsten verkaufen, ich aber nicht. Sie würde auch gerne alle Wohnungen einzeln verkaufen.
Jetzt ist meine Überlegung meine Schwester auszubezahlen.
Was würden jetzt meine nächsten Schritte sein?
Müssen wir jetzt einen Schätzer beauftragen, um das Haus schätzen zu lassen? Welchen Betrag kann meine Schwester denn fordern? Kann sie den Preis bestimmen oder ist sie an einem Rahmen gebunden?
Zudem kommt, dass ich nur gering verdiene und jetzt eben noch einen Teil der Mieteinnahmen erhalte. Ich bin alleine. Bekomme ich von der Bank überhaupt einen Kredit? Bin auch schon 62 Jahre.

Vielen Dank für Ihre Antworten.

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

.

Zitat (von sava82):
Zudem kommt, dass ich nur gering verdiene


Zitat (von sava82):
Bin auch schon 62 Jahre.



Es kommt auf den Einzelfall an.

Die neuen EU Richtlinien machen es aber bestimmt nicht einfacher.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

Zitat:
Was würden jetzt meine nächsten Schritte sein?

Klären, ob Ihre Schwester überhaupt an Sie verkaufen möchte.
Klären, welche Preisvorstellung Ihre Schwester hat.
Sie müssen bedenken: Ihre Schwester muss nicht an Sie verkaufen, Sie kann Ihren 50%-Anteil auch an irgendjemand anderes verkaufen. Dann gehört das Haus halt zu 50% Ihnen und zu 50% irgendjemand anderes.

Früher war es so, dass man für ideelle Anteile an immobilien (hier: jeder 50%) kaum einen Käufer fand, wenn die immobilie noch nicht in einzelne Einheiten (hier: Eigentumswohnungen) aufgeteilt war. Im Zuge des gesunkenen Zinsniveaus und der Tatsache, dass alle Anleger deshalb gerne in Immobilien investieren, gibt es jetzt auch einen lukrativen Markt für ideelle Anteile an immobilien.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sava82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

und was ist mit dem Vorkaufsrecht, wenn meine Schwester an jemand anderen verkaufen will?

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat:
Sie würde auch gerne alle Wohnungen einzeln verkaufen.

Dazu müssen die Wohnungen erst gemäß Wohnungseigentumsgesetz in Eigentumswohnungen aufgeteilt werden.
Zitat:
Müssen wir jetzt einen Schätzer beauftragen, um das Haus schätzen zu lassen?

Nein.
Zitat:
Welchen Betrag kann meine Schwester denn fordern? Kann sie den Preis bestimmen oder ist sie an einem Rahmen gebunden?

Sie kann jeden Preis fordern (ob dieser gezahlt wird, steht auf einem anderen Blatt). Ihr müst auch auf einen Betrag einigen - wie auch immer.
Zitat:
Bekomme ich von der Bank überhaupt einen Kredit?

Woher sollen wir das wissen?
Zitat:
und was ist mit dem Vorkaufsrecht, wenn meine Schwester an jemand anderen verkaufen will?

Das dir zustehende Vorkaufsrecht besagt, dass du einen Vertrag zu genau denselben Bedingen erhälst, wie der bereits geschlossene notarielle Vertrag.

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#5
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

Da wir folgendes gerade ebenfalls mit unserer Schwester durch haben.

Ihr werdet euch auf einen Preis einigen müssen, wenn ihr das Haus zu 100% sicher behalten möchtet. Hiermit befinden sie sich in der schwächeren Position.

Wir haben damals den Frieden Willen, einen unabhängigen Gutachter bestellt, der einen Wert geschätzt hatte.
Da der Wert höher lag als es die finanziellen Mittel hätte hergeben können, konnten wir uns nach langen Verhandlungen auf einen Preis darunter einigen.

Das Positive daran ist, dass bei Erbschaft, die Grunderwerbssteuer wegfällt.

Bei einem Mehrfamilienhaus wird der Wert mit Sicherheit sehr hoch sein, aber vielleicht lässt sich ihre Schwester auf eine Ratenzahlung ein.

Das Schlimmste wäre eine Teilungsversteigerung, da dieser Prozess zum einen sehr lange dauert und andererseits nicht sicher ist ob die Immobilie nicht noch bei weitem für mehr Geld versteigert wird.
Es sei denn es handelt sich um eine Immobilie in sehr unattraktiver Lage irgendwo auf dem Land, weit entfernt von Infrastruktur.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Trailor85
Status:
Praktikant
(556 Beiträge, 145x hilfreich)

Tipp, wie man ein Haus auf 2, 3 oder x Leute aufteilt! Devise: "Jeder erhält mehr, was er denkt und evtl. noch mehr als er erwartet! " Alle setzen sich zusammen und jeder schreibt geheim den Wert des Hauses hat, den er denkt. Damit niemand illusorische Preise nennt, müssen die Erben wissen, wer an den höchsten Wert aufschreibt, muß das Haus nehmen und die anderen auszahlen! --Die anderen erhalten dann ihren Geldanteil. Aber nicht von dem hohen Preis, sondern nur von dem Preis, was jeder einzelne für sich aufgeschrieben hatte! Damit ist ein Überschuß vorhanden, der auf alle noch gleichmäßig oder abhängig von seinem Gebot aufgeteilt werden kann.

-- Editiert von Trailor85 am 02.10.2016 23:15

-- Editiert von Trailor85 am 02.10.2016 23:17

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