Haus geerbt ?

14. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
butzi123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus geerbt ?

Hallo zusammen,

vor kurzem war Testamentöffnung. Ich habe nur eine Kopie des Testaments da ich nicht über die Öffnung benachrichtigt wurde.

In dem Testament steht drin...

Unser Enkel Butz soll erhalten das Grundstück in Butziland, mit allen lebenden und totem Inventar.

Auf dem Grundstück befindet sich ein riesen Haus. Ist das jetzt meins ?

Was zählt unter lebendes und totes Inventar ?

Gruß

Butz

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Angenommen, du wärst der, eindeutig zu identifizierende, Onkel Butz, der eindeutig in dem Testament genannt wird:

Wahrscheinlich hast Du kein Haus geerbt, auch kein Grundstück, aaaber immerhin ist Dir ein Vermächtnis zuteil geworden.
Der oder die Erben sind verpflichtet, das ausgesetzte Vermächtnis (Grundstück mit Haus) zu verwirklichen und Dir das Eigentum daran zu verschaffen.

Lebendes und totes Inventar:
Das sind die Möbel und ggf. gibt es dort noch Haustiere.
Der Hausrat wäre ohne diese Nennung formell die Angelegenheit des Erben gewesen. Nun musst Du Dich wohl drum kümmern.

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"Lukas 7,23"

-- Editiert am 14.04.2011 16:00

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#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Gesondertes Eigentum an Häusern gibt es nicht. Da Häuser stets als wesentlicher Bestandteil des Grundstücks gelten, sind sie nicht Sonderrechtsfähig, §§ 94 , 946 BGB . Damit ist der Eigentümer des Grundstücks auch zugleich Eigentümer aller dazu gehörenden Sachen, wie Häuser oder Stallungen. Ausnahmen davon gibt es nur im Rahmen des Wohneigentumsgesetz.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

#vor kurzem war Testamentöffnung. Ich habe nur eine Kopie des Testaments da ich nicht über die Öffnung benachrichtigt wurde.#
Wenn du bedacht bist, wirst du vom NG benachrichtigt. Entweder hat das NG deine Anschrift nicht oder das Testament wurde geändert. Ich würde dort mal nachfragen.

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1x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Ich habe nur eine Kopie des Testaments da ich nicht über die Öffnung benachrichtigt wurde.


Und woher hast Du die Kopie des Testamentes? Das die testamentseröffnung im beisein der erben stattfindet gibt es nur im fernsehen. Im echten Leben wird das testament von einem Rechtspfleger geöffnet, der dann die Erben durch Zusendung einer Kopie über dessen Inhalt unterrichtet.


quote:
Auf dem Grundstück befindet sich ein riesen Haus. Ist das jetzt meins?


Ja, wenn Du der Enkel Butz bist.

quote:
Was zählt unter lebendes und totes Inventar?


Alles was sich auf dem Grundstück befindet. Unter totem Inventar sind Gebäude, Stallungen aber auch Möbel u.ä. zu verstehen. Unter lebendem Inventar versteht man die Tiere, die sich auf dem Grundstück befinden.

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