Haus geschenkt, wird verkauft, Halbgeschwister erbberechtigt

16. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
gundahar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus geschenkt, wird verkauft, Halbgeschwister erbberechtigt

Hallo,

mein Bruder und ich haben je zu 50% unser Elternhaus "geschenkt" bekommen. Das ist etwa 2 Jahre her.
Dieses Haus muss nun zwecks Finanzierung des Pflegeheims verkauft werden und weil dort niemand mehr leben will oder kann. Es gibt einige Halbgeschwister die erbberechtigt sind. Ein Elternteil ist schon länger verstorben.

Nun stellen sich einige Fragen:
Annahme für die Zukunft: Haus wird verkauft, der Erlös wird geteilt. Elternteil ging ins Pflegeheim und stirbt in der Zeit dort.
Wie berechnet sich nun der Pflichtteilergänzungsanspruch der Halbgeschwister ? Verkaufspreis damals ? Geschätzter aktueller Marktwert ? Wir wirkt sich hier die Schenkung aus, Reduktion des Betrags um 10% pro vollem Jahr seit Schenkung ?

Zusätzliche Komplexität und Frage: Mein Bruder kann aus verschiedenen Gründen, die ich nicht weiter erläutern will mit Geld überhaupt nichts anfangen. Was, wenn wir das Haus so verkaufen würden, dass 100% des Erlöses bei mir landet ? Gilt das als Schenkung seiner Häfte an mich -> Schenkungssteuer ? Er steht ja mit 1/2 im Grundbuch. Was, wenn nun der Elternteil, der geschenkt hat, ihn im Testament doch auf den Pflichtteil reduziert, dann waren ja die 1/2 im Nachhinein zu viel gewesen. Was passiert nun ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Gibt es ein Wohn- oder Nießbrauchrecht zu Gunsten des noch lebenden Elternteils?

Zitat:
Was, wenn wir das Haus so verkaufen würden, dass 100% des Erlöses bei mir landet ? Gilt das als Schenkung seiner Häfte an mich -> Schenkungssteuer ? Er steht ja mit 1/2 im Grundbuch.


Ja, das gilt als Schenkung. Ist denn Dein Bruder dazu bereit, Dir das Geld zu schenken?

Zitat:
Was, wenn nun der Elternteil, der geschenkt hat, ihn im Testament doch auf den Pflichtteil reduziert, dann waren ja die 1/2 im Nachhinein zu viel gewesen. Was passiert nun ?


Das läuft anders. Den 1/2-Anteil hat er bereits. Den Pflichtteil auf das Resterbe bekommt er zusätzlich.

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#2
 Von 
gundahar
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nießbrauchrecht oder Ähnliches gibt es nicht. Ja, mein Bruder wäre bereit, mir das zu schenken.

Der Knackpunkt ist aber die Frage wie sich der Pflichtteilergänzungsanspruch der Halbgeschwister berechnet. Wenn es nicht der Wert bei Zeit der Schenkung ist sondern in der Gegenwart ( obwohl das Haus längst verkauft ist ) dann kann eine für uns existenzgefährdende Situation entstehen. Das Geld aus dem Erlös muss zum Teil verwendet werden um für das Pflegeheim aufzukommen. Wenn nun auf die Hälfte des Bruders noch 30% Steuer anfällt bei Schenkung zu mir, dann wird letztendlich vom Erlös nur noch 20%-30% übrig sein beim Tod des Elternteils, wenn überhaupt. Wenn nun die Immobilienpreise gestiegen sind und die 3 Halbgeschwister zusammen 30% dieses höheren Preises bekommen sollen, dann wird es das was vom Erlös noch übrig ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit übersteigen. Hier wurde dann so gesehen an uns Kinder aus 2. Ehe nichts vererbt sondern nur belastet. Erschwerend wird hinzu kommen dass der Verkauf unter Zeitdruck stattfinden muss dh. wahrscheinlich kein guter Preis erzielt werden wird.

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#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Am besten die Schenkung rückgängig machen wegen der Pflegekosten. Der Erlös des Hauses geht dann ins Vermögen des noch lebenden Elternteils. Vererbt wird dann nach dessen Tod was noch da ist.

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