Haus kurz vor dem Tod verschenkt!

16. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
little
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus kurz vor dem Tod verschenkt!

Hallo!

Ein Mann hat kurz vor seinem Tod (ca. 3-4 Monate) sein Haus an seinen Urenkel (minderjährig) überschrieben/verschenkt.

Können die Kinder des Verstorbenen nun noch Ansprüche stellen?

Viele Grüße,
little

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Sie können - hier wird m.E. der § 2325 BGB "Ergänzung des Pflichtteils wg. Schenkung" greifen - guckst du hier:
Absatz 1: Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Absatz 2: Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. Ein anderer Gegenstand kommt mit dem Werte in Ansatz, den er zur Zeit des Erbfalls hat; hatte er zur Zeit der Schenkung einen geringeren Wert, so wird nur dieser in Ansatz gebracht.
Die "Schallgrenze" wären 10 Jahre gewesen - aber da es sich hier um Monate handelt, besteht noch ein Anspruch (siehe dazu auch Absatz 3)
Die Schenkung bleibt unberücksichtigt, wenn zur Zeit des Erbfalls zehn Jahre seit der Leistung des verschenkten Gegenstands verstrichen sind; ist die Schenkung an den Ehegatten des Erblassers erfolgt, so beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47471 Beiträge, 16805x hilfreich)

Ich hoffe, der Mann wusste, was er seinem Urenkel damit eingebrockt hat.

Wenn der Mann kein weiteres Vermögen hatte, dann beträgt die Summe der Pflichtteilergänzungsanpüche gegen den Urenkel die Hälfte des Verkehrswertes des Hauses.

Diese Ansprüche sind in bar auszuzahlen. Ich weiß nicht, ob der Urenkel dazu auch nur annähernd in der Lage ist. Er wird das Haus wahrscheinlich verkaufen müssen.

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#3
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Leider bedenken viele -vor allem ältere Menschen- nicht, welche Folgen Schenkungen/Testamente haben (können)!
Das Erbrecht ist nun mal veraltet; leider kehrt man von Pflichtteilsansprüchen nicht ab - so dass es bei Immobilien immer wieder zu Härtefällen kommt, wobei das gesamte "Lebenswerk" (also das Haus) unter den Hammer kommt!

Da der Beschenkte noch minderjährig sein soll, kann er die Ansprüche höchstwahrscheinlich nicht auszahlen und die Erziehungsberechtigten werden es vermutlich auch nicht wollen/können.

Manchmal ist es doch ratsam einen Notar aufzusuchen - der dann auch die Folgen erläuter kann! Aber meist kommt diese Erkenntnis dann zu spät!

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#4
 Von 
little
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich danke für die Antworten :) Das hilft mir schon sehr weiter.

Der Urenkel ist minderjährig und wird die Summe nicht aufbringen können. (Damit würde es zum Verkauf des hauses kommen?)

Ist "Verschenken" und "das Haus überschreiben" rechtlich das gleiche? (Sorry für die Frage aber man weiß ja nie...)

Grüße,
little

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#5
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Wenn keine Auszahlung erfolgen kann, kann z.B. eine Zwangsversteigerung erforderlich werden. Hier werden meist geringere Beträge erzielt, als das Haus Wert hat.
Sollte man sich also überlegen, WAS man will.

Letzendlich ist das Haus umschreiben eine Schenkung - zumindest ich kenne keine andere rechtliche Auslegungen.

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"Die meisten Aufgaben lösen sich von selbst. Man darf sie nur nicht dabei stören!"

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#6
 Von 
little
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen dank...

Das kann ja noch heiter werden...

Aber gut dass es Anwälte gibt für sowas ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gustl
Status:
Lehrling
(1081 Beiträge, 164x hilfreich)

Na dann wünsche ich mal viel Erfolg - und das sämtliche Beschenkte und Erb-Parteien so vernünftig miteinander umgehen können, dass "Opa's-Lebenswerk" nicht verschleudert wird/werden muss!!!



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