Haus mit Grundschulden

28. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
perle28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Grundschulden

Hallo zusammen,

vielleicht kann hier jemand was dazu sagen:

Das Haus der Mutter ist mit einer Grundschuld für den Sohn belastet. Der andere Sohn ist schon verstorben, aber es gibt eine Enkeltochter/Nichte.
Was passiert wenn die Mutter stirbt? Laut der Mutter soll alles durch zwei geteilt werden.
Wie wird das mit der Grundschuld geregelt?

Danke schon mal!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 330x hilfreich)

Hallo, gibt es zu der Grundschuld auch (noch) einen zugehörigen Kredit?

Gruß

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#2
 Von 
perle28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ja, gibt es.
Angenommen, die Nichte will das Haus verkaufen? Wie wird das dann geregelt?

Gruß

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46704 Beiträge, 16555x hilfreich)

Die Grundschuld ist nur eine Sicherheit und hat für sich alleine genommen keinen Wert. Relevant ist bei der Betrachtung daher nur das Darlehen, für das die Grundschuld als Sicherheit dient.

Genauso wie das Haus wird das Darlehen auch vererbt und muss anteilig entsprechend den Erbquoten von den Erben zurückgezahlt werden.

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#4
 Von 
perle28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort!

Das Darlehen läuft aber nicht auf den Namen der Mutter, sondern der Sohn ist der Darlehensnehmer.

Wenn das Haus nach dem Tod verkauft wird, wird dann der Wert geschätzt und bei Verkauf durch zwei geteilt?
Oder würde bei Verkauf der Erlös nach Abzug des Darlehens durch zwei geteilt werden?

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 330x hilfreich)

Ach so...

Wenn Sie hier schreiben "Grundschuld für den Sohn", dann geht man davon aus, dass der Sohn Gläubiger von Grundschuld und Darlehen ist. So kann man schön Verwirrung stiften! Ist das ein ganz normales Bankdarlehen?

Gruß

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#6
 Von 
perle28
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir Leid, dass ich mich nicht richtig ausgedrückt habe.

Es handelt sich um ein Hypothekendarlehen für das Haus des Sohns. Das Haus der Mutter ist sozusagen beliehen worden.
Hoffe, das jetzt richtig ausgedrückt zu haben.

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

:augenroll: nö grundschuld und hypothek sind wegen der unterschiedlichen bindung der gesicherten forderung differenziert zu betrachten

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Heiko Tautorus

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01307 Dresden

Tel.: 0351 - 479 60 900
Fax: 0351 - 479 60 901

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www.ra-tautorus.de"

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#8
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 513x hilfreich)

das Haus ist auch nicht beliehen worden, sondern dient als Sicherheit, falls der Sohn seine Raten nicht mehr zahlt. a die Bank ihre Grundschuld nicht löschen wird, wird es eher nichts mit dem Verkauf, es sei denn der Erlös des Sohnes dient der Abzahlung seines Kredites. wenns ganz dumm läuft, zahlt der Sohn nicht mehr und die Bank verwertet das Grundstück, falls ein Rest überbleibt gehört er je zur Hälfte den Erben. Die eine Erbin müsste dann gerichtlich gegen den Sohn vorgehen, da er ja eine Schuld bei den Erben hat.

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#9
 Von 
Rechtsanwalt Heiko Tautorus
Status:
Schüler
(264 Beiträge, 168x hilfreich)

Problem: Gegenüber der Hypothek, kann die Grundschuld auch der Sicherung von mehreren Forderungen dienen.

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