Hallo habe eine Frage .Mein Mann soll das Haus seiner Eltern Erben bzw jetzt Überschrieben bekommen, da die Eltern in ein Altersgerechtes Wohnen ziehen möchten. Nun gibt es da noch eine Schwester diese müsste er ja dann Auszahlen ,ebenso wollen die Eltern Monatlich von ihm eine zahlung bekommen. Das Haus wollen wir aber für 10J. Vermieten davon würden wir dann Monatlich die Eltern das dann Zahlen. Aber wer das uns gegenüber nicht Ungerecht wenn z.b. das Haus mit Grund 100000,- Wert wer und er wie gesagt Schwester 50000 ,- Zahlen müsste und wir das Haus noch sanieren müssten. Müsste dann nicht die Schwester auf Lebzeit der Eltern auch eine Zahlung leisten. danke für die antwort
Haus mit Grundstück
21. April 2015
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Frage vom 21. April 2015 | 20:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Grundstück
#1
Antwort vom 24. April 2015 | 15:18
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1344x hilfreich)
Nur sterben mach Erben.
Solange die Eltern leben, können sie mit ihrem Haus- oder Vermögen
machen was sie wollen. Die Schwester kann noch keine Ansprüche
stellen.
Und jetzt?
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