Haus mit Nießbrauchrecht

25. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Alice Arnold
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Nießbrauchrecht

Hilfe

folgendes Problem meine Oma ist letztes Jahr im April gestorben ich bin seit Juli diesen Jahres 18 und Alleinerbe eines uralten baufälligen Hauses. Meine Mutter hat ein entgeltloses Wohnrecht für die obere Wohnung welches sich beim Verkauf des Hauses in einen Rentenanspruch umwandelt.

Da ich jedoch noch in der Ausbildung bin, kann ich die Kosten des Hauses nicht tragen ohne mich in den ruin zu treiben (will ich auch nicht) also würde ich es gerne verkaufen.

Das Haus hat laut Testament einen Wert von 45.000,00 €. Meine Mutter ist 40 Jahre und ich hab keine Ahnung wie ich das verkaufen soll und meiner Mutter noch einen Rentenanspruch auszahlen soll, so dass sich die Kosten decken.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Die Wertangabe im Testament ist eigentlich nur für die Berechnung der Notar- und Gerichtsgebühren relevant und gibt nur eine sehr bedingten Hinweis darauf, welchen Wert das Haus tatsächlich hat.

Für die Beurteilung ist aber der tatsächliche Verkehrswert des Hauses erforderlich und auch die Höhe des Rentenanspruchs Deiner Mutter, wenn das Haus verkauft wird.

Wenn tatsächlich der Rentenanspruch Deiner Mutter aus dem Verkaufserlös nicht bezahlbar ist, dann wäre es wohl besser gewesen, das Erbe auszuschlagen.

Wäre es nicht ein Ausweg, wenn Du das Haus Deiner Mutter schenkst?



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-- Editiert am 25.08.2009 11:52

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#2
 Von 
Alice Arnold
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die antwort

also zum hauswert das ist die reinste bruchbude wenn ich noch 40.000 Euro dafür bekomme dann ist es viel

zum Thema Erbe ausschlagen, ich war zum Erbzeitpunkt noch nicht volljährig und meine Mutter hat ohne mich zu fragen und obwohl sie wusste das ich das haus nicht wollte das erbe angenommen

zum thema schenken, den vorschlag habe ich meiner mutter schon gemacht aber die bekommt hartz IV und dass haus wirft zu viele kosten auf weshalb sie es nicht möchte da ich ja alles zahlen muss

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#3
 Von 
CO.
Status:
Schüler
(238 Beiträge, 79x hilfreich)

Zu prüfen hier, ob die Schenkung (falls es ein Schenkung war) die deine Oma an deine Mutter gemacht hat, noch von dir rückgängig gemacht werden wegen deine finanziell Lage. Warum nicht!?






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#4
 Von 
Alice Arnold
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war keine Schenkung

das war alles im Testament so geregelt

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12315.09.2009 12:28:44
Status:
Schüler
(426 Beiträge, 167x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Wenn es um Erbe aus Immobilien geht und um minderjährige, wird eigentlich das Vormundschaftsgericht mit eingeschaltet - gerade um zu verhindern, dass das Kind ein überschuldetes Erbe unfreiwillig annimmt.
Wie hat denn deine Mutter damals das Erbe für dich angenommen? Prüf doch erst einmal, ob du überhaupt im Grundbuch stehst.
Und das mit der Rente - soll die der Erbe zahlen oder der neue Eigentümer? Es kann ja nicht sein, dass das Vermächtnis höher ausfällt, wie die gesamte Erbsumme.
Ich denke, du wirst eine Beratung vor Ort mit den gesamten Dokumenten benötigen.

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"sika0304"

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