Haus mit Sorgen

8. Mai 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schäfsche2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus mit Sorgen

Hallo!
Ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiter helfen kann...
Folgende Situation hat sich bei mir ergeben:
Meine Oma ist vor nun einem Jahr verstorben.
Sie hat meinem Vater (= Alleinerbe)ihr kleines aber hübsches Häuschen vererbt. Da er keine Verwendung dafür hat, hat er mich gefragt, ob ich dort einziehen möchte. Dies habe ich mir schon immer sehr nett vorgestellt da es ein kleines, für mich als Singel sehr nettes Häuschen ist.
Klingt alles nett?!
Habe aber ein für mein Empfinden großes Problem:
Meine Tante (=Witwe meines verstorbenen Onkels, also des Bruders meines Vaters) wohnt noch in diesem Haus.
Dies tut sie seit vielen Jahren, auch nachdem mein Onkel verstorben ist. Bis vor einem Jahr eben noch mit meiner Oma.
Sie hat investiert für Renovierungsarbeiten, diese liegen aber auch schon Jahre zurück.
Nun möchte sie nicht ausziehen.
Hierbei ist an zu merken, dass wir ihr nun schon ein Jahr weiterwohnen ermöglicht haben, ihr aber eine Frist bis im nächsten Jahr (Anfang) gegeben haben.
Sie möchte aber wie schon gesagt nicht raus.
Es liegt kein Mietvertrag oder ähnliches vor.
Wie kann ich denn nun weiter vorgehen?!
Was habe ich für Möglichkeiten?!
Prinzipiell ist mein Vater der Eigentümer, selbst wenn ein Mietvertrag existieren würde, könnte man dann doch auf Eigenbedarf kündigen?!
Da dies nicht vorliegt, müsste dies doch rein theoretisch alles noch einfacher sein?!
Sie hängt immer an ihren Investitionen, ich kann dies verstehen, doch schließlich hat sie auch ohne mir bekannte Mietkosten dort gelebt, nur Nebenkosten mitgetragen. Die renovierte Treppe und das Bad sind nun auch schon alt. Davon ab vertrete ich die Meinung, dass ICH solche Investitionen auch in einer Mietwohnung so nicht tun kann, wenn Gefahr bestände, dass ich irgendwann mal raus muss.
Wie sieht hier die Rechtslage aus?!
Hat sie irgendeinen anspruch auf Wohnrecht oder ähnliches?!
Hoffe mein Text ist nachvollziehbar, diese Geschichte nimmt mich derweil emotional etwas mit, da dieses Haus mir sehr am Herzen liegen würde, in erster Linie als schönste Erinnerung an meine Oma.
Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für Hilfen!!!


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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Offenbar hatte die Tante einen Mietvertrag mit der Oma, wenn auch nicht schriftlich. Da die Renovierung schon alt sind, hat sie diese offensichtlich mit der Oma abgesprochen, schließlich haben ja wohl beide im Haus gelebt.

Frage:
Wenn dir deine Oma emotional so nah gestanden hat, warum willst du dann die Frau, mit der deine Oma die letzten Jahre ihres Lebens den Alltag verbracht hat, auf die Strasse setzen? Wäre es nicht eher im Sinne deiner Oma, die Tante dort wohnen zu lassen?

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#2
 Von 
Schäfsche2012
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, meine Oma hat wohl zugestimmt, dass sie bei ihr wohnt.
Was würden Sie tun, würde ich mich bei Ihnen einquartieren, ohne Mietvertrag und irgendwann verändern sich die Umstände: mich auch weiter wohnen lassen?!
Und die Renovierungen wurden einfach gemacht......

Rückfrage:
Warum ist denn dann mein Vater Alleinerbe, wenn dieser Weg gerade im Sinne meiner Oma wäre....?!

Ebenso möchte ich hier nicht über weitere Details Auskunft geben.
Und, ich möchte einen objektiven Rat was ich für Möglichkeiten im weiteren Vorgehen , die moralische Ebene dieses Konflikts wird intern geklärt.

Trotzdem Danke....

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Schau dir im Mietrecht mal die Kündigungsfristen an und überlege dann die nächsten Schritte. Auch mit Eigenbedarf kann man die Fristen nicht beliebig verkürzen. Die baulichen Verbeserungen kann man bei mietfreienm wohnen und nach etlichen Jahren sowieso vergessen.
Rechtlich kann es aber u.U. -je nach Mietzeit- zwischen einem und mehreren Jahre dauern die Mieterin rauszubekommen.

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"Es geht nicht darum Rechtsfälle zu gewinnen sondern Rechtsprobleme zu vermeiden!"

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#4
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 603x hilfreich)

Mietverträge müssen nicht schriftlich sein:
§ 550 BGB Form des Mietvertrags

Wird der Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr nicht in schriftlicher Form geschlossen, so gilt er für unbestimmte Zeit. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig.


Der Eigentümer kann im Rahmen der Vorgaben des §558 BGB die Miete erhöhen.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Mietverträge müssen nicht schriftlich sein: ...
Zitat:
<hr size=1 noshade>



Ja, aber auch ein mündlicher MV kommt nur zustande, wenn gewisse Mindestanforderungen eingehalten sind:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm

Verzichtet der Vermieter auf ein Entgelt oder ist gegenseitig keine Gegenleistung für die Nutzungsüberlassung vereinbart, so liegt im rechtlichen Sinn eine Leihe bzw. ein Leihvertrag vor. Insbesondere im Wohnungsmietrecht ist das insbesondere deshalb von erheblicher rechtlicher Bedeutung, da es bei einer Leihe anders als im Mietrecht keinen "Mieterschutz" gibt. Ist zum Beispiel die Dauer der Leihe nicht bestimmt, so kann der Verleiher die Sache jederzeit zurückfordern ( § 604 Abs 3 BGB ), er braucht also noch nicht einmal eine Kündigungsfrist einzuhalten.


Wenn der M wie hier nur die NK zahlt, ändert das nichts. Auch die Instandhaltung surch den Entleiher ändert daran nichts, § 601 BGB , kein MV.

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-- Editiert flawless am 10.05.2012 15:26

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Um Zeit zu sparen solltet ihr ernsthaft darüber nachdenken, die Tante mit Geld aus dem Haus zu locken, denn auch wenn die Gesetze auf der Seite deines Vaters stehen, wird die Umsetzung Zeit und Nerven kosten.
Hoffe es gibt Schriftstücke über das Begehren des Eigentümers, in seiner/m Wohnung/Haus zu wohnen?

Hat die Tante die Oma eigentlich gepflegt? Hat der Onkel, als er noch lebte auch dort mit im Haus gewohnt?

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