Haus nach Schenkung an Mutter zurückvererbt

7. April 2025 Thema abonnieren
 Von 
kirsten_s
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus nach Schenkung an Mutter zurückvererbt

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf eine Erbsache:

Meine Cousine hat von ihrer Mutter (einen Mann gibt es nicht) ein Haus geschenkt bekommen. Meine Cousine steht seitdem als Eigentümerin im Grundbuch. In ihrem Testament hat sie verfügt, dass ihre Mutter ihre Alleinerbin ist. Sollte ihre Mutter zum Zeitpunkt ihres eigenen Todes bereits vorher gestorben sein, ist mein (derzeit noch Minderjähriger) Sohn der Alleinerbe.
Nun ist die Tochter tatsächlich vor ihrer Mutter gestorben, das heißt, das Haus fällt wieder zurück an die Mutter. Diese hat in ihrem Testament auch meinen Sohn zum Alleinerben eingesetzt.

Meine Fragen sind: Nachdem die Tochter vor einigen Jahren bereits Schenkungssteuer für das Haus bezahlt hat, fällt jetzt aber wieder Erbschaftssteuer für die Mutter an? Muss die Mutter (87) als derzeitige Eigentümerin jetzt auch wieder ins Grundbuch eingetragen werden? Und wie wäre die Rechtslage, wenn die Mutter vor Wirksamwerdung der Eintragung verstürbe? Ist mein Sohn dann trotzdem Erbe der Immobilie?

Vertrackte Situation - oder doch nicht?
Ich bedanke mich im voraus!
Kirsten

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5841 Beiträge, 2582x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Nachdem die Tochter vor einigen Jahren bereits Schenkungssteuer für das Haus bezahlt hat, fällt jetzt aber wieder Erbschaftssteuer für die Mutter an?


Ja

Zitat (von kirsten_s):
Muss die Mutter (87) als derzeitige Eigentümerin jetzt auch wieder ins Grundbuch eingetragen werden?


Ja (sollte zeitnah erfolgen, damit es kostenlos ist)

Zitat (von kirsten_s):
Und wie wäre die Rechtslage, wenn die Mutter vor Wirksamwerdung der Eintragung verstürbe?


Genauso wie nach der "Wirksamwerdung" der Eintragung.

Zitat (von kirsten_s):
Ist mein Sohn dann trotzdem Erbe der Immobilie?


Verstehe das "trotzdem" nicht. Dein Sohn ist dann Erbe der Immobilie aufgrund des Testaments der Mutter. Egal ob die Mutter 1 Minute oder 40 Jahre nach der Cousine stirbt.

Zitat (von kirsten_s):
Vertrackte Situation - oder doch nicht?


Nein.

Man hat vermutlich nur reichlich Steuern verursacht, die man sich bei etwas geschickterer Gestaltung hätte sparen können. Aber das lässt sich nun nicht mehr ändern.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kirsten_s
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hiphappy):
Verstehe das "trotzdem" nicht. Dein Sohn ist dann Erbe der Immobilie aufgrund des Testaments der Mutter. Egal ob die Mutter 1 Minute oder 40 Jahre nach der Cousine stirbt.


"Trotzdem,", weil ich mich fragte, ob die Mutter den rechtmäßige Eigentümerin ist, auch wenn der Grundbucheintrag nicht statt gefunden hat. Aber gut... wem sollte das Haus dann gehören...?

Danke jedenfalls für die prompte Antwort!!!

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Meine Fragen sind: Nachdem die Tochter vor einigen Jahren bereits Schenkungssteuer für das Haus bezahlt hat, fällt jetzt aber wieder Erbschaftssteuer für die Mutter an?

Ja, der Freibetrag beträgt lediglich EUR 100.000.
Zitat:
Muss die Mutter (87) als derzeitige Eigentümerin jetzt auch wieder ins Grundbuch eingetragen werden?

Sollte man machen, da die Eintragung innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei ist.
Zitat:
Und wie wäre die Rechtslage, wenn die Mutter vor Wirksamwerdung der Eintragung verstürbe?

Die Mutter ist mit dem Tod Erbin. Es spielt keine Rolle, wann die Eigentumsumschreibung erfolgt.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Trotzdem,", weil ich mich fragte, ob die Mutter den rechtmäßige Eigentümerin ist, auch wenn der Grundbucheintrag nicht statt gefunden hat.

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kirsten_s
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eieiei, und wenn die Mutter nicht genug Geld hat, um jetzt Erbschaftssteuer auf das "eigene" Haus zu bezahlen, muss sie verkaufen, um Vater Staat befriedigen zu können!? Wahnsinn…

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Eieiei, und wenn die Mutter nicht genug Geld hat, um jetzt Erbschaftssteuer auf das "eigene" Haus zu bezahlen, muss sie verkaufen, um Vater Staat befriedigen zu können!? Wahnsinn…


Es ist nicht das Haus der Mutter, denn sie hat es ja an ihre Tochter verschenkt.

Und Vater Staat ist auch nicht dafür verantwortlich, dass man sich vor der Schenkung nicht informiert hat.

-- Editiert von User am 7. April 2025 18:43

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8494 Beiträge, 4630x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Eieiei, und wenn die Mutter nicht genug Geld hat, um jetzt Erbschaftssteuer auf das "eigene" Haus zu bezahlen, muss sie verkaufen, um Vater Staat befriedigen zu können!? Wahnsinn…

Was ist daran Wahnsinn?

Man hätte sich eben über die steuerlichen "Folgen" der Erbeinsetzung der Mutter informieren müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49441 Beiträge, 17379x hilfreich)

Zitat (von kirsten_s):
Eieiei, und wenn die Mutter nicht genug Geld hat, um jetzt Erbschaftssteuer auf das "eigene" Haus zu bezahlen, muss sie verkaufen, um Vater Staat befriedigen zu können!? Wahnsinn…

Das Ganze ist eine Steueroptimale Gestaltung in dem Sinne, dass das Finanzamt optimal hohe Steuereinnahmen erzielt.

Dein minderjähriger Sohn muss natürlich auch wieder Erbschaftsteuer zahlen, sobald er das Haus von seiner Tante erbt.

Zitat (von kirsten_s):
Nachdem die Tochter vor einigen Jahren bereits Schenkungssteuer für das Haus bezahlt hat, fällt jetzt aber wieder Erbschaftssteuer für die Mutter an?

Ja, allerdings könnte die Mutter das Erbe auch ausschlagen. Dann ginge das Haus direkt an Deinen Sohn.
Allerdings stellt sich dann auch die Frage, wie er denn die Steuer aufbringen kann.

0x Hilfreiche Antwort

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