Liebe Schwarmintelligenz,
die Eltern überschreiben ihr Haus der gemeinsamen Tochter. Wert 700.000 Euro, die Tochter erhält also von jedem Elternteil eine Schenkung im Wert von 350.000 Euro (Freibetrag ist 400.000).
Beide Eltern sterben innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Was gilt nun für die Schenkungssteuer? Wird sie nur fällig, wenn die Tochter das Haus verkauft? Oder vermietet? Oder auch, wenn sie das Haus selbst bewohnt?
Haus überschreiben: 10-Jahre-Regel
14. Juni 2023
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Frage vom 14. Juni 2023 | 18:39
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 86x hilfreich)
Haus überschreiben: 10-Jahre-Regel
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#1
Antwort vom 14. Juni 2023 | 19:58
Von
Status: Richter (8238 Beiträge, 4558x hilfreich)
Weshalb sollte Schenkung-/Erbschaftssteuer anfallen?
#2
Antwort vom 14. Juni 2023 | 20:22
Von
Status: Lehrling (1323 Beiträge, 150x hilfreich)
Zitatdie Eltern überschreiben ihr Haus der gemeinsamen Tochter. Wert 700.000 Euro, die Tochter erhält also von jedem Elternteil eine Schenkung im Wert von 350.000 Euro (Freibetrag ist 400.000). :
Beide Eltern sterben innerhalb der nächsten 10 Jahre.
Was gilt nun für die Schenkungssteuer?
Innerhalb von zehn Jahren kann jeder Elternteil 400.000 Euro an die Tochter verschenken, ohne dass dafür Schenkungssteuer anfällt.
Da dieser Betrag mit der Schenkung des Hauses nicht erreicht wurde, ist logischerweise auch keine Schenkungssteuer zu zahlen.
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#3
Antwort vom 15. Juni 2023 | 12:51
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
Bei der Erbschaftsteuer kann dann aber nur noch der verbleibende Freibetrag von 50.000€ geltend gemacht werden.
#4
Antwort vom 17. Juni 2023 | 00:38
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 86x hilfreich)
ZitatWeshalb sollte Schenkung-/Erbschaftssteuer anfallen? :
Ist es nicht so, dass beim Tod der Eltern innerhalb der 10-Jahres-Frist der Wert des Hauses zum Erbe dazugerechnet wird?
Wenn also beide Eltern innerhalb der 10 Jahre sterben und die Tochter, sagen wir, 200.000 Euro in Sachwerten und Wertpapieren erbt, dann wird doch der Wert des Hauses zum Erbe addiert, oder nicht?
#5
Antwort vom 17. Juni 2023 | 09:49
Von
Status: Unbeschreiblich (48378 Beiträge, 17069x hilfreich)
ZitatIst es nicht so, dass beim Tod der Eltern innerhalb der 10-Jahres-Frist der Wert des Hauses zum Erbe dazugerechnet wird? :
Im Hinblick auf die Erbschaftsteuer ist das richtig. Außerdem greift eine mögliche Steuerfreiheit für ein Familienheime nicht.
Allerdings heißt das nicht, dass die Hausübertragung nachträglich besteuert wird. Vielmehr wird auf das Erbe ein geringerer Freibetrag gewährt.
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