Haus überschreiben - Pflichtteilverzicht

27. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Weidi78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus überschreiben - Pflichtteilverzicht

Hallo,

meine Eltern (beide über 70) wollen meinem Bruder das Haus überschreiben (Wert liegt bei etwa 800.000 Euro). Dafür sollen wir andere (3) Geschwister einen Pflichtteilverzicht unterschreiben. Unsere Abfindung dafür liegt bei je rund 16.000 Euro. Dies entspräche dem gesetzlichen Pflichtteil, argumentiert ein Anwalt, der meine Eltern berät.

Mir erscheinen die 16.000 Euro extrem gering. Das Haus hat einen Investitionsstau von etwa 150.000 Euro, und das Wohnrecht der Eltern ist laut Anwalt etwa 360.000 Euro wert. Blieben vom Wert des Hauses noch rund 290.000 Euro. Und davon soll mir als Kind nur 1/16 zustehen? Mir konnte auch noch keiner erklären, warum die Wohnung der Eltern, nachdem das Wohnrecht erloschen ist, nicht als Wert erneut angerechnet wird. Kein Kind ist enterbt oder ähnliches.

Sollte man diesen Pflichtteilverzicht unterschreiben und das Geld dennoch mitnehmen, oder steht einem nicht wesentlich mehr zu? Und was bekäme man, wenn die Eltern ohne Einverständnis dennoch das Haus überschreiben würden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Sollte man diesen Pflichtteilverzicht unterschreiben und das Geld dennoch mitnehmen, oder steht einem nicht wesentlich mehr zu?

Zu Lebzeiten der Eltern steht dir gar nichts zu.
Zitat:
Und was bekäme man, wenn die Eltern ohne Einverständnis dennoch das Haus überschreiben würden?

Nichts. Die Eltern können mit ihrem Vermögen tun und lassen was sie wollen.

Im Normalfall schenken die Eltern A das Haus und dieser zahlt B und C mit dem entsprechenden Wert aus. Weshalb sollen die Geschwister mit EUR 16.000 abgespeist werden? Wie kommt der Anwalt auf EUR 16.000?

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#2
 Von 
Weidi78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Im Normalfall schenken die Eltern A das Haus und dieser zahlt B und C mit dem entsprechenden Wert aus. Weshalb sollen die Geschwister mit EUR 16.000 abgespeist werden? Wie kommt der Anwalt auf EUR 16.000?


Es ist schon klar, dass einem nur im Todesfall etwas zusteht.

Wir sind vier Geschwister insgesamt. Der Anwalt meint, der gesetzliche Pflichtteil betrage 1/16 für jeden, da im Falle des Todes des Vaters die Mutter 3/4 bekäme, und die Kinder sich 1/4 teilen müssten. Daher 1/16. Nachvollziehbar ist das für mich auch nicht. Die Abfindung von 16.000 Euro erscheint mir auch zu niedrig.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Weidi78):
Es ist schon klar, dass einem nur im Todesfall etwas zusteht.

Das liest sich aber ganz anders. ;)

Wenn die Eltern das Haus ohne Nießbrauch oder umfassendes Wohnrecht verschenken und noch 10 Jahre leben gehen alle bzgl. der Immobilien leer aus!
Zitat:
Wir sind vier Geschwister insgesamt. Der Anwalt meint, der gesetzliche Pflichtteil betrage 1/16 für jeden, da im Falle des Todes des Vaters die Mutter 3/4 bekäme, und die Kinder sich 1/4 teilen müssten.

Wie kommt der Anwalt zu der Annahme, dass die Mutter 3/4 erben würde? Warum sollen die weitere Kinder nur den Pflichtteil erhalten?

Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft erbt der überlebende Ehegatte die Hälfte und die weitere Hälfte erben die leiblichen Kinder. Der Pflichtteilsanspruch ist die wiederum die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

-- Editiert von cruncc1 am 27.07.2021 16:38

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von Weidi78):
da im Falle des Todes des Vaters die Mutter 3/4 bekäme, und die Kinder sich 1/4 teilen müssten.


Und die Mutter ist unsterblich oder wie ist das zu verstehen.

Zitat (von Weidi78):
Wert liegt bei etwa 800.000 Euro


Liegt dafür ein Gutachten vor?

Zitat (von Weidi78):
Das Haus hat einen Investitionsstau von etwa 150.000 Euro, und das Wohnrecht der Eltern ist laut Anwalt etwa 360.000 Euro wert.


Wer hat die Zahlen ermittelt?

Zitat (von Weidi78):
und das Wohnrecht der Eltern ist laut Anwalt…


Warum geben die Eltern in so einer Situation viel Geld für einen Anwalt aus? Ist die Familie derart zerstritten?

Zitat (von Weidi78):
Und was bekäme man, wenn die Eltern ohne Einverständnis dennoch das Haus überschreiben würden?


Bezieht sich das Wohnrecht auf das gesamte Haus oder nur auf einen Teil? Wenn letzteres, wie groß ist der prozentuale Anteil, für den das Wohnrecht gilt?

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