Haus überschreiben - Was ist der genaue Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauchsrecht?

29. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
JochenF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus überschreiben - Was ist der genaue Unterschied zwischen Wohnrecht und Nießbrauchsrecht?

Hallo!

Mein Bruder (brüderliches Verhältnis, nicht verstritten o.ä. (muss man ja heute dazuschreiben)) und ich, also 2 erbberechtigte Kinder spielen mit dem Gedanken, uns von unserem Vater das Haus überschreiben zu lassen, um der Erbschaftssteuer zu entgehen. Hierzu haben wir einen Sack voller Fragen, hier aber eine kurze Situationsbeschreibung:

Art: 2-Familienhaus
Baujahr: 1968
Kellergeschoss, Erdgeschoss, 1. Stock, Dachboden
Lage: Taunus
Verkehrswert: ca. 350.000 EUR
Im alleinigen Eigentum unseres Vaters (60 J., Rentner), Mutter wurde im Zuge der Scheidung ausgezahlt Evtl. noch eine laufende Hypothek, durch Vater aufgenommen, um Mutter auszuzahlen

Im 1. Geschoss wohnt unsere Oma (94), Wohnrecht.
Im EG unser Vater
Im KG ist eine kleine Einliegerwohnung (vermietet).

Unsere Fragen (wir sind auch dankbar, wenn einzelne Fragen beantwortet werden, es ist ja insgesamt fast eine halbe Doktorarbeit):

1. Gibt es Ihrer Kenntnis eine Art "Bedienungsanleitung" für Nicht-Juristen, wo man eine intelligente Vorgehensweise nachschlagen kann?

2. Wir möchten eine faire Lösung für alle Parteien, nur der Staat soll so wenig wie möglich von der Eigentumsumschichtung profitieren.

3. Was ist der genaue Unterschied zwischen Wohnrecht, Außenhaltsrecht (? unsere Mom besteht darauf, dass es das gibt) und Nießbrauchsrecht?

4. Was hat es mit der 10-Jahres-Frist auf sich, und welches der drei Rechte aus [3.] wird davon inwiefern berührt?

5. Gesetzt den schlimmen Fall, unser Vater müsste innerhalb der 10-Jahres-Frist in ein Pflegeheim: wie wird seitens der Behörden mit der Immobilie verfahren?

6. Wie sieht es aus mit Instandhaltung und Instandsetzung bei Nießbrauchsrecht? Was, wenn Dach oder Heizung erneuert werden müssen und Vater das nicht zahlen will oder kann?

7. Muss bei einer Überschreibung etwas versteuert werden?

8. Wie sind die Steuersätze bei Erbschaft?

9. Gibt es bei [7.] und [8.] Freibeträge? Innerhalb welcher Fristen?

10. Fällt für uns Grunderwerbsteuer an?

11. Welche Pflichten ereilen uns nach dem Überschreiben? Gibt es evtl. Unterscheidungen zwischen gesetzlichen und absprechbaren Pflichten?

12. Welche Notarkosten sind "über den Daumen" zu erwarten?

13. Kann Vater, z.B. über einen Grundbucheintrag, den Verkauf der Immobilie untersagen? Wenn ja, wie lange?

14. Kann das Haus nach dem Überschreiben theoretisch von uns beliehen werden bzw. es als Sicherheit für Darlehen o.ä. genutzt werden? Muss Vater dem zustimmen?

Wir wissen, es sind viele Fragen mit vielen "wenns" und "abers", aber wir hoffen sehr auf Ihre Antworten, die auch wir als Nicht-Akademiker verstehen können.

Danke und viele Grüße, Jochen

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ich möchte nur 1 Punkt beantworten: Ob Euer Papi Euch jetzt das Haus schenkt (=überschreibt), oder ob Ihr das Haus später erbt, spielt steuerlich kaum eine Rolle, denn Schenkungssteuer= Erbschaftssteuer.
Unwahrscheinlich ist, ob wegen hoher Freibeträge überhaupt Steuern anfallen.
Grunderwerbsteuer wird in diesem Fall nicht erhoben.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-56
Status:
Schüler
(464 Beiträge, 184x hilfreich)

Ja und nein, weil derzeit Immobilien noch mit relativ geringen Steuerwerten (unterhalb Verkehrswert, war früher sogar noch günstiger) bewertet werden und sich das in der Zukunft wahrscheinlich aufgrund eines BVerfG-Urteils ändern wird.

Ansonsten muß die Schenkung sowieso über einen Notar abgewickelt werden, der Euch über diese ganzen Einzelheiten beraten und passende Vertragskonstruktionen vorschlagen kann.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Schenkungssteuer = Erbschaftssteuer
Freibetrag für Kinder 205.000 €
Daher ist es gleich, ob der Einheitswert oder der Verkehrswert genommen wird.



0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen