Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt: Meine Großeltern, Berlinerisches Testament gemacht, Opa 2022 gestorben, 2 Kinder.
Meine Oma möchte gerne das Haus auf mich (Enkel) umschreiben. Sie will aber das ihre 1 Tochter so wenig wie möglich bekommt (zerspanntes Verhältnis) Hauswert: 60T€ und 20 T€ Sparbuch. Was können wir machen um meine Tante so gut es geht „leer ausgehen" zu lassen?
Meine Oma wird 90, also die Zeit rennt.
Vielen Dank und Liebe Grüße
Haus überschreiben auf Enkel
Sie kann ihr Haus an dich verschenken, ihre Kinder können allerdings einen Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen, sofern deine Oma nach der Schenkung weniger als zehn Jahre lebt.
"§ 2325 Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen. (1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird."
"Nach der jetzigen Fassung des § 2325 Abs. 3 BGB erfolgt jedoch eine sogenannte Abschmelzung: „Die Schenkung wird innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang, innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger berücksichtigt."
-- Editiert von User am 4. Februar 2024 11:39
Zitat :Was können wir machen um meine Tante so gut es geht „leer ausgehen" zu lassen?
Dabei bedenken, dass die Oma keine böswillige Schenkung vornehmen darf (§ 2287 BGB). Die Tochter darf dann die Herausgabe der Schenkung verlangen.
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Was versteht man bitte genau unter der im letzten Beitrag genannten "böswilligen schenkung"???
Das hatte ich auch schon mir aus dem BGB rausgesucht, wir wollen das aber umgehen mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch. Angenommen ich erwerbe das Haus meiner Oma durch einen Kaufpreis, welcher durch einen SV ermittelt wurde.
Bezahle das Haus in bar und bekomme eine Quittung das sie den Betrag in voller Höhe erhalten hat. Was ist wenn Sie dann jedem ihrer Kinder einen Betrag X gibt und mir auch einen Teil wieder in „bar"? Wie wird das mit Erbrecht in Verbindung gebracht? Ich stehe im Grundbuch und meine Oma wohnt zur Miete bzw. lebenslanges Wohnrecht?
Zitat :Wie wird das mit Erbrecht in Verbindung gebracht?
Meinst Du tatsächlich Erbrecht oder doch eher Strafrecht?
Zitat :Was ist wenn Sie dann jedem ihrer Kinder einen Betrag X gibt und mir auch einen Teil wieder in „bar"? Wie wird das mit Erbrecht in Verbindung gebracht? Ich stehe im Grundbuch und meine Oma wohnt zur Miete bzw. lebenslanges Wohnrecht?
In ihrer Kalkulation haben Sie etwas wichtiges vergessen. Was ist, wenn die Oma in ein Pflegeheim muss. Sie hat 10 000 € Schonvermögen, der Rest muss für die Pflege mitverwendet werden.
Innerhalb von 10 Jahren können Schenkungen zurückgefordert werden, bevor das Sozialamt als Kostenträger fungiert.
Dies würde dann die Kinder treffen und sie als Enkel mit dem Kauf und dem geschenkten Bargeld würden sich um eine Zahlung drücken.
Wer hat die Vorsorgevollmacht für die Oma oder gibt es so etwas noch nicht?
Zitat :Meinst Du tatsächlich Erbrecht oder doch eher Strafrecht?
Was meine Tante machen kann bzw. dagegen vorgehen kann, wenn das Haus (wie oben beschrieben) durch mich erworben wurde und meine Oma das Geld aufgeteilt hat.
Zitat :Wer hat die Vorsorgevollmacht für die Oma oder gibt es so etwas noch nicht?
Existiert und unterliegt bei meinem Vater. Meine Oma wird in kein Pflegeheim gehen, da kommt der Pflegedienst 3x Tag. Ist ja nur die Frage wie wir "sauber" aus der Sache kommen ohne eine Straftat zu begehen. Es ist der letzte Wille der Oma.
Zitat :Ist ja nur die Frage wie wir "sauber" aus der Sache kommen ohne eine Straftat zu begehen.
Gar nicht.
Zitat :Es ist der letzte Wille der Oma.
Es soll aber der letzte Wille des Opas missachtet werden, der jedenfalls bis zu dessen Tod der gemeinsame Wille von Oma und Opa war. Dem steht somit der § 2287 BGB entgegen und da geht es nicht nur um einen Pflichtteilergänzungsanspruch, sondern um die vollständige Rückforderungen der Schenkung.
Das Vortäuschen eines Kaufs wäre dagegen sogar eine Straftat (Betrug).
Zitat :Das Vortäuschen eines Kaufs wäre dagegen sogar eine Straftat
Wieso Betrug? Wenn ich das Haus haben möchte, dann wird meine Oma dafür entschädigt. Was sie mit ihrem Geld macht, ist doch ihre eigene Sache oder? Was wäre denn, wenn ein ein völlig Fremder das Haus kaufen würde? Der in keinen Zusammenhang mit der Familie steht?
Zitat :Was wäre denn, wenn ein ein völlig Fremder das Haus kaufen würde?
Der würde aber nicht in bar bezahlen, bzw. dem würde die Oma keine Empfangsquittung für das Bargeld ausstellen, obwohl sie gar keines bekommen hat.
Sollte ich den Sachverhalt falsch interpretiert haben und der Enkel will wirklich das Geld in bar abheben und kann das auch später per Kontoauszug nachweisen und es geht auf Seiten der Oma auch einen Kontoauszug mit einer Bareinzahlung, dann verstehe ich das Vorgehen nicht.
Zitat :Existiert und unterliegt bei meinem Vater. Meine Oma wird in kein Pflegeheim gehen, da kommt der Pflegedienst 3x Tag. I
Kann man derzeit nicht sagen, häufig wird dann doch ein Umzug ins Pflegeheim notwendig. Pflegedienst kann eben nicht alles abdecken.
Ihr Vater würde den Deal mit dem Bargeld mitmachen?
Sollte die Oma einen Pflegegrad haben, wird in der Regel beim Verkauf einer Immobilie ein Ersatzbetreuer für die Abwicklung eingesetzt. Und wenn kein Grund für einen Verkauf notwendig ist, bleibt ihr das Haus erhalten, Zuerst muss das Geld aufgebraucht werden.
Und ihr Vater wird sich als Bevollmächtigter kaum strafbar machen wollen, nur weil sie Bargeld möchten. Die Schwester kann nach dem Tod Einsicht in die Belege fordern und wenn da große Bargeldabhebungen stattfanden, hat er ein Problem.
Die Oma kann ihnen das Haus vermachen, die Tante und ihr Vater bekommen den Pflichtteil.
Zitat :Bezahle das Haus in bar und bekomme eine Quittung das sie den Betrag in voller Höhe erhalten hat. Was ist wenn Sie dann jedem ihrer Kinder einen Betrag X gibt und mir auch einen Teil wieder in „bar"?
Der Verkauf der Immobilie muss notariell beurkundet werden. Eine Bezahlung in bar ist nicht möglich. Das Geldwäschegesetz wurde verschärft. Die Zahlung muss dem Notar mittels Kontoauszug nachgewiesen werden.
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