Haus überschreiben bzw. verkaufen aber wie???

3. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
edeatwork
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Haus überschreiben bzw. verkaufen aber wie???

Hallo zusammen,

meinem Vater wurde mit seinen nun 54 Jahren auf 31.3.2010 gekündigt, wobei das ganze erst mal vorm Arbeitsgericht landen wid.
Meine Frage wäre nun wenn man mal den schlimmsten Fall annimmt:
Das Haus gehört noch meinen Eltern und angenommen meine Eltern landen nach den 18 Monaten Arbeitslosengeld bei Hartz IV.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich das Haus kaufe (nach Möglichkeit unter Wert) ohne dass eine Rückforderung wegen Schenkung oder Teilschenkung stattfindet?
Über zahlreiche Antworten würde ich mich sehr freuen und bin meinem Vater heute noch dankbar, dass er immer gesagt hat ich soll Beamter werden!!!

Grüße an euch alle.

Ede


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Selbstverständlich kannst Du das Haus kaufen. Dann hat Dein Vater aber Geldvermögen, was er stattdessen erst einsetzen muss.

Bei einer Schenkung musst Du mit einer Rückforderung rechnen, alternativ damit, dass Deinem Vater wegen vorsätzlicher Herbeiführung der Bedürftigkeit das ALG II verweigert wird.

Bei einem Kauf deutlich unter Wert liegt eine gemischte Schenkung vor und beide o.g. Aussagen gelten dann parallel.

Zunächst einmal sollte daher geprüft werden, ob das Haus nicht als Schonvermögen gilt und daher gar kein Zuriff der Arge auf das Haus möglich ist. Als Schonvermögen kann das Haus aber nur dann gelten, wenn es weiter Deinen Eltern gehört



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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edeatwork
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo vielen Dank für die Antwort.
Kann man das jetzt schon prüfen lassen ob ein sog. Schonvermögen vorliegt?


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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47466 Beiträge, 16804x hilfreich)

Bis zu einer Wohnfläche von 140m² gilt ein selbstbewohntes Haus als Schonvermögen. Wenn das Haus größer ist, dann muss genauer geprüft werden, z.B. ob es dennoch als Schonvermögen gilt oder ob z.B. eine Teilvermietung zumutbar ist.

Dass Deine Eltern gezwungen werden, das Haus zu verkaufen, halte ich aber für recht unwahrscheinlich.

Von einer Übertragung des Hauses an Dich als Kauf oder Schenkung würde ich aber abraten, da damit u.U. genau das Gegenteil von dem erreicht wird, was eigentlich bezweckt werden soll.

Im Forum "Sozialrecht" kennen sich die User aber besser damit aus.



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