Hallo,
ich bin 35 und beziehe Hartz 4, meine Eltern wollen mir als Einzelkind nun zum ersten mal einen Teil des Hauses überschreiben bzw. schenken, und das dann in 10 Jahren wiederholen. Das Haus samt Grundstück sollte circa 1, 5 Millionen wert sein. Beide sind Rentner. Falls wir das so machen, bekomme ich dann weiterhin ganz normal Hartz 4 ?
danke mfg
-- Editiert von mcberlin am 09.05.2019 16:00
Haus überschreiben durch Schenkung alle 10 Jahre bei Hartz 4
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Trollalarm!
Googelst du einfach mal das hier:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=ALG+Vorerbe+Nacherbe
Nur soviel: Hier ist die Gestaltung des Testamentes durch die (künftigen) Erblasser gefragt.
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ZitatTrollalarm! :
Wir sind doch nicht in Skandinavien. Da sollen solche Wesen vorkommen

Zitat:Googelst du einfach mal das hier:
https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=ALG+Vorerbe+Nacherbe
Das was man da findet hilft dem Fragesteller aber nicht.
Zitat:Nur soviel: Hier ist die Gestaltung des Testamentes durch die (künftigen) Erblasser gefragt.
Bei einer Übertragung zu Lebzeiten?
Zitat:Wir sind doch nicht in Skandinavien. Da sollen solche Wesen vorkommen![]()
Solche Wesen findet man nicht nur in Skandinavien, sondern noch viel häufiger in Internetforen.
Aber für den Fall, dass @guyfromhamburg den Fragesteller fälschlicherweise für einen Troll hält:
Zitat:Falls wir das so machen, bekomme ich dann weiterhin ganz normal Hartz 4 ?
Natürlich nicht.
Ich kann ja nun mit dem Hausanteil den ich alle 10 Jahre erhalte nichts anfangen, da meine Eltern weiter alleine in dem Haus wohnen. Daher habe ich also immer noch kein Geld ,da sollte mir doch weiter Hartz 4 zu stehen, da der Hausanteil nicht verwertbar ist.
Das sagst du.Zitatda der Hausanteil nicht verwertbar ist. :
Also versuch
WelchenTeil? Warum sollte der nicht verwertbar sein?Zitatnun zum ersten mal einen Teil des Hauses überschreiben bzw. schenken :
Außerdem ist das keine Frage des Erbrechts.

-- Editiert von Anami am 10.05.2019 11:57
Anami,
Die Eltern haben ja weiterhin Wohnrecht oder Nießbrauch. Evtl, bekommt er Hartz 4 zukünftig als Darlehen.
mcberlin
Hartz 4 ist doch keine Dauerleistung. Wie schaut es mit einem Arbeitsplatz in naher Zukunft aus, wir haben fast Vollbeschäftigung, da müssten sie doch etwas finden.
Tatsächlich wird dann das Alg2 zukünftig als Darlehen ausgezahlt.
Zitat:Tatsächlich wird dann das Alg2 zukünftig als Darlehen ausgezahlt.
Richtig und zur Absicherung der Forderungen wird eine Zwangshypothek auf das Haus eingetragen. Wenn Deine Eltern dann irgendwann einmal verstorben sind, dann ist das Haus wieder verwertbar und das gesamte als Darlehen gewährte ALG 2 muss zurückgezahlt werden.
Danke, dann weiss ich Bescheid, werden dann das wohl lassen, und das mit dem Erbe geht seinen normalen Verlauf samt der viel zu hohen Erbschaftssteuer.
Wenn wir schon keinem Troll erlegen sind---Zitatdann ist das Haus wieder verwertbar und das gesamte als Darlehen gewährte ALG 2 muss zurückgezahlt werden. :
--verwertbar-- heißt noch nicht --verwertet--
Das Einzelkind wohnt nicht in dieser Immo, die ihm scheibchenweise übertragen werden soll.
Er hat dann einen Teil der Immo, die er nicht selbst nutzt, die aber mit Wohnrecht belegt ist. Die kann evtl. verwertet werden.
Die 10-Jahres-Abstände spielen mE keine Rolle. Hartz 4 erhält er als Darlehen.
Alle 6 oder 12 Monate werden die Aktivitäten zwecks Verwertung abgefragt. Nach einigen BWZ kann/wird das JC das Darlehen in Beihilfe umwandeln. Oder jemand hat Interesse, solch eine Immo teilweise zu erwerben. Das ist vorstellbar. Dann verlangt das JC vom Einzelkind-LB das Darlehen zurück.
Der Hintergrund der Frage erschließt sich mir leider nicht.
Die Eltern wohnen als Rentner allein in ihrer Mio-Immo. Haben offensichtlich keinen Streit mit ihrem Einzelkind.
Wollen ihm einen Teil schenken. Wollen Wohnrecht zu Lebzeiten behalten.
Warum alle 10 Jahre wieder?
Das JC fragt alle 10 Jahre, ob man in den letzten 10 Jahren eine Schenkung erhalten hat. Na und? Ja.
Zitatund das mit dem Erbe geht seinen normalen Verlauf samt der viel zu hohen Erbschaftssteuer. :
Irgendwo von müssen nun einmal die ALG II-Leistungen, auch die Deinigen, bezahlt werden.
Im Übrigen gibt es einen Freibetrag in Höhe von 400.000 EUR, je Elternteil. Gehört das Grundstück beispielsweise beiden Elternteile zur Hälfte, steht Dir insgesamt ein nicht unerheblicher Freibetrag von 800.000 EUR zu.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 10.05.2019 14:38
ZitatDer Hintergrund der Frage erschließt sich mir leider nicht. :
Der Fragesteller möchte offensichtlich in Abständen Grundstücksanteile von den Eltern geschenkt bekommen, damit im Erbfalle keine Erbschaftssteuer (10-Jahresfrist) anfällt.
ALG II soll aber unterdessen weiterbezogen werden können.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 10.05.2019 14:44
Zitat:ZitatDer Hintergrund der Frage erschließt sich mir leider nicht. :
Der Fragesteller möchte offensichtlich in Abständen Grundstücksanteile von den Eltern geschenkt bekommen, damit im Erbfalle keine Erbschaftssteuer (10-Jahresfrist) anfällt.
ALG II soll aber unterdessen weiterbezogen werden können.
-- Editiert von Ratsuchender@123net am 10.05.2019 14:44
genau, 10 Jahre , da man nur alle 10 Jahre Anteile überschrieben bekommen kann. Ich denke das mit dem Darlehen vom Jobcenter ist dann der Fall, was finanziell keinen Sinn ergibt für uns. Danke nochmal für die Ratschläge.
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