Meine Mutter und ich leben in einem Haus. Daran ist ein neues Haus gebaut. Das Grundstück kann nicht geteilt werden. Um das neue Haus vertigzustellen waren neue Geldmittel nötig wofür ich eine Bürgschaft unterschrieben habe und schon bereits Geldmittel (Rentenversicherung + Risikolebensversicherung) einbringe. Ich habe 5 weitere Geschwister. Eine Schwester mit Familie soll dann in das Haus ziehen welches wir jetzt bewohnen. Wie kann ich mich rechtlich absichern das ich später meine Geschwister auszahlen muß da ich ja jetzt schon für das Haus bezahle oder fals meine Mutter in ein Pflegeheim muß oder ienen neuen Lebenspartner einziehen läßt.
Haus überschreiden
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn es sich um getrennte/abgeschlossene Wohnungen oder Häuser handelt, dann ist auch eine Trennung möglich. Wenn schon nicht die reale Teilung des Grundstücks möglich ist, dann ist mindestens die Bildung von getrennten Eigentumswohnungen entsprechend des WEG möglich.
Ich würde daher eine grundbuchrechtliche Trennung anstreben. Größere Investitionen in ein Haus, von dem Dir laut Grundbuch nichts gehört, solltest Du vermeiden, da diese Gelder im Zweifel verloren gehen könnten.
Danke für die Antwort!
Wir wollen eine Eintragung ins Grundbuch für mich vornehmen. Nur wie geh ich am klügsten vor? Überschreiben, als Schenkung oder alleiniger Erbe? Ich möchte das Haus nicht jetzt schon Finanzieren und dann noch meine Geschwister auszahlen. Oder brauch ich von meinen Geschwistern eine Verzichtserklärung? meine Schwester die ins jetzige Haus zieht würde Wohnrecht bekommmen, da beide Arbeitslos.
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Wenn Du nur alleiniger Erbe bist, dann gehört das Grundstück einschließlich aller Gebäude darauf weiter Deiner Mutter. Im Erbfall werden die Pflichtteilsansprüche Deiner Geschwister auf Basis des Gesamtwertes berechnet.
Wenn Deine Mutter Dir das gesamte Grundstück jetzt schenkt, dann können die Geschwister nur dann einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen, wenn Deine Mutter in den nächsten 10 Jahren verstirbt. Danach gehen sie leer aus, wenn nicht vertraglich etwas anderes geregelt wird.
Der Pflichtteilergänzungsanpruch wird auf Basis des Wertes der Schenkung berechnet. Eigene Investitionen bleiben somit bei Dir.
Die Schwester, die ein Wohnrecht bekommt, könnte im Gegenzug dafür auf ihr Erbteil einschl. Pflichtteil notariell verzichten.
Die anderen Geschwister können natürlich auch verzichten, aber warum sollten sie das tun?
Natürlich kann im notariellen Schenkungsvertrag auch gleich eine Ausgleichszahlung an die anderen Geschwister festgelegt werden, unabhängig davon, ob diese Zahlung sofort oder erst beim Tod der Mutter erfolgt. Falls dies so festgelegt wird, sollten sie im Gegenzug ebenfalls auf ihren Pflichtteilergänzungsanspruch verzichten.
Zur Zeit ist noch alles Verschuldet. Deswegen hab ich auch die Bürgschaft. Ich geh davon aus das sie alle Unterschreiben würden zumindest auf das Haus zuverzichten. Nur was kann noch alles auf mich zukommen? Sozialamt etc. Wie siht es mit dem Lebenspartner meiner Mutter aus fals er einziehen würde? Wäre ein Kaufvertrag besser? Aber was für Kosten stehen da überall so an? wir haben gerade mal so Geld um das Haus fertigzustellen.
können wir auch einen Kaufvertrag machen ohne das wirklich Geld über den Tisch geht? Hat das schon jemand gemacht? Wenn ja kann ich für meine Mutter trozdem Wohnrecht einräumen?
Einen Kaufvertrag zu machen, ohne dass Geld fließt, ist gefährlich. Es könnte irgenwann jemand kommen (z.B. ein Erbe) und sagen, dass ihr den Kaufpreis noch nicht bezahlt habt, was ja sogar der Wahrheit entspricht.
Das Beste wäre aus meiner Sicht, wenn Deine Mutter Dir das Haus schenken würde und Deine Geschwister unterschreiben einen notariellen Erbverzicht bzgl. des Hauses.
Das Sozialamt kann 10 Jahre nach der Schenkung das Haus noch zurückfordern, wenn Deine Mutter z.B. pflegebedürftig wird.
Nach § 529 Abs. 2 BGB
ist eine Rückforderung jedoch ausgeschlossen, wenn Du selbst dadurch Deinen eigenen Lebensunterhalt und den Deiner Familie nicht mehr bestreiten kannst.
Das Wohnrecht Deiner Mutter und ggfls. des Lebenspartners Deiner Mutter sollte in dem Schenkungsvertrag geregelt sein. Auch die Kosten, die Deine Mutter und die Schwester beim Wohnrecht übernehmen muss, sollte geregelt sein (komplett kostenlos, nur Nebenkosten oder auch Miete).
Da so ein Vertrag ohnehin notariell beurkundet werden muss, würde ich empfehlen, die Beratung eines Notars zu diesem Thema in Anspruch zu nehmen. In den Gebühren, die bei einem Vertragsabschluss anfallen, ist die Beratung sowieso enthalten.
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