Hallo,
meine Oma ist kürzlich verstorben. Sie hinterlässt ein mit einem Zweifamilienhaus bebautes Grundstück (50er Jahre Stil) sowie Hausrat. Vor ihrem Tod war die Situation folgendermaßen: Sie bewohnte die Wohnung im Erdgeschoß, mein Onkel bewohnte die Wohnung im 1.Obergeschoß und mein Vater und ich bewohnten die Wohnung im 2.Obergeschoß.
Nach dem Tod meiner Oma stellt sich nun die Frage, was aus dem Haus wird, also ob es verkauft werden soll oder nicht.
Nun haben sich schon verschiedene Interessenten gefunden, die das Haus besichtigen wollen. Das wäre eigentlich alles kein Problem, aber mein Vater und mein Onkel sind zerstritten und mein Onkel schließt seine Wohnung ab, so dass sie für potentielle Käufer nicht zugänglich ist.
Nun habe ich gehört, dass es trotzdem möglich ist, potentiellen Käufern zum Zweck der Besichtigung Zutritt zur Wohnung meines Onkels verschaffen zu können, und zwar über einen Gerichtsbeschluss.
Daher frage ich mich jetzt, wie diese Prozedur genau abläuft. Zur weiteren Information: Meine Oma hat in dem Wissen, dass mein Vater und mein Onkel zerstritten sind, lange vor ihrem Tod per letztwilliger Verfügung einen Testamentsvollstrecker bestimmt.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand allgemeine Informationen darüber geben könnte, wie man zu einem solchen Gerichtsbeschluss gelangt, was also bis dahin zu tun ist.
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße!
Haus und Erbenstreit
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zu so einem Gerichtsbeschluss kommt man gar nicht.
Da zwischen den Eigentümern keine Einigkeit über den verkauf besteht, kann das Haus sowieso nicht verkauft werden.
Derartige Beschlüsse (Verkauf) können nur einstimmig unter den Eigentümern gefasst werden. Da es aber an so einem Beschluss fehlt, gibt es keine Grundlage dafür, dass ein potentieller Käufer das Haus besichtigen darf.
Ein Mieter dürfte den Zutritt in so einem Fall nicht verweigern. Dein Onkel ist aber kein Mieter.
Es stimmt nicht ganz, dass ein Verkauf nur einstimmig unter den Eigentümern gefasst werden darf. Ein Eigentümer kann auch eine "Auseinandersetzung" verlangen, dann wird das Haus versteigert. Was aber die schlechteste Möglichkeit ist, da dabei nur der Käufer gewinnt (niedriger Preis).
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@sterne01
Da hast Du Recht. Es handelt sich um die sogenannte Teilungsversteigerung.
Ein potentieller Käufer hätte dann aber auch kein Recht, die Wohnung zu besichtigen.
Gegen einen Eigentümer kann man den geforderten Gerichtbeschluss nicht erwirken.
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