Haus und Geschwister

25. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb452029-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Geschwister

Hallo zusammen,

ein Elternteil ist verstorben. Die Eltern haben ein Testament und sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Ich habe noch einen Bruder. Nach dem Tod des anderen Elternteils erben wir das Haus zu gleichen Teilen. Der Bruder möchte schon jetzt mit in das Haus einziehen. Ich lebe woanders. Was passiert jetzt im Todesfall des anderen Elternteils? Mein Bruder ist angeblich offiziell erwerbsunfähig. Er wird mich später nicht auszahlen können. Was passiert dann??

Danke!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Er wird mich später nicht auszahlen können. Warum sollte er auch? Wer sagt denn, daß er Ihren Teil des Hauses kaufen will?
Was passiert dann?? Na, zunächst mal nichts. Sie können natürlich die Teilungsversteigerung beantragen - wirtschaftlich ist das üblicherweise die schlechteste Variante.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb452029-13
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Also es ist jetzt so, dass Vater das Haus verkaufen will und zu mir ziehen möchte. Jedoch will der Sohn nicht zustimmen. Ist mir neu, dass er dazu berechtigt ist?!

Es gibt ein Testament von Mutter, hier hat sie Vater alles vererbt. Es handelt sich hier um ihren Anteil des Hauses, genau die Hälfte. Die andere Hälfte gehört Vater sowieso. Der Sohn möchte keinen Verkauf, weil er dort jetzt einziehen will, ohne Miete zu entrichten versteht sich. Aber kann er Vater überhaupt daran hindern?

Danke!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Nein, kann er nicht.
Das Haus gehört dem Vater und der kann tun und lassen damit was er will.
Verkaufen, vermieten, leerstehen lassen, kostenlos den Bruder darin wohnen lassen oder eben auch nicht.

Der Bruder könnte jedoch, je nachdem wann die Mutter verstorben, ist sein Pflichtteil geltend machen - also 1/16 des Wertes.
Erbe ist 50% verteilt auf 25% Vater und jeweils 12,5 % Söhne. Pflichtteil = Hälfte des Erbteils.

Kleine Hexe

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32889 Beiträge, 17271x hilfreich)

Also es ist jetzt so, dass Vater das Haus verkaufen will und zu mir ziehen möchte. Komisch - im Eingangspost steht noch eine ganz andere Geschichte, nämlich daß er Ihnen und dem Bruder das Haus vererben will. Vielleicht entscheiden Sie sich mal für eine Variante...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.124 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen