Hallo zusammen,
ein Elternteil ist verstorben. Die Eltern haben ein Testament und sich gegenseitig als Erben eingesetzt. Ich habe noch einen Bruder. Nach dem Tod des anderen Elternteils erben wir das Haus zu gleichen Teilen. Der Bruder möchte schon jetzt mit in das Haus einziehen. Ich lebe woanders. Was passiert jetzt im Todesfall des anderen Elternteils? Mein Bruder ist angeblich offiziell erwerbsunfähig. Er wird mich später nicht auszahlen können. Was passiert dann??
Danke!
Haus und Geschwister
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Er wird mich später nicht auszahlen können. Warum sollte er auch? Wer sagt denn, daß er Ihren Teil des Hauses kaufen will?
Was passiert dann?? Na, zunächst mal nichts. Sie können natürlich die Teilungsversteigerung beantragen - wirtschaftlich ist das üblicherweise die schlechteste Variante.
Danke für die Antwort.
Also es ist jetzt so, dass Vater das Haus verkaufen will und zu mir ziehen möchte. Jedoch will der Sohn nicht zustimmen. Ist mir neu, dass er dazu berechtigt ist?!
Es gibt ein Testament von Mutter, hier hat sie Vater alles vererbt. Es handelt sich hier um ihren Anteil des Hauses, genau die Hälfte. Die andere Hälfte gehört Vater sowieso. Der Sohn möchte keinen Verkauf, weil er dort jetzt einziehen will, ohne Miete zu entrichten versteht sich. Aber kann er Vater überhaupt daran hindern?
Danke!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein, kann er nicht.
Das Haus gehört dem Vater und der kann tun und lassen damit was er will.
Verkaufen, vermieten, leerstehen lassen, kostenlos den Bruder darin wohnen lassen oder eben auch nicht.
Der Bruder könnte jedoch, je nachdem wann die Mutter verstorben, ist sein Pflichtteil geltend machen - also 1/16 des Wertes.
Erbe ist 50% verteilt auf 25% Vater und jeweils 12,5 % Söhne. Pflichtteil = Hälfte des Erbteils.
Kleine Hexe
Also es ist jetzt so, dass Vater das Haus verkaufen will und zu mir ziehen möchte. Komisch - im Eingangspost steht noch eine ganz andere Geschichte, nämlich daß er Ihnen und dem Bruder das Haus vererben will. Vielleicht entscheiden Sie sich mal für eine Variante...
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
11 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten