Haus und Grund nach Sterbefall an dem Enkel

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
z.Driver
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 7x hilfreich)
Haus und Grund nach Sterbefall an dem Enkel

Hallo zusammnen.

nach dem Sterbefall geht das Haus Grund in der Testament Eröffnung vom Amtsgericht an den Alleinerben (Sohn).
Alle anderen Kinder haben das Erbe vor 20 Jahren Notariell abgelehnt.

Der Alleinerbe möchte das Haus mit Grund aber an den Enkel als Schenkung weiterreichen. Lastenfrei wie keine Grundschuld ect.

Wie geht man am Besten vor, sobald der Sohn nach der Testament Eröffnung ins Grundbuch eingetragen wurde?
Benötigt man für die Schenkung ein Notar oder kann man es beim Grundbuchamt direkt einreichen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8013 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Wie geht man am Besten vor, sobald der Sohn nach der Testament Eröffnung ins Grundbuch eingetragen wurde?
Benötigt man für die Schenkung ein Notar oder kann man es beim Grundbuchamt direkt einreichen.

Man muss nicht abwarten, bis der Sohn im Grundbuch eingetragen ist (Grundbuchberichtigung). Für die Schenkung ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.

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