Hallo,
Ich habe im Oktober 2004 beim Notariat eine öffentliche Urkunde unterschrieben in dem ich mich einverstanden erkläre, mich mit Geld beim Grundstück und Haus meiner Mutter abzufinden.
Unser Elternhaus wurde in dem Vertrag meinem Bruder zugeteilt,bei dem die eine Hälfte meiner Mutter bis zu ihrem Tod gehört die andere meinem Bruder.
Im Falle ihres Todes geht dann ihr Teil auf ihn über.
Meine Schwester und ich wurden mit einer bestimmten Summe ausgezahlt.
Das Haus und das Grundstück wurden mit einem Einheitswert festgesetzt.
Im Nachhinein fühle ich mich mit dieser Summe übervorteilt.
Meine Frage:
Kann man diesen Übergabevertrag nach der vergangenen Zeit noch anfechten, beziehungsweise rückgängig machen?
Gruß rofeah
Haus und Grundstück
18. Juli 2009
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Frage vom 18. Juli 2009 | 12:27
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Grundstück
#1
Antwort vom 18. Juli 2009 | 17:45
Von
Status: Richter (8608 Beiträge, 4677x hilfreich)
#Kann man diesen Übergabevertrag nach der vergangenen Zeit noch anfechten, beziehungsweise rückgängig machen?#
Nein, das ist nicht möglich.
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