Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich schaffe es endlich mit einer Sache zu vertiefen , die mich seit Jahren eigentlich beschäftigt. Wir sind eine Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Brüdern und es gibt 3 Häuser. Es sind 3 Häuser mit Grundstück in einer ländlichen Gegend.. Ich habe mich mit meinen 2 Brüdern geeinigt, dass ich ein Haus aus der Erbengemeinschaft heraus verkaufen kann. Mir geht es darum die bürokratischen Voraussetzungen zu schaffen , dass ich schnell alleinig endscheident verkaufen kann bei Bedarf, ohne meine Brüder noch einmal fragen zu müssen.......
Meine beiden Brüder werden sich nicht untereinander einigen können ,wegen Grenzstreitigkeiten , von dehnen ich nicht betroffen bin.
Meine Idee wäre ein Erbauseinandersetzungsvertrag zu machen ,in denen meine zwei Brüder als Erbengemeinschaft verbleiben , und mir ein Haus bürokratisch zugesprochen wird. iWäre das eine Möglichkeit ?
....würde mich über gute Anregungen freuen....!
I
Haus und Grundstück verkaufen heraus aus der Erbengemeinschaft
7. September 2022
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Frage vom 7. September 2022 | 17:34
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Grundstück verkaufen heraus aus der Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 7. September 2022 | 17:39
Von
Status: Unbeschreiblich (44604 Beiträge, 15886x hilfreich)
ZitatMeine Idee wäre ein Erbauseinandersetzungsvertrag zu machen ,in denen meine zwei Brüder als Erbengemeinschaft verbleiben , und mir ein Haus bürokratisch zugesprochen wird. iWäre das eine Möglichkeit ? :
Ja, das nennt sich Abschichtung.
Einen entsprechenden Abschichtungsvertrag kann jeder Notar aufsetzen.
#2
Antwort vom 9. September 2022 | 06:56
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatJa, das nennt sich Abschichtung. :
Einen entsprechenden Abschichtungsvertrag kann jeder Notar aufsetzen.
ZitatJa, das nennt sich Abschichtung. :
Einen entsprechenden Abschichtungsvertrag kann jeder Notar aufsetzen.
Hallo hh,
idieser Abschichtungsvertrag könnte genau das richtige sein wonach ich gesucht hatte. Meine beiden Brüder stehen momentan diesen Abschichtungsvertrag sehr wohlwollend gegen über. Vielen Dank für diese Idee!
Die Kosten für den Abschichtungsvertrag werden vermutlich ähnlich hoch sein wie bei einen Erbauseinandersetzung Vertrag. Ich werde mich an einem Notar wenden.
Der Notar bemisst die Gebühr seiner Tätigkeit nach dem Wert des Hauses. Wie wird denn der Wert des Hauses ermittelt ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 9. September 2022 | 08:07
Von
Status: Unbeschreiblich (44604 Beiträge, 15886x hilfreich)
ZitatWie wird denn der Wert des Hauses ermittelt ? :
Der wird grob geschätzt. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.
Letztlich muss man sich mit dem Notar über den Wert einigen.
#4
Antwort vom 9. September 2022 | 14:35
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDer wird grob geschätzt. Ein Gutachten ist nicht erforderlich. :
Letztlich muss man sich mit dem Notar über den Wert einigen
Danke fur die Antwort jetzt weiß ich das ich verhandeln kann.
Bekommt der Notar nur eine Gebühr oder zahlt der Kunde dann nochfür die Eintragung der neuen EigentüVerhältnisse in das Grundbuch?
Vermutlich muss der Kunde auch für das Amtsgericht eine Gebühr entrichten....ist dieses Gebühr dann festgelegt oder richtet es sich auch nach dem Wert des Hauses ?
Die Sekretärin vom Notar hat etwas von Beurkundung gesagt , was ist in den zuvor geschilderten Zusammenhang damit gemeint?
Und dann gibt es noch das Katastamt und den Landvermesser....
Wenn ich weiß was auf mich zukommt, dann kann ich viel besser damit umgehen....
#5
Antwort vom 9. September 2022 | 18:08
Von
Status: Unbeschreiblich (44604 Beiträge, 15886x hilfreich)
ZitatDanke fur die Antwort jetzt weiß ich das ich verhandeln kann. :
Offiziell kann man nicht verhandeln, da der Notar gesetzlich verpflichtet ist, den Verkehrswert der Immobilie als Geschäftswert zugrunde zu legen.
#6
Antwort vom 20. September 2022 | 11:26
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatOffiziell kann man nicht verhandeln, da der Notar gesetzlich verpflichtet ist, den Verkehrswert der Immobilie als Geschäftswert zugrunde zu legen. :
Danke noch einmal Sie haben mir sehr weiter geholfen. Auch das mit dem Abschichtungsvertrag war eine sehr wertvolle Information.
Leider bin ich ab den 26 September für viele Monate im Ausland.
Wem kann ich bevollmächtigten um für mich den Abschichtungsvertrag weiter zu bringen?
#7
Antwort vom 20. September 2022 | 22:05
Von
Status: Unbeschreiblich (44604 Beiträge, 15886x hilfreich)
ZitatWem kann ich bevollmächtigten um für mich den Abschichtungsvertrag weiter zu bringen? :
Welchem Menschen Du vertraust musst Du doch wissen.
Es ist übrigens eine notarielle Vollmacht erforderlich und ob man die noch bis zum 26.09. hinbekommt, mag ich doch sehr bezweifeln.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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