Mein Vater, meine Mutter verstarb 2004, möchte das Haus und Grundstück auf mich überschreiben lassen, da er wieder heiraten möchte. Er ist 75 und wir haben in den Vertrag das Nießbrauchrecht einschließen lassen. Außerdem Klauseln, wie Insolvenz meinerseits, Tod meinerseits, das übliche eben, damit das Haus ggf. wieder an ihn fällt.
Nun mein Frage... kann er, außer durch Eintritt der vereinbarten Klauseln, die Schenkung rückgängig machen?
Vielen Dank für eine Antwort!!!
Gruß, Nicolezora
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Haus- und Grundübertragung von Vater an Tochter
23. September 2009
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Frage vom 23. September 2009 | 11:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus- und Grundübertragung von Vater an Tochter
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. September 2009 | 11:53
Von
Status: Unbeschreiblich (49378 Beiträge, 17365x hilfreich)
Ja, z.B. wenn er ein Pflegefall wird und das Sozialamt Pflegekosten übernehmen soll (§ 528 BGB
).
Ist sich die zukünftige Frau Deines Vaters darüber im klaren, dass Du ihren Auszug verlangen kannst, sobald Dein Vater verstirbt?
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#2
Antwort vom 23. September 2009 | 11:56
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ob sie sich darüber im klaren ist, weiß ich nicht... Er ist mit ihr erst seit zwei Monaten zusammen und es geht u.a. genau darum, sie soll ja kein Wohnrecht bekommen...
Sollte er Pflegefall werden, dürfte das kein Problem sein, er hat eine hohe Rente und die soll sie ja mal bekommen, sie ist erst 50...
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