Ich habe folgendes Problem. Der Vater von meinem Freund wollte nicht, dass er das Haus verkauft und hat aus diesem Grund vor seinem Ableben ein Testament erstellt, worin er seine Schwester als Alleinerbin benennt. Das Haus war mit 100.000,00 EUR belastet. Es gab eine Risikolebensversicherung zu Gunsten der BHW. Wir würden gerne den Pflichtteil geltend machen. Zählt das Haus jetzt mir rein? Ja oder nein? Sie sagt nein, dass es zum Zeipunkt des Todestages noch verschuldet war. Im Nachlassverzeichnis ist das Haus mit -100.000,00 EUR angegeben.Ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen.
Haus und Risikolebensversicherung zu Gunsten Dritter
28. April 2015
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Frage vom 28. April 2015 | 10:16
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus und Risikolebensversicherung zu Gunsten Dritter
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