Haus unter Wert verkaufen lt. Testament - Steuern?

26. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)
Haus unter Wert verkaufen lt. Testament - Steuern?

Laut Testament muss das Haus zu einem bestimmten Wert an xy verkauft werden. Die Käufer sind keine Erben.
Der Wert des Hauses ist höher - wie sieht es jetzt mit der Differenz aus (nur um diese geht es), müssen die Käufer dafür Schenkungssteuer zahlen oder entfällt dies. Erbschaftssteuer kommt ja eigentlich nicht in Frage, oder?

Das Testament ist übrigens gültig und die Erben sind bereits verurteilt worden, das Haus zu dem genannten Preis zu verkaufen.

Die Grunderwerbsteuer fällt sicher ja auch nur auf den tatsächlichen Preis an, oder?
Oder ist die Frage zu speziell und ich sollte noch ins Steuerforum gehen?

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-- Editiert TiA2010 am 26.12.2012 14:08

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

wie sieht es jetzt mit der Differenz aus (nur um diese geht es), müssen die Käufer dafür Schenkungssteuer zahlen oder entfällt dies. Erbschaftssteuer kommt ja eigentlich nicht in Frage, oder?
Für die Differenz zum Verklehrswert muss Erbschaftsteuer bezahlt werden. Erb- und Schenkungssteuer ist übrigens dasselbe Steuer.

Die Grunderwerbsteuer fällt sicher ja auch nur auf den tatsächlichen Preis an, oder?
Auf den Kaufpreis fällt Grunderwerbsteuer an.



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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Warum sollte da Steuer anfallen? Das Haus wird doch verkauft und nicht verschenkt.
Ich darf doch auch ein Auto, das noch EUR 10000,- Wert ist, für EUR 5000,- verkaufen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.

Gruß

Shihaya

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"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo Shihaya,

quote:
Ich darf doch auch ein Auto, das noch EUR 10000,- Wert ist, für EUR 5000,- verkaufen, ohne dass Schenkungssteuer anfällt.
Nee, das darfst du eben nicht so ohne weiteres (insbesondere an Angehörige und Freunde), sonst wäre das ganze Schenkungsteuergesetz nur noch heiße Luft.

MfG Stefan

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hambre
Status:
Schüler
(195 Beiträge, 74x hilfreich)

quote:
Erb- und Schenkungssteuer ist übrigens dasselbe Steuer.


Das ist nicht richtig, obwohl beides im gleichen Gesetz geregelt ist und die Besteuerung auch in weiten Teilen identisch ist.

Im konkreten Fall fällt übrigens Erbschaftsteuer an, da es sich bei der Differenz zum Verkehrswert nicht um eine Schenkung, sondern um ein Vermächtnis handelt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Hallo Hambre,
der Käufer ist aber kein Erbe, es sollten nur gerade diese Person zum genannten Preis das Haus erhalten. Gilt es dann trotzdem als "indirektes" Vermächtnis?
Und wie hoch ist der Freibetrag, wenn man nicht verwandt ist?

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Der "Käufer" ist kein Erbe, sondern ein Vermächtnisempfänger. Er erhält als Vermächtnis das Haus unter der Auflage einen festgelegten Betrag(Kaufpreis) an die Erben zu zahlen.

Es handelt sich daher nach meiner Einschätzung um ein vermächtnis mit Auflagen. Wie der Erblasser das Ganze in seinem Testament genannt hat, spielt keine Rolle.

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