Hallo,
da mein Vater verstorben ist werde ich das Haus meiner Großeltern voraussichtlich erben. Da ich vermutlich (zumindest vorerst) nicht in dem Haus wohnen werde, würde ich es umfassend renovieren und ausbauen um es dann zu vermieten. Der Wert des Hauses dürfte nicht weit über oder unter dem Freibetrag von 400K liegen.
Kürzlich habe ich mich mit einem Steuerberater unterhalten, welcher meinte, dass man unter diesen Umständen auf jeden fall lieber das Haus kaufen anstatt erben sollte, um die Abschreibungen und Kosten für Renovierung mit den Mieteinnahmen gegenrechnen zu können. Den Kaufpreis kann man ja dann kurze Zeit später quasi vererben. Könnt ihr das bestätigen?
Was passiert denn wenn meine Großeltern nach dem Verkauf / Erbe zum Pflegefall werden? Gibt es da eine Frist innerhalb derer ich dann mit dem Erbe für die Pflege aufkommen müsste? Wenn ja, wie lange ist diese Frist und in wie weit muss man dann dafür aufkommen?
Haus vererben oder verkaufen?
14. Dezember 2021
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Frage vom 14. Dezember 2021 | 22:22
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vererben oder verkaufen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 14. Dezember 2021 | 23:48
Von
Status: Unbeschreiblich (46711 Beiträge, 16557x hilfreich)
ZitatDen Kaufpreis kann man ja dann kurze Zeit später quasi vererben. :
Sind die Großeltern schon schwer krank oder woher weißt Du, dass sie bald versterben und Du dann erben wirst?
ZitatWas passiert denn wenn meine Großeltern nach dem Verkauf / Erbe zum Pflegefall werden? Gibt es da eine Frist innerhalb derer ich dann mit dem Erbe für die Pflege aufkommen müsste? :
Das verstehe ich jetzt nicht. Deine Großeltern haben dann doch durch den Verkauf des Hauses genug Geld um die Pflege bezahlen zu können.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 09:48
Von
Status: Bachelor (3313 Beiträge, 519x hilfreich)
Zitatda mein Vater verstorben ist werde ich das Haus meiner Großeltern voraussichtlich erben. :
Vermutlich, aber nicht sicher.
ZitatKürzlich habe ich mich mit einem Steuerberater unterhalten, welcher meinte, dass man unter diesen Umständen auf jeden fall lieber das Haus kaufen anstatt erben sollte, um die Abschreibungen und Kosten für Renovierung mit den Mieteinnahmen gegenrechnen zu können. :
Und die Großeltern würden da mitmachen? Ihnen müsste dort Wohnrecht eingeräumt werden oder welche Pläne haben sie dbzl.?
Sie wären auf sie angewiesen, wenn es um Schäden geht, welche die Großeltern repariert haben möchten sie als Eigentümerin aber verweigern können. Es kann vieles notariell vereinbart werden, trotzdem kann es für ihre Großeltern nicht so verlaufen, wie die es sich vorstellten.
ZitatDen Kaufpreis kann man ja dann kurze Zeit später quasi vererben. :
Wieso kurz danach, rechnen sie so schnell mit dem Tod der Großeltern?
Evtl. benötigen sie das Geld für betreutes Wohnen, je größer die Wohnung desto teurer oder für Plätze im Pflegeheim, wie viel übrigbleibt oder überhaupt sehen sie nach deren Tod.
Ihr Plan kann voll daneben gehen, Sonderpreis für den Verkauf wird es nicht geben. Sie müssen vermutlich einen Kredit aufnehmen, haben somit Schulden, dazu die Kosten für Renovierungen.
Wenn es für sie dumm läuft, bleibt nicht mehr viel Geld für sie nach deren Tod üblich.
Da könnte dann Erben nach dem Sterben günstiger sein.
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 11:31
Von
Status: Student (2276 Beiträge, 610x hilfreich)
Vom Grundsatz her stimmt das in Bezug auf die Abschreibung schon. Bei der Renovierung kommt es dagegen auf die genauen Einzelfall an und kann sogar den gegenteiligen Effekt haben.ZitatKürzlich habe ich mich mit einem Steuerberater unterhalten, welcher meinte, dass man unter diesen Umständen auf jeden fall lieber das Haus kaufen anstatt erben sollte, um die Abschreibungen und Kosten für Renovierung mit den Mieteinnahmen gegenrechnen zu können. :
Ich gehe mal davon aus, dass hier mit "quasi vererben" eigentlich schenken gemeint ist!ZitatDen Kaufpreis kann man ja dann kurze Zeit später quasi vererben. :
Und ja das geht grundsätzlich auch, nur darf der Verkauf natürlich nicht mit der Schenkung gekoppelt sein, sonst wird das steuerlich nicht anerkannt.
Grundsätzliche Frage ist hier aber weniger, was steuerlich machbar und sinnvoll ist, sondern was die Großeltern wollen! Eben genau mit dem Hinweis auf ...
ZitatWas passiert denn wenn meine Großeltern nach dem Verkauf / Erbe zum Pflegefall werden? :
Diese Fragen ...
... würden mir als Großeltern zu denken geben, ob ich mich wirklich finanziell in die Hände des Enkels begeben möchte ...ZitatGibt es da eine Frist innerhalb derer ich dann mit dem Erbe für die Pflege aufkommen müsste? Wenn ja, wie lange ist diese Frist und in wie weit muss man dann dafür aufkommen? :
taxpert
#4
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 16:06
Von
Status: Senior-Partner (6010 Beiträge, 1451x hilfreich)
ZitatWas passiert denn wenn meine Großeltern nach dem Verkauf / Erbe zum Pflegefall werden? :
Nach dem Erbfall können sie kein Pflegefall mehr werden, da sind sie tot...
Wenn die Großeltern das Haus zu Lebzeiten verkaufen, und zwar zum Marktpreis oder jedenfalls nicht erheblich darunter, dann bekommen sie ja Geld. Dieses Geld müssen sie ggf. für ihre Pflegekosten verwenden. Haben sie es vorher ausgegeben, dann zahlt das Sozialamt, sofern es nicht unterhaltspflichtige Angehörige gibt.
Zitat:Gibt es da eine Frist innerhalb derer ich dann mit dem Erbe für die Pflege aufkommen müsste?
Erben setzt sterben voraus. Wenn die Großeltern verstorben sind, können sie nicht mehr gepflegt werden...
Solange sie noch leben, gibt es nichts zu erben.
Problematisch ist nicht der Verkauf, jedenfalls nicht, solange nicht all zu billig verkauft wird. Problematisch kann es werden, wenn die Großeltern dem Enkel ihr Haus zu Lebzeiten schenken.
Werden sie danach "notleidend", d.h. können sie ihren Lebensunterhalt einschließlich Pflegekosten nicht mehr selbst bezahlen, dann kann und wird die Schenkung zurückgefordert werden.
Bei einem Verkauf spielt das alles keine Rolle - man muss nur eben aufpassen, daß man nicht so billig verkauft, daß es zur teilweisen Schenkung wird...
Davon völlig unabhängig sind Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel einander unterhaltspflichtig. Das heißt konkret: wenn der Enkel mehr als 100.000 Euro im Jahr verdient (nach Abzug eigener Unterhaltsverpflichtungen), dann kann das Sozialamt den Enkel für die Unterhaltskosten der Großeltern heranziehen, wenn diese Sozialhilfe bekommen, weil ihr eigenes Geld nicht reicht.
Dafür ist aber nur das Einkommen relevant, nicht das Vermögen. Das von den Großeltern zu deren Lebzeiten gekaufte Haus ist aus der Sache komplett raus.
#5
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 16:08
Von
Status: Senior-Partner (6010 Beiträge, 1451x hilfreich)
ZitatUnd die Großeltern würden da mitmachen? Ihnen müsste dort Wohnrecht eingeräumt werden oder welche Pläne haben sie dbzl.? :
Im EP ist weit und breit nichts davon zu erkennen, daß die Großeltern in dem Haus, das sie ihrem Enkel verkaufen, weiter wohnen wollen...
Würden sie es wollen, bietet es sich an, einen ganz normalen Mietvertrag mit ihnen abzuschließen.
#6
Antwort vom 16. Dezember 2021 | 08:02
Von
Status: Bachelor (3313 Beiträge, 519x hilfreich)
ZitatIm EP ist weit und breit nichts davon zu erkennen, daß die Großeltern in dem Haus, das sie ihrem Enkel verkaufen, weiter wohnen wollen... :
Würden sie es wollen, bietet es sich an, einen ganz normalen Mietvertrag mit ihnen abzuschließen.
So dumme Großeltern kann ich mir nicht vorstellen, dass sie diese Wunschvorstellungen des Enkels akzeptieren.
Sie haben ihren Sohn verloren und schon der Enkel mit Forderungen vor der Tür.
#7
Antwort vom 17. Dezember 2021 | 11:40
Von
Status: Lehrling (1387 Beiträge, 113x hilfreich)
ZitatErben setzt sterben voraus. Wenn die Großeltern verstorben sind, können sie nicht mehr gepflegt werden... :
Solange sie noch leben, gibt es nichts zu erben.
Wenn man keine Ahnung hat. Kann man auch mal schweigen.
ZitatGibt es da eine Frist innerhalb derer ich dann mit dem Erbe für die Pflege aufkommen müsste? :
Fristen gibt es viele. Je nach Forderung. Kommt darauf an.
Der Erbe erbt alles. Guthaben. Schulden, Forderungen auch.
Wenn er Schulden erbt. Muss er diese zahlen. Oder Nachlassinsolvenz machen.
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