Hallo ich habe mal eine Frage.
Eigentlich ganz kurz und knapp. Mein Vater vererbt, laut Testament, meinem Bruder das komplette Grundstück mit Haus und Hof. Ich, der jüngere Sohn, erhalte laut Testament
ein lebenslanges Wohnrecht.
Nun meine Frage. Was ist wenn ich dieses Wohnrecht nicht nutzen möchte, müsste mein Bruder mich dann auszahlen und wie hoch wäre mein Pflichtteil bzw steht mir überhaupt ein Pflichtteil zu?
-- Editiert von go522951-87 am 18.08.2019 08:52
Haus vererbt mit Wohnrecht
18. August 2019
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Frage vom 18. August 2019 | 08:47
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Haus vererbt mit Wohnrecht
#1
Antwort vom 18. August 2019 | 12:23
Von
Status: Richter (8596 Beiträge, 4670x hilfreich)
Man(n) kann auf das Wohnrecht verzichten und den Pflichtteil fordern. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar. Wenn die Oma bereits verstorben ist, wäre das 1/4.
#2
Antwort vom 18. August 2019 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17548x hilfreich)
Ist Dein Vater verheiratet?
Wenn nein, dann ist Dein Pflichtteil 1/4.
Zitat:Was ist wenn ich dieses Wohnrecht nicht nutzen möchte, müsste mein Bruder mich dann auszahlen
Du kannst das Vermächtnis ausschlagen und stattdessen den Pflichtteil fordern.
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