Haus verkaufen / Erben

4. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)
Haus verkaufen / Erben

Hallo Leute

Meine Frau und ich besitzen ein Einfamilienhaus je zur Hälfte. Ich habe vor Jahren ihren Ex-Mann ausbezahlt und wir Beide stehen im Grundbuch.
Nun möchten wir es verkaufen, um uns eine Behindertengerechte Wohnung zu kaufen.
Sie hat 3 Kinder, die Erwachsen sind, aber keiner hat Lust, mal was zu helfen und Arbeiten geht auch keiner.
Ich habe aus 1. Ehe eine Tochter, die verh. Ist und selbst ein Haus besitzt
Jetzt sagte uns ein Nachbar, das wir aufpassen sollen, da wir das nicht so einfach verkaufen können wegen dem Erbanspruch.
Beim Notar sagte dieser uns Damals, es gebe eine spezielle Form eines Testaments, das fest legt, das erst nach dem Tod beider Eigentümer an das Erbe man rankommen könne. Das würde aber selten gemacht wegen Zoff in der Familie.
Nun haben wir das Haus ja als Altersversorgung geplant gehabt und ehrlich gesagt habe i h auch keine Lust, die nächsten Jahre hier zu schufften und keiner von den Erben ist Bereit, uns etwas zu helfen. Alle leben vom Staat und machen auch keine Anstallten, sich Arbeit zu suchen.
Wie sieht es nun aus, müssen wir die Kinder fragen, wie wir "unsere" Altersversorgung herrichten ?

Ich bedanke mich schonmal für Eure Antworten
Gruß
Bömmel


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
gaga92
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 595x hilfreich)

Wenn ihr beide noch lebt, ihr beide als einzige Eigentümer im Grundbuch steht und keine weiteren Belastungen oder Einschränkungen vorhanden sind, dann könnt ihr mit eurem Eigentum machen was ihr wollt.

Kinder können nur das erben, was beim Tod der Eltern noch vorhanden ist.



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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 329x hilfreich)

Hallo,

Es wird nicht ganz klar, wo eigentlich der Beratungsbedarf liegt:

Möchten Sie nur wissen, ob Sie ohne die Kinder zu fragen die eine Immobilie verkaufen und die andere kaufen können?

Oder möchten Sie Ratschläge hinsichtlich einer Testamentslösung bei welcher der Überlebende möglichst von Ansprüchen der Kinder (wie etwa Pflichtteilsansprüchen) verschont bleibt?

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)

Viel Dank für die Antwort.
Wir wollen ein Testament, das regelt, das erst, wenn Beide verstorben sind, geerbt werden kann.
Der Notar sagte damals, es sei nicht so einfach, sagen wir mal mit 65 Jahren das Haus zu verkaufen, um davon eine Behindertengerechte Wohnung zu erwerben. Man müsse dann die Erben fragen.
Es kann doch nicht sein , das wir unsere Altersversorgung, wenn einer Verstirbt, neu verschulden müssen, weil da Erben sind auf beiden Seiten und diese weder hier im und am Haus helfen, noch ihre schwerbehinderte Mutter unterstützen.
Im Gegenteil, keiner hat lust, arbeiten zu gehen und wir werden laufend angeschnorrt.
Obwohl ich das hier als Alleinverdiener gerade so hinbekomme.
Der Notar meinte aber auch, das es eben eine Testamentsform gebe, die ausschließt, das jemand sein Erbe einklagen kann, solange auch der Partner noch lebt.
Und da würde ich gerne wissen, welche Form das sein soll.
Auf jeden Fall soll das Notariell gemacht werden


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(45425 Beiträge, 16161x hilfreich)

quote:
Der Notar sagte damals, es sei nicht so einfach, sagen wir mal mit 65 Jahren das Haus zu verkaufen, um davon eine Behindertengerechte Wohnung zu erwerben. Man müsse dann die Erben fragen.


Das ist Unsinn.

quote:
Der Notar meinte aber auch, das es eben eine Testamentsform gebe, die ausschließt, das jemand sein Erbe einklagen kann, solange auch der Partner noch lebt.


Ich hoffe, dass er das nicht so gesagt hat. Gemeint haben könnte er das Berliner Testament mit Pflichtteilstrafklausel. Eine Garantie, dass ein Kind dann keinen Pflichtteilsanspruch geltend macht, gibt es dann aber trotzdem nicht.

Gerade bei einer Patchworkfamilie besteht für die Kinder des Erstversterbenden schnell die Gefahr, dass sie komplett leer ausgehen, wenn sie nicht nicht ihren Pflichtteil fordern.

Wenn man das mit Sicherheit verhindern will, dann muss man sich schon mit den Kindern einigen und ggf. mit ihnen einen Erbvertrag schließen.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)

Es sieht dann so aus, das ich seid 10 Jahren für das Haus alleine schuffte und es in Zumunft auch tue, um im angenommenen Fall ,das meine Frau vor mir geht, nochmal Schulden machen muss, um 3 Kinder auszuzahlen, die bisher an dem Haus kein Interesse zeigten und auch durch ihren Lebenswandel nicht durchblicken lassen, das sie mal arbeiten gehen , oder zumindest mal etwas anpacken.
Meine Frau ist Schwerbehindert und kann nicht arbeiten. Rente bekommt sie auch keine. 2 der Kinder bekommen Unterhalt, der 3. (älteste) hat 5 Jahre auf meiner Tasche gelebt, keinen Unterhalt eingeklagt und von seinen 350 Euro, die er in ei er Schule bekommen hat, hat er auch nichts abgegeben.
Also bestreite ich das hier alleine. Meiner Frau gefällt das auch nicht und ist der Meinung, das sie ihren Hintern bewegen sollen um endlich Selbsständig zu werden.
Sie hatte mal den Vorschlag gemacht, das ich alleine ins Grundbuch soll.
Nur ändert das was ?
Meine Tochter, die selbst schon ein Haus hat, hat kein Interesse daran, vorzeitig zu Erben. Sie würde das auch Schriftl. Geben.
Sonst bliebe wohl nur die Alternative, verkaufen und zur Miete wohnen und vom Erlös leben ?


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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(111141 Beiträge, 38552x hilfreich)

Da Du das Haus jetzt verkaufen möchtest, sehe ich kein Problem, noch leben ja beide.



quote:
Der Notar sagte damals, es sei nicht so einfach, sagen wir mal mit 65 Jahren das Haus zu verkaufen, um davon eine Behindertengerechte Wohnung zu erwerben. Man müsse dann die Erben fragen.

Das wäre gleich in mehrfacher Hinsicht Unsinn.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 57x hilfreich)

Das ist Richtig. Wir haben etwas in Aussicht, was Ebenerdig ist, also Behindertengerecht.
Nur was stellen wir nun an, damit wir Später nicht nochmals Schulden machen müssen ?
Wäre es dann doch besser, zur Miete zu wohnen ?
Oder gibt es andere Möglichkeiten ?

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 329x hilfreich)

Hallo,

eine Lösung mit Pflichtteilsstrafklauseln wäre schon mal ein Weg. Diese machen aber das Geltendmachen des Pflichtteils nur unattraktiv, verhindern können sie es im Zweifel nicht! Wenn nur die Kinder eines Ehegatten ausgeschlossen werden sollen, dann empfiehlt sich unter Umständen eine Übertragung des Eigentums auf den anderen Ehegatten. Teil der Lösung müsste auch eine Absicherung des übertragenden Ehegatten (hier der Ehefrau) sein. Die Tochter des Ehemannes sollte sich für den Fall von dessen Erstversterben auch zu einem Pflichtteilsverzicht bereitfinden.

Gruß

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4153 Beiträge, 2384x hilfreich)

Wenn deine Tochter sich sicher ist, im Fall deines Todes keinen Pflichtteil fordern zu wollen, sollte sie einen (notariellen !) Pflichtteilsverzicht machen. Das kostet ein paar Euro Gebühren und gibt deiner Frau die Sicherheit, dass im Falle deines Ablebens keine Forderung kommt.
Danach schenkt deine Frau dir einfach ihre Haushälfte. Das darf sie, da muss niemand gefragt werden.
Ihr könnt natürlich auch das Haus erst verkaufen und die Wohnung gleich ausschließlich auf deinen Nahmen kaufen. Auch da muss niemand gefragt werden, denn solange ihr lebt, gibt es noch keine Erben. Damit schenkt dir deine Frau quasi ihre Hälfte. Zur Absicherung des Scheidungsfalls könntet ihr noch einen Ehevertrag (notariell -> Gebühren!) aufsetzen, dass diese Schenkung im Fall einer rechtskräftigen Scheidung rückgängig zu machen ist.
Wenn dann deine Frau zuerst verstirbt, haben ihre Kinder auch keinen Pflichtteilsanspruch, da ja nichts mehr da ist.
Wenn sie innerhalb der nächsten 10 Jahre nach der Schenkung verstirbt, könnten Pflichtteilergänzumgsansprüche gestellt werden. Das läßt sich leider nicht vermeiden, aber die werden jedes Jahr geringer.

Was ihr dann noch unbedingt braucht, ist natürlich ein Testament, in dem ihr euch gegenseitig zum Erben oder mindestens mal zum Vorerben einsetzt.
Nach dem Tod des Letztversterbenden erben dessen Kinder, das könnte man aber durch eine Vorerben/Nacherben-Regelung etwas steuern.
Jedenfalls ist der Hinterbliebene so einigermaßen vor Forderungen geschützt.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 329x hilfreich)

Bei Zuwendungen unter Ehegatten ist es- je nach Sachverhalt - nicht unbedingt ratsam, diese als Schenkung abzuwickeln. Es gibt hier durchaus, auch in Bezug auf Pflichtteilsergänzungsansprüche, günstigere Möglichkeiten.

Gruß

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